Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
Liebe Kolleg*innen,
seit dem 1. Februar 2023 ist die neue Dienstvereinbarung mittelbare pädagogische Arbeit (DV mpA) veröffentlicht. Der Personalrat hat bei verschiedenen Gelegenheiten, so z.B. in der
PR-Info Nr. 3/2023 bereits darüber informiert. Seit kurzem steht nun auch die zur Dienstvereinbarung zugehörige Handreichung den Schulen zur Verfügung. Auf Grund mehrerer Nachfragen von Pankower Beschäftigten möchten wir auf verschiedene Details noch einmal näher eingehen. Die Handreichung zur DV mpA geht an einigen Stellen näher ins Detail und gibt Hinweise zur Umsetzung.
Die wöchentliche mpA der Erzieher*innen beträgt mindestens 4 Stunden, darin sind die Zeiten für Dienstversammlung/Teamsitzung sowie die Mitarbeit an schulischen Gremien NICHT enthalten. Mehr als vier wöchentliche Zeitstunden können zur Verfügung gestellt werden, bereits existierende bessere Lösungen sollten beibehalten werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten ihre mpA anteilig, aber im Interesse der pädagogischen Arbeit soll es auch Teilzeitkräften ermöglicht werden, ihren pädagogischen Aufgaben gerecht zu werden. Die mpA Zeiten sind in der Schulzeit, als auch in den Ferien zu gewähren.
Die spezifischen Aufgaben und die zu ihrer Erledigung notwendigen Zeitanteile der Facherzieher*innen für Integration bleiben von der Dienstvereinbarung unberührt.
Schwerbehinderte Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte können nach der Verwaltungsvorschrift Inklusion, Punkt 5.2.1, mehr Zeit beanspruchen.
Eine Vertretungsreserve ist verbindlich im Dienstplan der Erzieher*innen auszuweisen. Sollte keine Vertretung eintreten, ist diese Zeit für zusätzliche mittelbare pädagogische Arbeit nutzbar. Es wird hier darauf hingewiesen, dass Erzieher*innen sich gegenseitig, jedoch keine Lehrkräfte vertreten. Dieser Grundsatz ist einzuhalten!
Wenn es fachlich erforderlich ist, kann die mpA nach Absprache mit der Schulleitung auch außerhalb der Schule erbracht werden. Dies gilt z.B. für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Veranstaltungsorten, Kindertagesstätten, dem Jugendamt oder anderen Einrichtungen, aber auch z.B. für den direkten Fotodruck, den Kauf von Verbrauchsmaterialien, etc.
Für die mpA in der Schule soll ein ruhiger Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, ebenso der Zugriff auf in der Schule befindliche Computerarbeitsplätze oder mobile Endgeräte.
Übertragungen der mpA auf andere Zeiträume sind nur in Ausnahmefällen im Einvernehmen mit den betroffenen Erzieher*innen als vorübergehende Abweichung erlaubt. Ein Ausgleich muss hierfür zeitnah erfolgen.
Erzieher*innen muss die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen über die Gestaltung ihrer Arbeitszeit mit in die Planung einzubringen. Der Dienstplan sollte vor Schuljahresbeginn im Auftrag der Schulleitung von der koordinierenden Fachkraft so rechtzeitig erstellt und veröffentlicht werden, dass sich die Erzieher*innen darauf einstellen können. Dabei müssen die Vorgaben des Datenschutzes beachtet werden.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der DV mpA und der Handreichung sowie der zuständige Personalrat freuen sich über Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung der Dienstvereinbarung, um diese bei ihrer Neugestaltung mit einbringen zu können. Dabei sehen wir noch Handlungsbedarf bei der individuellen Gestaltung der Zeiten mittelbarer pädagogischer Arbeit, so z.B.
- zusätzliche Zeiten für Berufsanfänger*innen und lebenserfahrene Kolleg*innen
- die Berücksichtigung der vielfältigen Einsätze und außerplanmäßigen Betreuungszeiten der Erzieher*innen bei Unterrichtsausfall in den Zumessungsrichtlinien
- die feste Verankerung von Kommunikationszeiten von Lehrkräften und Erzieher*innen in den Dienstplan
Downloads:
Dienstvereinbarung zur mittelbaren pädagogischen Arbeit
Handreichung zur Dienstvereinbarung mpA
Artikel 5.2 VV Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Berliner Verwaltung
mit freundlichen Grüßen
Ute Klinkmüller
Vorsitzende PR Pankow
Diese Informationen finden Sie auch in der PR-Info 03/2024 vom 28.02.2024.