Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

Liebe Kolleg*innen,

seit dem 1. Februar 2023 ist die neue Dienstvereinbarung mittelbare pädagogische Arbeit (DV mpA) veröffentlicht. Der Personalrat hat bei verschiedenen Gelegenheiten, so z.B. in der

PR-Info Nr. 3/2023 bereits darüber informiert. Seit kurzem steht nun auch die zur Dienstvereinbarung zugehörige Handreichung den Schulen zur Verfügung. Auf Grund mehrerer Nachfragen von Pankower Beschäftigten möchten wir auf verschiedene Details noch einmal näher eingehen. Die Handreichung zur DV mpA geht an einigen Stellen näher ins Detail und gibt Hinweise zur Umsetzung.

Die wöchentliche mpA der Erzieher*innen beträgt mindestens 4 Stunden, darin sind die Zeiten für Dienstversammlung/Teamsitzung sowie die Mitarbeit an schulischen Gremien NICHT enthalten. Mehr als vier wöchentliche Zeitstunden können zur Verfügung gestellt werden, bereits existierende bessere Lösungen sollten beibehalten werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten ihre mpA anteilig, aber im Interesse der pädagogischen Arbeit soll es auch Teilzeitkräften ermöglicht werden, ihren pädagogischen Aufgaben gerecht zu werden. Die mpA Zeiten sind in der Schulzeit, als auch in den Ferien zu gewähren.

Die spezifischen Aufgaben und die zu ihrer Erledigung notwendigen Zeitanteile der Facherzieher*innen für Integration bleiben von der Dienstvereinbarung unberührt.

Schwerbehinderte Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte können nach der Verwaltungsvorschrift Inklusion, Punkt 5.2.1, mehr Zeit beanspruchen.

Eine Vertretungsreserve ist verbindlich im Dienstplan der Erzieher*innen auszuweisen. Sollte keine Vertretung eintreten, ist diese Zeit für zusätzliche mittelbare pädagogische Arbeit nutzbar. Es wird hier darauf hingewiesen, dass Erzieher*innen sich gegenseitig, jedoch keine Lehrkräfte vertreten. Dieser Grundsatz ist einzuhalten!

Wenn es fachlich erforderlich ist, kann die mpA nach Absprache mit der Schulleitung auch außerhalb der Schule erbracht werden. Dies gilt z.B. für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Veranstaltungsorten, Kindertagesstätten, dem Jugendamt oder anderen Einrichtungen, aber auch z.B. für den direkten Fotodruck, den Kauf von Verbrauchsmaterialien, etc.

Für die mpA in der Schule soll ein ruhiger Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, ebenso der Zugriff auf in der Schule befindliche Computerarbeitsplätze oder mobile Endgeräte.

Übertragungen der mpA auf andere Zeiträume sind nur in Ausnahmefällen im Einvernehmen mit den betroffenen Erzieher*innen als vorübergehende Abweichung erlaubt. Ein Ausgleich muss hierfür zeitnah erfolgen.

Erzieher*innen muss die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen über die Gestaltung ihrer Arbeitszeit mit in die Planung einzubringen. Der Dienstplan sollte vor Schuljahresbeginn im Auftrag der Schulleitung von der koordinierenden Fachkraft so rechtzeitig erstellt und veröffentlicht werden, dass sich die Erzieher*innen darauf einstellen können. Dabei müssen die Vorgaben des Datenschutzes beachtet werden.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der DV mpA und der Handreichung sowie der zuständige Personalrat freuen sich über Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung der Dienstvereinbarung, um diese bei ihrer Neugestaltung mit einbringen zu können. Dabei sehen wir noch Handlungsbedarf bei der individuellen Gestaltung der Zeiten mittelbarer pädagogischer Arbeit, so z.B.

  • zusätzliche Zeiten für Berufsanfänger*innen und lebenserfahrene Kolleg*innen
  • die Berücksichtigung der vielfältigen Einsätze und außerplanmäßigen Betreuungszeiten der Erzieher*innen bei Unterrichtsausfall in den Zumessungsrichtlinien
  • die feste Verankerung von Kommunikationszeiten von Lehrkräften und Erzieher*innen in den Dienstplan

Downloads:

Dienstvereinbarung zur mittelbaren pädagogischen Arbeit

Handreichung zur Dienstvereinbarung mpA

Artikel 5.2 VV Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Berliner Verwaltung

 

mit freundlichen Grüßen

Ute Klinkmüller

Vorsitzende PR Pankow

 

Diese Informationen finden Sie auch in der PR-Info 03/2024 vom 28.02.2024.

