Endlich ein Upgrade? Digitalisierung im neuen Schuljahr

Liebe Kolleg*innen, mit Beginn des neuen Schuljahres trat die neue Schuldatenverordnung in Kraft, die den Beschäftigten Vorschriften für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die dienstliche Kommunikation auferlegt.

Auch begrüßen wir den neuen regionalen Datenschutzbeauftragten für die Regionen Pankow und Lichtenberg: Bert Müller.

Mit unserer PR-Info 08/2023 informieren wir Sie über diese Entwicklungen und geben Ihnen und Ihren Kollegien einige Empfehlungen zur weiteren Gestaltung der Digitalisierung an Ihrer Schule mit.

Einladung zur Teilpersonalversammlung für angestellte Lehrkräfte

Liebe Kolleg*innen,

der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen sowie der Personalrat der zentral verwalteten und beruflichen Schulen laden die angestellten Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen oder können, zur Teilpersonalversammlung ein.

Thema der Teilpersonalversammlung werden Verbeamtung und Nachteilsausgleich sein.

Die Teilpersonalversammlung findet statt:

am 26. September 2023 von 12 – 14 Uhr in der Max-Schmeling-Halle (am Falkplatz 1, 10437 Berlin)

Die Einladung und das geplante Programm finden Sie in der GPR-Info 04/2023

Verbeamtung und Nachteilsausgleich

Der Gesamtpersonalrat wendet sich in seiner GPR-Info 03/2023 vom 11.07.2023 an alle angestellten Lehrkräfte:

Liebe Kolleg*innen, der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen hat in seiner letzten Sitzung [des Schuljahres] beschlossen, eine Personalversammlung für alle angestellten Lehrkräfte des Landes Berlin einzuberufen. Der Themenschwerpunkt soll die anstehende Verbeamtung und der Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte auf Grundlage des sogenannten Nachteilsausgleichsgesetzes sein. Wir werden auch eine*n Vertreter*in der Bildungsverwaltung einladen. Diese Teilpersonalversammlung ist für einen Zeitraum von zwei Stunden an einem Arbeitstag im Zeitraum Ende September geplant. Das genaue Datum können wir erst nach endgültiger Rücksprache mit der Behörde mitteilen.

Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien! Freundliche Grüße

Marion Leibnitz, GPR-Vorsitzende

Verbeamtung und Sommerferien

Liebe Kolleg*innen, die Verbeamtung hat in diesem Schuljahr besonders viele Beschäftigte bewegt. Seit Inkrafttreten des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes haben bereits einige Pankower Lehrkräfte ihren Status gewechselt. Der Personalrat prüft dabei, ob tatsächlich diejenigen, die in diesem Schuljahr 2022/23 das 52. Lebensjahr vollendet haben, bevorzugt bearbeitet werden.

Weitere Infos zur Verbeamtung in unserer PR-Info 06/2023 (06.07.2023)

Wir wünschen allen Beschäftigten der Pankower Schulen erholsame Ferien bzw. Jahresurlaub. Gewinnen Sie Abstand zum Alltag und tanken Sie viel Kraft. Den Erzieher*innen in der Ferienbetreuung wünschen wir problemlose und freudvolle Tage mit den Ihnen anvertrauten Schüler*innen.

Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

In der gemeinsamen Info der Beschäftigtenvertretungen vom 14.12.2021 informierten wir bereits über die Rechtsansprüche teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte. Seitdem sind von fast allen Schulen Teilzeitkonzepte bei der Dienststellenleiterin eingegangen. Die Frauenvertreterin hat diese im Oktober 2022 zu einer ersten Durchsicht erhalten und im Dezember 2022 in einer Stellungnahme Hinweise an die Dienststellenleiterin zurückgemeldet. Die Dienststellenleiterin bat die Schulleitungen kürzlich um Überarbeitung bis zur ersten Gesamtkonferenz im Schuljahr 2023/24. Wir möchten Ihnen ergänzend dazu Informationen an die Hand geben, um den Prozess in Ihrem Sinne mitzugestalten.

Weiterlesen: Gemeinsame Info der Beschäftigtenvertretungen 01/2023 (23.05.2023): Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

Überlastungsanzeigen

Personalmangel und eine ständig wachsende Aufgabenlast führen oft dazu, dass wir uns überlastet fühlen. Eine dauerhafte Überlastung schadet nicht nur unserer Gesundheit, sondern kann auch zu Fehlern führen, für die wir unter Umständen zur Rechenschaft gezogen werden können. Es gibt das Instrument der Überlastungsanzeige, die eine sogenannte Haftungsfreistellung gegenüber dem Arbeitgeber oder Dritten unterstützt und den Arbeitgeber auffordert, die Überlastung abzustellen.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer PR-Info 5/2023 vom 09.03.2023.

Ein Formular (ausfüllbares pdf-Dokument) zum Erstellen einer Überlastungsanzeige wurde zwischen den Pankower Beschäftigtenvertretungen und der Pankower Schulaufsicht abgestimmt. Dieses findet nur an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Pankow Verwendung.

Pauschale Beihilfe

Mit der Verbeamtung stellt sich für viele Kolleg:innen die Frage der pauschalen oder individuellen Beihilfe. Das ist eine individuelle Entscheidung, die jede:r für sich selbst treffen muss. Die pauschale Beihilfe ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich.

Mehr Informationen dazu finden Sie in der GPR-Info 01/2023 des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen vom 07.03.2023.

Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit

Am 15.02.2023 wurde die Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit, die am 01.02.2017 in Kraft trat, unterzeichnet.

Diese gilt für alle an öffentlichen Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sowie in der Primarstufe von Gemeinschaftsschulen und Integrierten Sekundarschulen tätigen und beim Land Berlin beschäftigten Erzieher*innen, einschließlich der Facherzieher*innen für Integration ab dem 01.02.2023.

Weitere Informationen – in unserer PR-Info 03/2023 vom 23.02.2023 und in der GPR-Info 02/2023 vom 07.03.2023

Verbeamtung

Am 9. Februar 2023 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die notwendigen Regelungen für die Verbeamtung der Berliner Bestandslehrkräfte in zweiter Lesung beschlossen, so dass das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz zeitnah in Kraft treten kann.

Auf dieser Grundlage können Bestandslehrkräfte bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfolgt auf Antrag.

Der Antrag kann ab dem 15. Februar 2023 im Rahmen eines Online-Verfahrens gestellt werden.

Weitere Informationen – in unserer PR-Info 02/2023 vom 23.02.2023.

Resolution der Teilpersonalversammlung der Schulsekretär*innen und Verwaltungsleiter*innen

Die Teilpersonalversammlung der Schulsekretär*innen und Verwaltungsleiter*innen der allgemeinbildenden Schulen Pankow hat am 17.01.2023 eine Resolution zu den Themen Überwindung von Raumnot und Sanierungsstau, Reduzierung der Arbeitsbelastung sowie Personalentwicklung und Eingruppierung beschlossen.

Die Resolution finden sie in unserer PR-Info 01/2023 vom 21.02.2023.

 

Quo vadis, Schule?!

Der Hauptpersonalrat schreibt in seiner HPR-Info vom 16.02.2023 über die Verbeamtung, die Herausforderungen für die Lehrkräftebildung, die Umwandlung von Lehrkräftestellen in andere Professionen, die Anerkennung von Berufserfahrung insbesondere für das „weitere pädagogische Personal“ und das Verwaltungspersonal, die Versäumnisse bei der Digitalisierung und die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK.

Nach dem Beschluss des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes finden Sie alle Informationen der SenBJF zur Verbeamtung hier.

Weihnachtswunsch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das anstrengende Jahr 2022 wird demnächst gegen das Jahr 2023 ausgewechselt.

Was wird uns das bringen? Wohl kaum weniger Herausforderungen und Überraschungen als das alte in Zeiten von Lehrkräftemangel und Sanierungsnotstand, nicht nur im Stadtbezirk Pankow.

Nutzen Sie deshalb die knappe Pause zwischen den Jahren zum Luftschöpfen und Relaxen. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und fürs neue Jahr eine eiserne Gesundheit, Gelassenheit, Optimismus und Lebensfreude.

Rutschen Sie gut und gesund ins neue Jahr hinein!

Ihr Personalrat der allgemeinbildenden Schulen Pankow

PR-Info 12/2022 vom 08.12.2022

Mehrbelastung durch Lehrkräftemangel

Zum Umgang mit Mehrarbeit, „Bereitschaftsdienst“, „Springstunden“ und Teilzeit

Liebe Kolleg*innen,

der Mangel an Lehrkräften wirkt sich in allen Bereichen auf den Schulbetrieb aus und führt zu einer Mehrbelastung. Ein Teufelskreis: Die Überlastung gefährdet das Bestandspersonal; Langzeiterkrankungen und Kündigungen reißen neue Lücken. Die Schulleitungen stehen vor der oft kaum lösbaren Aufgabe, Unterricht, ergänzende Förderung und Betreuung abzusichern. Dabei kommt es immer wieder zu Interessenkonflikten und Reibereien.

Mit unserer PR-Info Nr. 12/2021 „Arbeiten in Zeiten des Personalmangels“ haben wir bereits eine ausführliche Handreichung erstellt, welche Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Abwesenheiten von Dienstkräften gelten. Diese empfehlen wir weiterhin, um unnötigen Konflikten vorzubeugen. In dieser PR-Info wollen wir auf einige Fragen eingehen, die in letzter Zeit regelmäßig gestellt werden.

(Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 09/2022 (24.11.2022): Mehrbelastung durch Lehrkräftemangel)

Leitfaden für Mitbestimmung an Schulen: neue Mustergeschäftsordnung

Die Senatsbildungsverwaltung hat eine neue Mustergeschäftsordnung für die schulgesetzlichen Gremien erlassen.

Viele Probleme, mit denen wir an Schulen konfrontiert sind, lassen sich in den schulgesetzlichen Gremien bearbeiten. Für uns Beschäftigte sind Gesamt- und Schulkonferenz die wichtigsten Gremien, um die Schulen im Sinne besserer Arbeits- und Lernbedingungen zu verändern.

Leider nutzen bisher nur wenige Kollegien die Mitbestimmungsrechte, die das Schulgesetz vorsieht. Neben der hohen Arbeitsbelastung ist der Hauptgrund dafür, dass die Verfahrensabläufe an vielen Schulen bisher nicht klar geregelt waren. Teilweise ist die Gesamtkonferenz nur ein Ort der Verlautbarung von Beschlüssen und nicht das eigentlich vorgesehene „Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen“, das „über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule“ berät und beschließt (§ 79 Abs. 1 SchulG).

Seit dem 01.08.2022 gilt nun eine Geschäftsordnung für schulische Gremien.

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