Planung und Organisation des Schuljahres 2023/24

Anträge auf Teilzeitbeschäftigung (auch Sabbatical), Beurlaubung, Umsetzungen und Ausgleich aus dem Lebensarbeitszeitkonto sollen wie gewohnt bis zum 15. Januar 2023 für das kommende Schuljahr 2023/24 bei der Schulleitung gestellt werden. Die Schulleitungen sollen laut Schreiben der SenBJF diese Anträge anschließend unverzüglich auf dem Dienstweg an Schulaufsicht und Personalstelle weiterleiten.

Bei Anträgen auf Wechsel des Bundeslandes gilt abweichend die Frist 30.01.2023.

Auf unserer Website finden Sie auch eine Formularsammlung.