Wunschvorsorge

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehört neben der Pflicht- und Angebotsvorsorge auch die sogenannte Wunschvorsorge. Im Gegensatz zur Pflicht- und Angebotsvorsorge geht bei der Wunschvorsorge die Initiative nicht vom Arbeitgeber aus, sondern von den Beschäftigten selbst.

Generell haben Sie laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) das Recht, Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz überwachen zu lassen. Sie können somit auch den Wunsch äußern, sich untersuchen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie sich an den Betriebsarzt wenden.

Die Wunschvorsorge trägt dazu bei, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern und dient damit dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.
Im Rahmen der Wunschvorsorge können Beschäftigte z. B. abklären lassen, ob eine bestimmte Erkrankung bei ihnen dazu führt, dass bei Ausübung einer Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 ArbMedVV).
Somit können Beschäftigte individuelle Gesundheitsdispositionen abklären lassen.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte haben zudem die Möglichkeit, sich vom Integrationsfachdienst (IFD) bei Fragen der Prävention und der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen beraten zu lassen.

§ 5a ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge): Über die Vorschriften des Anhangs hinaus hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

§ 11 Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

Integrationsfachdienst Nord, Tel. 030 53637635, ifdnord-berlin@faw.de Bundesallee 39-40a, 10717 Berlin

Wer führt die Wunschvorsorge durch?

Die Betriebsärzte im Arbeitsmedizinischen Zentrum (AMZ) der Charité führen die Wunschvorsorge durch. Sie nehmen eine neutrale Position zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ein und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Betriebsärzte sind durch eine entsprechende Facharztausbildung auf die Arbeitsmedizin spezialisiert. Sie unterstützen den Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung
(§ 1 Arbeitssicherheitsgesetz ASiG). Das heißt: sie ermitteln Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter*innen und beraten das Unternehmen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Arbeitsgestaltung zur Gesundheitsförderung.
Das Beratungsgespräch findet nur nach Terminvereinbarung statt.

Anmeldung

Sie bitten im Arbeitsmedizinischen Zentrum der Charité per E-Mail unter
Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer um einen
Termin zu einer Wunschvorsorge beim zuständigen Betriebsarzt (nicht Amtsarzt).
Die Vorsorge wird während der Arbeitszeit durchgeführt. In Ausnahmefällen wird der betriebsärztliche Dienst Sie telefonisch kontaktieren, um zunächst nähere Details mit Ihnen zu erörtern.
Nehmen Sie zum Termin möglichst umfassende ärztliche Befunde wie z.B. Atteste, Krankschreibungen, Impfausweis und Arztbriefe mit. Insbesondere wenn arbeitsplatzbedingte Beschwerden vorliegen, sollten Sie alle schon vorliegenden Befunde dabeihaben.

Ziel der Beratung

Eine Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer bzw. psychischer Gesundheit soll erstellt werden.

Es soll festgestellt werden, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte ge-sundheitliche Gefährdung besteht. Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen sollen früh er-kannt werden.

Beispiele für Anlässe zur Wunschvorsorge

 

  • physikalische (z.B. Lärm, Hitze), chemische (z.B. Ausdünstungen von Möbeln, Anstrichen), biologische Einwirkungen (z.B. Coronaviren)
  • die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  • unzureichende Qualifikation der Beschäftigten
  • psychische Belastungen bei der Arbeit
  • Überlastung am Arbeitsplatz (in diesem Fall sollten Sie außerdem eine Überlastungsanzeige stellen)

Ergebnis

Es sollen Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung (z.B. Lärmmessung) und Verhütung (z.B. Hörschutz) von arbeitsbedingten Erkrankungen festgelegt werden.
Der Arbeitgeber erhält im Regelfall automatisch eine Bescheinigung, dass die Wunschvorsorge stattgefunden hat (Pflicht zur Führung einer Vorsorgekartei – s.u.)

