Selbsttests von Schüler*innen unter Aufsicht des pädagogischen Personals – datenschutzrechtlich bedenklich?
Als Personalrat haben wir uns am 13.04.2021 an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde gewandt und um Überprüfung der Anordnung der SenBJF zu Selbsttests von Schüler*innen in der Schule in datenschutzrechtlicher Hinsicht gebeten. Hintergrund waren Anfragen besorgter Beschäftigter, die bei einer Durchführung von Selbsttests in der Lerngruppe die Persönlichkeitsrechte der Schüler*innen gefährdet sehen. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat uns nun am 27.04. geantwortet.