Advent, Advent – April, April?

Für Verärgerung sorgte die Senatsverwaltung im November 2019 mit ihren abschlägigen Schreiben zur Anerkennung förderlicher Zeiten an eine bestimmte Gruppe von angestellten Lehrkräften. Ein Pankower Kollege schrieb der Personalstelle dazu:

„Der Umgang der Senatsverwaltung für Bildung mit angestellten Lehrkräften, die tagtäglich unter – im Vergleich zu anderen Bundesländern – deutlich erschwerten Bedingungen ihren Dienst erledigen, empfinde ich als absolut unangemessen. Dies ist für mich ausdrücklich keine Frage der Bezahlung, sondern des Respekts und der Wertschätzung gegenüber meiner persönlichen Arbeit und der meiner Kollegen.“

Wir dokumentieren dazu unsere PR-Info 12/2019 mit Ratschlägen an die Betroffenen.

Die Briefe der Senatsverwaltung zur Anerkennung förderlicher Zeiten

Zahlreiche Kolleg*innen haben in den vergangenen Wochen die Mitteilung der Personalstelle erhalten, dass keine Anerkennung ihrer förderlichen Zeiten erfolgt, obwohl ihnen vorher das Gegenteil avisiert worden war. Die Rechtsauffassung der Senatsverwaltung ist nun, dass Laufbahnbewerber*innen (also Bewerber*innen mit einem 2. Staatsexamen für ein Lehramt) keine förderlichen Zeiten anerkannt bekommen, weil sie bereits die übertarifliche Zulage in Höhe der Differenz zur Erfahrungsstufe 5 (seinerzeit die höchste zu erreichende Stufe) erhalten. Diese wurde 2009 eingeführt, um Berlin für Bewerber*innen attraktiver zu machen.

Laut Tarifvertrag der Länder (TV-L) ist die Anerkennung förderlicher Zeiten eine Ermessensentscheidung zur Personalgewinnung, d.h.: Der Arbeitgeber kann die förderlichen Zeiten anerkennen, muss es aber nicht. Da inzwischen aber die Stufe 6 eingeführt worden ist, steht die Frage, wann ein/e Beschäftigte/r diese Stufe erreichen kann. Zwei Gruppen von Kolleg*innen haben nun Mitteilungen erhalten, dass keine förderlichen Zeiten anerkannt werden. Sie sollten unterschiedlich darauf reagieren:

Gruppe 1: Kolleg*innen, die nach Juli 2017 eingestellt wurden und bei deren Einstellung das Formular Schul 610 (Anerkennung förderlicher Zeiten) ausgefüllt wurde.

Was soll ich tun, wenn ich zu dieser Gruppe gehöre? Kolleg*innen, die zu dieser Gruppe gehören, tun zunächst nichts weiter und warten eine noch ausstehende Entscheidung der Einigungsstelle ab. Der Personalrat hat bei Eingruppierungen, bei denen die förderlichen Zeiten nicht angerechnet wurden, nicht zugestimmt und vertritt die Auffassung, dass die Dienststelle sich durch das Ausfüllen des Formulars Schul 610 gebunden hat und kein Ermessen mehr hat, diese Zeiten doch nicht anzuerkennen. Die Betroffenen werden zunächst (trotz der Ablehnung durch den Personalrat) eingruppiert, ohne dass ihre förderlichen Zeiten berücksichtigt werden. Sie erhalten die Zulage zur Erfahrungsstufe 5. Ihre Eingruppierung wird noch vor der Einigungsstelle verhandelt werden, die bisher die Auffassungen der Personalräte in dieser Frage geteilt hat. Wir hoffen auf eine baldige Entscheidung.

Gruppe 2: Kolleg*innen, die vor Juli 2017 eingestellt wurden, ohne dass ihre förderlichen Zeiten berücksichtigt wurden, dann aber das Schreiben erhalten haben, ihre förderlichen Zeiten nachreichen zu sollen.

Was soll ich tun, wenn ich zu dieser Gruppe gehöre? Sie sollten ausrechnen, wann Sie in die Stufe 6 (sie wird nach 15 Dienstjahren erreicht, die Laufzeit der einzelnen Stufen finden Sie unten in der Tabelle) aufsteigen würden, wenn Ihre förderlichen Zeiten anerkannt worden wären und entsprechend rechtzeitig Ihre Ansprüche auf Zahlung von Entgelt der Stufe 6 schriftlich gegenüber der Personalstelle geltend machen.

Stufenlaufzeiten nach TV-L:

Stufe 1: 1 Jahr

Stufe 2: 2 Jahre

Stufe 3: 3 Jahre

Stufe 4: 4 Jahre

Stufe 5: 5 Jahre

Auch vor dem Wechsel in ein anderes Bundesland sollte die Anerkennung förderlicher Zeiten unbedingt geltend gemacht werden, da die Einstufung ohne die Zahlung einer übertariflichen Zulage dort ja einen großen finanziellen Unterschied macht.

Mit freundlichen Grüßen

Klinkmüller

Vorsitzende

PR-Info 12/2019 (09.12.2019)