Dokumentation

Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Vorsorgekartei zu führen. Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • Personenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Privatanschrift des Beschäftigten, Anschrift des Arbeitgebers)
  • Wann hat die arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden?
  • Was war der Anlass für die arbeitsmedizinische Vorsorge?
  • Bestätigung der durchgeführten Vorsorge

Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine Kopie der Vorsorgekartei auszuhändigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Klinkmüller
Vorsitzende PR Pankow

Anlage:
Anmeldung zur Wunschvorsorge bzw. Bildschirmvorsorge für Dienstkräfte der Berliner Schule

 

Diese Informationen können Sie auch in der PR-Info 01/2024 nachlesen.

Weihnachtsgrüße aus dem Personalrat


wieder geht ein Jahr zu Ende und das neue heißt dann 2024. Was wird es uns bringen?

Wohl kaum weniger Herausforderungen und Überraschungen als das alte in Zeiten von
Personalmangel und Sanierungsnotstand, nicht nur im Stadtbezirk Pankow.

Den Kolleg*innen in der Ferienbetreuung wünschen wir einen stressfreien und unfallfreien Dienst. Nutzen Sie die Pause zwischen den Jahren zum Luftschöpfen und Relaxen. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und fürs neue Jahr Gesundheit, Gelassenheit, Optimismus und Lebensfreude. Rutschen Sie gut und gesund ins neue Jahr hinein!

Vielleicht sehen wir uns ja demnächst bei PR on tour. Alle zwei Monate tagt der Personalrat in einer anderen Schule, im Januar 2024 sind wir in der Grundschule am Wasserturm zu Gast. Die Sprechstunde findet dann jeweils vor Ort statt.

Außerdem findet am 11. April 2024 unser zweiter Tag der offenen Tür statt, bei dem wir Ihnen unsere Arbeit nahebringen möchten. Vielleicht liebäugeln Sie ja auch mit einer Kandidatur für die PR- Wahl im November 2024, dann können Sie mit uns sprechen, um eine Vorstellung von dieser Arbeit zu bekommen.

Ihr Personalrat der allgemeinbildenden Schulen Pankow

Diese Informationen finden Sie auch in dieser PR-Info vom 12.12.2023

PR vor Ort am 18. Januar 2024

Der Personalrat der allgemeinbildenden Schulen Pankows tagt alle zwei Monate in einer anderen Schule.

Wann: Donnerstag, 18.01.2024

Sprechstunde: 9-16.00 Uhr

Wo: Grundschule am Wasserturm, 03G22
Tino-Schwierzina-Str. 66, 13089 Berlin
(Räume siehe Aushang)

Gern können die Kolleg*innen der benachbarten Schulen ebenfalls hier unsere Sprechstunde wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Klinkmüller (Vorsitzende)

 

Sie finden diese Informationen auch in dieser PR-Info vom 11.12.2023.

PR vor Ort am 16. November 2023

Der Personalrat der allgemeinbildenden Schulen Pankows tagt künftig alle zwei Monate in einer anderen Schule.


Wann: Donnerstag, 16.11.2023

Sprechstunde: 916.00 Uhr

Wo: HeinrichSchliemannGymnasium,
Dunckerstr. 64, 10439 Berlin

(Räume siehe Aushang)


Gern können die Kolleg*innen der folgenden Schulen ebenfalls hier unsere Sprechstunde wahrnehmen:

  • KätheKollwitzGymnasium, 03Y03
  • WilhelmvonHumboldtGemeinschaftsschule, 03K11
  • CarlHumannGrundschule, 03G25
  • ThomasMannGrundschule, 03G09
  • Grundschule im Eliashof, 03G46

Vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab telefonisch im Büro des PR (s.o.) einen Termin, um die Wartezeit gering zu halten.

Die dazugehörige PR-Info finden Sie hier.

Tag der offenen Tür im Personalrat

Wir möchten Sie kennenlernen Sie uns auch?

Finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Personalratsarbeit: was gehört eigentlich dazu?
  • Wäre das auch etwas für mich?
  • Wie werde ich Personalratsmitglied, was bedeutet das dann?

