Irgendwann „trifft“ er jede/n Beamtin/-en – der Ruhestand

Viele Kolleg*innen gehen in den nächsten Monaten und Jahren in den wohlverdienten Ruhestand. Gut darauf vorbereitet zu sein, gehört für die meisten dazu. Auch was das für sie/ ihn finanziell bedeutet.

Leider macht das Landesverwaltungsamt letztmalig 15 Monate vor dem Erreichen der Antragsaltersgrenze qualifizierte Aussagen zum Ruhegehalt. Diese Antragsaltersgrenze ist auf die Vollendung des 63. Lebensjahres (bei schwerbehinderten Kolleg*innen GdB > 50% des 60. Lebensjahres) festgelegt.

» Weiterlesen