Entlastungsstunden in den Zumessungsrichtlinien 2019/20

Am 18.11.2019 hat die Senatsverwaltung die nun fertig gestellten Zumessungsrichtlinien für das Schuljahr 2019/20 veröffentlicht. Hier finden Sie das Dokument: https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/

Die Schulen erhalten einige wenige Stunden, um Entlastung für bestimmte Tätigkeiten zu schaffen.Wir dokumentieren im Folgenden die wichtigsten Regelungen.

Neu ist:

Schulen erhalten pro Lehramtsanwärter*in 0,5 Stunden zur Unterstützung der Anleitung.

Grundschulen erhalten einen Entlastungspool von insgesamt 3 Stunden für selbst zu bestimmende Tätigkeiten. Dieser Pool wächst zum 01.02.2020 auf 4 Stunden (und perspektivisch weiter auf 6 Stunden) auf.

Weiterhin gilt:

ISS, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien erhalten jeweils 6 Stunden zur Wahrnehmung von 3 Funktionen mit jeweils 2 Stunden.

Schulen erhalten für die Unterstützung von Quereinsteigenden 2 Stunden.

Grundschulen erhalten ein Jahr lang zur Unterstützung von Studienrät*innen jeweils 2 Stunden.

Schulen erhalten pro Klasse in den Jahrgangsstufen 1-10 jeweils 1 Stunde und in der gymnasialen Oberstufe 0,11 Stunden je Schüler*in für Entlastungsmaßnahmen.

Die direkt betroffenen Beschäftigten wissen am besten, an welcher Stelle Entlastung sinnvoll ist. Deshalb kann die Gesamtkonferenz „Grundsätze der Verteilung der Lehrerstunden aus dem Gesamtstundenpool“ (§79 (3) Nr. 9 SchulG) beschließen. Grundsatzbeschlüsse dieser Art machen ganz besonders dann Sinn, wenn sich die Verteilung nicht bereits aus der Sachlogik heraus ergibt. So ist es klar, dass eine Stunde pro Klasse zur Entlastung der Klassenleitung eingesetzt wird. Aber die Verteilung von 0,5 Entlastungsstunden pro Lehramtsanwärter*in erschließt sich nicht automatisch.

Fassen Sie also auf der Gesamtkonferenz Grundsatzbeschlüsse, z.B.:

Der Entlastungspool an einer Grundschule wird mit jeweils einer

Stunde für SAPh, Verkehrserziehung und Inklusion genutzt.

Mentor*innen von Lehramtsanwärter*innen (LAA) erhalten durchschnittlich 0,5 Stunden pro Schuljahr und zu betreuende*n Lehramtsanwärter*in, z.B.:

Ausbildungssemester

Erstes

Zweites

Drittes

Bsp. 1: Betreuung von LAA 1

(2019/20 – 2020/21)

Eine Stunde

Entlastung

Keine Entlastung

Keine Entlastung

Bsp. 2: Betreuung von LAA 2

(2020/21 – 2021/22)

Keine Entlastung

Eine Stunde

Entlastung

Eine Stunde

Entlastung

Es ist zu beachten, dass die Gesamtkonferenz keine personengebundenen Zuweisungen vornehmen kann. Grundsatzbeschlüsse müssen sich immer auf die Tätigkeit beziehen.

Als Personalrat begrüßen wir, dass die Behörde endlich anerkennt, dass die Betreuung von Lehramtsanwärter*innen nicht einfach so nebenbei geleistet werden kann. Eine halbe Stunde reicht aber natürlich nicht aus. Unnötig ist auch, dass den betroffenen Kolleg*innen und den Schulleitungen zusätzlicher organisatorischer Aufwand entsteht. Wir fordern die Senatsverwaltung deshalb auf, die 0,5 Entlastungsstunden zum kommenden Schuljahr auf 2 Stunden (wie für die Betreuung von Quereinsteigenden) aufzustocken. Das Mindeste wäre dabei eine Aufstockung auf eine volle Stunde, um zumindest den zusätzlichen organisatorischen Aufwand zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Klinkmüller

Vorsitzende

PR-Info 01/2020