Wann und wo:
Donnerstag, 09.11.2023

8.00 bis 11.00 oder 15.00 18.00 Uhr

TinoSchwierzinaStraße 32, Ecke Treskowallee (Bus 255, M2 Prenzlauer Promenade/ Am Steinberg)

Unsere Räume finden Sie in der 3. Etage links.

Endlich ein Upgrade? Digitalisierung im neuen Schuljahr

Liebe Kolleg*innen, mit Beginn des neuen Schuljahres trat die neue Schuldatenverordnung in Kraft, die den Beschäftigten Vorschriften für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die dienstliche Kommunikation auferlegt.

Auch begrüßen wir den neuen regionalen Datenschutzbeauftragten für die Regionen Pankow und Lichtenberg: Bert Müller.

Mit unserer PR-Info 08/2023 informieren wir Sie über diese Entwicklungen und geben Ihnen und Ihren Kollegien einige Empfehlungen zur weiteren Gestaltung der Digitalisierung an Ihrer Schule mit.

Einladung zur Teilpersonalversammlung für angestellte Lehrkräfte

Liebe Kolleg*innen,

der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen sowie der Personalrat der zentral verwalteten und beruflichen Schulen laden die angestellten Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen oder können, zur Teilpersonalversammlung ein.

Thema der Teilpersonalversammlung werden Verbeamtung und Nachteilsausgleich sein.

Die Teilpersonalversammlung findet statt:

am 26. September 2023 von 12 – 14 Uhr in der Max-Schmeling-Halle (am Falkplatz 1, 10437 Berlin)

Die Einladung und das geplante Programm finden Sie in der GPR-Info 04/2023

Verbeamtung und Nachteilsausgleich

Der Gesamtpersonalrat wendet sich in seiner GPR-Info 03/2023 vom 11.07.2023 an alle angestellten Lehrkräfte:

Liebe Kolleg*innen, der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen hat in seiner letzten Sitzung [des Schuljahres] beschlossen, eine Personalversammlung für alle angestellten Lehrkräfte des Landes Berlin einzuberufen. Der Themenschwerpunkt soll die anstehende Verbeamtung und der Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte auf Grundlage des sogenannten Nachteilsausgleichsgesetzes sein. Wir werden auch eine*n Vertreter*in der Bildungsverwaltung einladen. Diese Teilpersonalversammlung ist für einen Zeitraum von zwei Stunden an einem Arbeitstag im Zeitraum Ende September geplant. Das genaue Datum können wir erst nach endgültiger Rücksprache mit der Behörde mitteilen.

Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien! Freundliche Grüße

Marion Leibnitz, GPR-Vorsitzende

Verbeamtung und Sommerferien

Liebe Kolleg*innen, die Verbeamtung hat in diesem Schuljahr besonders viele Beschäftigte bewegt. Seit Inkrafttreten des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes haben bereits einige Pankower Lehrkräfte ihren Status gewechselt. Der Personalrat prüft dabei, ob tatsächlich diejenigen, die in diesem Schuljahr 2022/23 das 52. Lebensjahr vollendet haben, bevorzugt bearbeitet werden.

Weitere Infos zur Verbeamtung in unserer PR-Info 06/2023 (06.07.2023)

Wir wünschen allen Beschäftigten der Pankower Schulen erholsame Ferien bzw. Jahresurlaub. Gewinnen Sie Abstand zum Alltag und tanken Sie viel Kraft. Den Erzieher*innen in der Ferienbetreuung wünschen wir problemlose und freudvolle Tage mit den Ihnen anvertrauten Schüler*innen.

Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

In der gemeinsamen Info der Beschäftigtenvertretungen vom 14.12.2021 informierten wir bereits über die Rechtsansprüche teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte. Seitdem sind von fast allen Schulen Teilzeitkonzepte bei der Dienststellenleiterin eingegangen. Die Frauenvertreterin hat diese im Oktober 2022 zu einer ersten Durchsicht erhalten und im Dezember 2022 in einer Stellungnahme Hinweise an die Dienststellenleiterin zurückgemeldet. Die Dienststellenleiterin bat die Schulleitungen kürzlich um Überarbeitung bis zur ersten Gesamtkonferenz im Schuljahr 2023/24. Wir möchten Ihnen ergänzend dazu Informationen an die Hand geben, um den Prozess in Ihrem Sinne mitzugestalten.

