Mehrbelastung durch Lehrkräftemangel

Zum Umgang mit Mehrarbeit, „Bereitschaftsdienst“, „Springstunden“ und Teilzeit

Liebe Kolleg*innen,

der Mangel an Lehrkräften wirkt sich in allen Bereichen auf den Schulbetrieb aus und führt zu einer Mehrbelastung. Ein Teufelskreis: Die Überlastung gefährdet das Bestandspersonal; Langzeiterkrankungen und Kündigungen reißen neue Lücken. Die Schulleitungen stehen vor der oft kaum lösbaren Aufgabe, Unterricht, ergänzende Förderung und Betreuung abzusichern. Dabei kommt es immer wieder zu Interessenkonflikten und Reibereien.

Mit unserer PR-Info Nr. 12/2021 „Arbeiten in Zeiten des Personalmangels“ haben wir bereits eine ausführliche Handreichung erstellt, welche Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Abwesenheiten von Dienstkräften gelten. Diese empfehlen wir weiterhin, um unnötigen Konflikten vorzubeugen. In dieser PR-Info wollen wir auf einige Fragen eingehen, die in letzter Zeit regelmäßig gestellt werden.

(Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 09/2022 (24.11.2022): Mehrbelastung durch Lehrkräftemangel)

Umgang mit Teilzeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

beim Thema „Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte“ tut sich etwas. Mehr und mehr Kollegien beschließen auf ihrer Gesamtkonferenz eine Entlastung von Teilzeitbeschäftigten in Form einer anteiligen Reduzierung außerunterrichtlicher Tätigkeiten. Dies begrüßen wir als Personalrat sehr!

Auf unserer Website haben wir Informationen zur neuen Rechtslage und mehrere Beispiele für schulinterne Regelungen aufgeführt, die Sie als Anregung nutzen können.

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