Infektionsschutz: Gesundheit geht vor!

Stück für Stück sollen die Schulen wieder geöffnet werden und viele von uns machen sich berechtigte Sorgen um ihre Gesundheit. Die Situation ist eine Kraftanstrengung für alle Beteiligten. Als Personalrat sind wir auch in dieser schwierigen Situation Ihre Interessenvertretung. Wir sind weiterhin für Sie erreichbar und besprechen weiterhin (unter Beachtung des Infektionsschutzes) wöchentlich die Anliegen und Probleme, die an uns herangetragen werden. Wir stehen in engem Austausch mit der Dienststellenleitung und setzen uns dafür ein, dass die nötigen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns gerne vertraulich bei Fragen, Problemen und Beschwerden.

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Infektionsschutz bei Schulöffnungen

Viele Kolleginnen und Kollegen blicken mit Sorge auf die anstehende schrittweise Schulöffnung (siehe Pressemitteilung der SenBJF, 16.04.) und haben Fragen zur Einhaltung eines angemessenen Infektionsschutzes. Sie können sich damit an die Hotline des arbeitsmedizinischen Dienstes wenden. Als Personalrat beraten und unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Wir stehen in engem Kontakt zur Dienststellenleitung und setzen uns dafür ein, notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen.

Die SenBJF hat auf ihrer Website Informationen zur Durchführung der Abiturprüfungen ab dem 20.04. zusammengestellt (Rundschreiben vom 03. April, 09. April und FAQ vom 15. April).

Weisungen zum Personaleinsatz ab dem 20.04. wurden am 17.04. erlassen.

Bildungssenatorin Scheeres hat sich im Interview mit dem Tagespiegel zu weiteren Fragen geäußert.

In dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April heißt es zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs:

„Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.“

Das Bundesarbeitsministerium hat zusammen mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften einen Arbeitsschutzstandard entwickelt und am 16.04. vorgestellt. „Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten“, so Arbeitsminister Hubertus Heil.

Der Arbeitsschutzstandard enthält unter anderem Aussagen zu folgenden für den Schulbereich relevanten Themen:

  • Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Zweifelsfällen
  • Krankmeldungen bei Atemwegssymptomen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Einhaltung des Mindestabstands
  • Hygienemaßnahmen
  • Lüftung
  • Homeoffice
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitszeit- und Pausengestaltung

Das Robert-Koch-Institut hat seine Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen am 14.04. aktualisiert.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Verbesserung der Präsenzregelungen

Zunächst gab die Senatsbildungsverwaltung am 15. März Regelungen zur Präsenz an Schulen bekannt, nach denen trotz Abwesenheit der Schüler*innen alle Beschäftigten „ihren Dienst in der Schule antreten“ sollen. Diese Regelung wurde inzwischen den Erfordernissen der Realität angepasst. Nun soll eine Präsenzpflicht „nur in unabdingbaren Fällen“ angewiesen werden. Schwerbehinderte, Beschäftigte über 60 und Schwangere sollen während der Zeit der Schulschließungen gar nicht in der Schule anwesend sein. Für das nicht-pädagogische Personal wird um flexible Regelungen gebeten.

Details dazu finden Sie in den „Weiteren Hinweisen“ der SenBJF.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Herr Dr. Hartmut Engel, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, gibt außerdem bekannt, dass die traditionelle Dampferfahrt der Schwerbehinderten abgesagt wurde. Alle, die bereits bezahlt haben, werden das Geld zurückerhalten.

Verbesserung der Regelungen zur Kinderbetreuung

Zunächst gab der Senat am 12. März Regelungen bekannt, nach denen Beschäftigte, die ihre Kinder aufgrund geschlossener Kitas oder Schulen betreuen müssen, nur drei Tage unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Diese Regelung wurde inzwischen den Erfordernissen der Realität angepasst. Statt drei Tage erhalten Beschäftigte nun – bei gewissen Voraussetzungen – für zehn Tage das Entgelt weiterhin gezahlt.

Details dazu finden Sie im Rundschreiben Nr. 28 der Senatsverwaltung für Finanzen.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Umgang mit dem Corona-Virus

Liebe Kolleg*innen,

der Senat hat ein umfangreiches Rundschreiben mit arbeits- und dienstrechtlichen Hinweisen zum Umgang mit dem Corona-Virus (12.03.2020) erstellt, das alle Beschäftigten zur Kenntnis nehmen sollten. Aktualisiert wurde das Rundschreiben am 17.03.2020 mit verbesserten Regelungen für Beschäftigte, die ihre Kinder betreuen müssen.

Die Senatsbildungsverwaltung hat Informationen zur organisatorischen Umsetzung der Schulschließungen (15.03.2020) bekannt gegeben (aktualisiert am 19.03.2020) und stellt auf ihrer Website weitere aktuelle Informationen bereit.

Wenn es Probleme im Zusammenhang mit den Schul- und Kitaschließungen gibt, dann wenden Sie sich gerne an den Personalrat. Unsere Sprechstunde findet allerdings bis auf Weiteres nur telefonisch statt: 030 / 90249-1037 oder -1038.

Außerdem erreichen Sie uns per Mail: ute.klinkmueller[at]senbjf.berlin.de

Bleiben Sie gesund und helfen Sie mit, das Infektionsrisiko gering zu halten!

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.