Freistellungs- und Entschädigungsansprüche für berufstätige Eltern

*** Aktualisierung: PR-Info 02a/2021 (29.04.2021) ***

Aufgrund der zur Zeit eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten in Kitas und Schulen wurden auf gesetzlichem Wege verschiedene Möglichkeiten für berufstätige Eltern geschaffen, die ihre Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder ihre Kinder mit Behinderung selber betreuen müssen, weil sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Lesen Sie Details dazu in unserer PR-Info 02/2021 (16.02.2021).

 

Links zum Thema Kinderkrankentage nach § 45 SGB V:

Fragen und Antworten des BMFSFJ zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld

Musterbescheinigung über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 11/2021

 

Links zum Thema Entschädigungsansprüche nach § 56 Abs. 1a IfSG:

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Ansprüchen auf Ersatz des Verdienstausfalls

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 106/2020