Irgendwann „trifft“ er jede/n Beamtin/-en – der Ruhestand

Viele Kolleg*innen gehen in den nächsten Monaten und Jahren in den wohlverdienten Ruhestand. Gut darauf vorbereitet zu sein, gehört für die meisten dazu. Auch was das für sie/ ihn finanziell bedeutet.

Leider macht das Landesverwaltungsamt letztmalig 15 Monate vor dem Erreichen der Antragsaltersgrenze qualifizierte Aussagen zum Ruhegehalt. Diese Antragsaltersgrenze ist auf die Vollendung des 63. Lebensjahres (bei schwerbehinderten Kolleg*innen GdB > 50% des 60. Lebensjahres) festgelegt.

Beispiel: – geb. Juli 1958

  • Antragsaltersgrenze ohne Schwerbehinderung Juli 2021
  • letztmalige ….. Auskunft Februar 2020 („Stichtag“)

Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes finden Sie immer die aktuellen Monate/ Jahrgänge, für die diese Auskunft aktuell erstellt wird. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung diese Vorgehensweise.

Der Personalrat kann insbesondere in den Fällen, in denen Sie diesen Stichtag verpasst haben sollten, mit einer unverbindlichen Berechnung aushelfen. Wichtig hierfür ist das Ausfüllen der „Checkliste“ zum Ruhegehalt, die Sie auf der Internetseite des Personalrates finden.

Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand:

Versetzungen in den Ruhestand erfolgen grundsätzlich immer zum Ende des Schuljahres (auf Antrag auch Schulhalbjahres – Anträge sollten immer mindestens 9 Monate vorher an die Personalstelle über Schulleitung und Schulaufsicht gestellt werden) in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Sollten Sie noch Tage auf dem Arbeitszeitkonto haben, werden diese Arbeitstage an diesen Termin angehängt noch voll bezahlt, bevor dann das Ruhegehalt greift. Da die formale Versetzung in den Ruhestand immer zu einem Monatsende erfolgt, wird von da aus dann der letzte Arbeitstag recht umständlich errechnet.

Beispiel:

  • Vollendung des 65. Lebensjahres z.B. im November
  • Beantragung der Versetzung in den Ruhestand zum 31.01. (sonst 31.07.)
  • noch 47 Tage auf dem Arbeitszeitkonto
  • würde man die 47 Tage aus dem AZK an die Winterferien anhängen, würde man – unterbrochen durch Frühjahrsferien – irgendwo im April landen
  • Versetzung in den Ruhestand zum 30.04. (nächstes Monatsende)
  • von da aus werden jetzt die 47 Arbeitstage zurück gerechnet
  • tatsächlicher letzter Arbeitstag 11.02.

 

PR-Info 02/2020