Leitfaden für Mitbestimmung an Schulen: neue Mustergeschäftsordnung

Die Senatsbildungsverwaltung hat eine neue Mustergeschäftsordnung für die schulgesetzlichen Gremien erlassen.

Viele Probleme, mit denen wir an Schulen konfrontiert sind, lassen sich in den schulgesetzlichen Gremien bearbeiten. Für uns Beschäftigte sind Gesamt- und Schulkonferenz die wichtigsten Gremien, um die Schulen im Sinne besserer Arbeits- und Lernbedingungen zu verändern.

Leider nutzen bisher nur wenige Kollegien die Mitbestimmungsrechte, die das Schulgesetz vorsieht. Neben der hohen Arbeitsbelastung ist der Hauptgrund dafür, dass die Verfahrensabläufe an vielen Schulen bisher nicht klar geregelt waren. Teilweise ist die Gesamtkonferenz nur ein Ort der Verlautbarung von Beschlüssen und nicht das eigentlich vorgesehene „Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen“, das „über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule“ berät und beschließt (§ 79 Abs. 1 SchulG).

Seit dem 01.08.2022 gilt nun eine Geschäftsordnung für schulische Gremien.

Wir begrüßen das sehr, da so mehr Transparenz und Verbindlichkeit für die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten geschaffen wird. Im Schulgesetz gelten seit 2004 einige „Grundsätze für die Arbeit von Gremien“ (§ 116) und für Wahlen (§ 117), die nun durch die Mustergeschäftsordnung ergänzt werden (SchulG-MGO, basierend auf § 116 Abs. 7 SchulG). Diese ist verbindlich – es sei denn ein Gremium beschließt, sich eine andere oder eine modifizierte Geschäftsordnung zu geben. Den vollständigen Text der Mustergeschäftsordnung finden Sie auf unserer Website. Dort haben wir auch zu den folgenden Fragen Ausschnitte aus der SchulG-MGO kommentiert, Ratschläge und Handlungsempfehlungen gegeben:

  • Worüber können Gremien entscheiden?
  • Wie werden Gremien einberufen?
  • Gremiensitzungen per Videokonferenz?
  • Wie stelle ich einen Antrag?
  • Was passiert, wenn die Schulleitung mit einem Antrag oder Beschluss nicht einverstanden ist?
  • Wie läuft eine Gremiensitzung ab?
  • Wie kann ich Einfluss auf den Sitzungsablauf nehmen?
  • Was ist bei Abstimmungen über Sachanträge zu beachten?
  • Welche Regelungen gibt es für Protokolle?
  • Wie können wir an unserer Schule die Mustergeschäftsordnung der Senatsbildungsverwaltung anpassen?

Wenden Sie sich gerne vertraulich an den Personalrat, wenn Sie Beratungsbedarf zum Umgang mit der SchulG-MGO oder beim Einbringen von Anträgen in schulische Gremien haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Klinkmüller

Vorsitzende

PR-Info 05/2022 (07.09.2022)