Verbesserung der Präsenzregelungen

Zunächst gab die Senatsbildungsverwaltung am 15. März Regelungen zur Präsenz an Schulen bekannt, nach denen trotz Abwesenheit der Schüler*innen alle Beschäftigten „ihren Dienst in der Schule antreten“ sollen. Diese Regelung wurde inzwischen den Erfordernissen der Realität angepasst. Nun soll eine Präsenzpflicht „nur in unabdingbaren Fällen“ angewiesen werden. Schwerbehinderte, Beschäftigte über 60 und Schwangere sollen während der Zeit der Schulschließungen gar nicht in der Schule anwesend sein. Für das nicht-pädagogische Personal wird um flexible Regelungen gebeten.

Details dazu finden Sie in den „Weiteren Hinweisen“ der SenBJF.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Herr Dr. Hartmut Engel, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, gibt außerdem bekannt, dass die traditionelle Dampferfahrt der Schwerbehinderten abgesagt wurde. Alle, die bereits bezahlt haben, werden das Geld zurückerhalten.