Verbesserung der Regelungen zur Kinderbetreuung

Zunächst gab der Senat am 12. März Regelungen bekannt, nach denen Beschäftigte, die ihre Kinder aufgrund geschlossener Kitas oder Schulen betreuen müssen, nur drei Tage unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Diese Regelung wurde inzwischen den Erfordernissen der Realität angepasst. Statt drei Tage erhalten Beschäftigte nun – bei gewissen Voraussetzungen – für zehn Tage das Entgelt weiterhin gezahlt.

Details dazu finden Sie im Rundschreiben Nr. 28 der Senatsverwaltung für Finanzen.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.