Weiterlesen: Gemeinsame Info der Beschäftigtenvertretungen 01/2023 (23.05.2023): Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

Überlastungsanzeigen

Diese Seite wurde zuletzt am 01.03.2024 aktualisiert.

Das zu einem späteren Zeitpunkt aktuelle Formular zur Überlastungsanzeige finden Sie in unserem Pankower Formularregister für allgemeinbildende Schulen auf Berlin.de!

Die neue Website der Pankower Beschäftigtenvertretungen finden Sie unter der Adresse www.berlin.de/gpr/pankow.

 

Personalmangel und eine ständig wachsende Aufgabenlast führen oft dazu, dass wir uns überlastet fühlen. Eine dauerhafte Überlastung schadet nicht nur unserer Gesundheit, sondern kann auch zu Fehlern führen, für die wir unter Umständen zur Rechenschaft gezogen werden können. Es gibt das Instrument der Überlastungsanzeige, die eine sogenannte Haftungsfreistellung gegenüber dem Arbeitgeber oder Dritten unterstützt und den Arbeitgeber auffordert, die Überlastung abzustellen.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer PR-Info 5/2023 vom 09.03.2023.

Ein Formular (Stand: 10/2023, ausfüllbares pdf-Dokument) zum Erstellen einer Überlastungsanzeige wurde zwischen den Pankower Beschäftigtenvertretungen und der Pankower Schulaufsicht abgestimmt. Dieses findet nur an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Pankow Verwendung.

Pauschale Beihilfe

Mit der Verbeamtung stellt sich für viele Kolleg:innen die Frage der pauschalen oder individuellen Beihilfe. Das ist eine individuelle Entscheidung, die jede:r für sich selbst treffen muss. Die pauschale Beihilfe ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich.

Mehr Informationen dazu finden Sie in der GPR-Info 01/2023 des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen vom 07.03.2023.

Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit

Am 15.02.2023 wurde die Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit, die am 01.02.2017 in Kraft trat, unterzeichnet.

Diese gilt für alle an öffentlichen Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sowie in der Primarstufe von Gemeinschaftsschulen und Integrierten Sekundarschulen tätigen und beim Land Berlin beschäftigten Erzieher*innen, einschließlich der Facherzieher*innen für Integration ab dem 01.02.2023.

Weitere Informationen – in unserer PR-Info 03/2023 vom 23.02.2023 und in der GPR-Info 02/2023 vom 07.03.2023

Verbeamtung

Am 9. Februar 2023 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die notwendigen Regelungen für die Verbeamtung der Berliner Bestandslehrkräfte in zweiter Lesung beschlossen, so dass das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz zeitnah in Kraft treten kann.

Auf dieser Grundlage können Bestandslehrkräfte bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfolgt auf Antrag.

Der Antrag kann ab dem 15. Februar 2023 im Rahmen eines Online-Verfahrens gestellt werden.

Weitere Informationen – in unserer PR-Info 02/2023 vom 23.02.2023.

Resolution der Teilpersonalversammlung der Schulsekretär*innen und Verwaltungsleiter*innen

Die Teilpersonalversammlung der Schulsekretär*innen und Verwaltungsleiter*innen der allgemeinbildenden Schulen Pankow hat am 17.01.2023 eine Resolution zu den Themen Überwindung von Raumnot und Sanierungsstau, Reduzierung der Arbeitsbelastung sowie Personalentwicklung und Eingruppierung beschlossen.

Die Resolution finden sie in unserer PR-Info 01/2023 vom 21.02.2023.

 

Quo vadis, Schule?!

Der Hauptpersonalrat schreibt in seiner HPR-Info vom 16.02.2023 über die Verbeamtung, die Herausforderungen für die Lehrkräftebildung, die Umwandlung von Lehrkräftestellen in andere Professionen, die Anerkennung von Berufserfahrung insbesondere für das „weitere pädagogische Personal“ und das Verwaltungspersonal, die Versäumnisse bei der Digitalisierung und die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK.

Nach dem Beschluss des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes finden Sie alle Informationen der SenBJF zur Verbeamtung hier.

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