Verbesserungen beim Gehalt

Mit dem Tarifabschluss vom März 2019 und dem in dessen Folge verhandelten Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TV Entgeltordnung Lehrkräfte ergeben sich Verbesserungen für drei Gruppen.

1.) Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

2.) Lehrkräfte an Grundschulen ohne Erstes Staatsexamen

3.) Lehrkräfte mit Magisterabschluss ohne Gleichstellung mit einem Masterabschluss

zu 1.)

Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Betreuer*innen werden ab dem 01.01.2020 nach der S-Tabelle eingruppiert. Dadurch ergeben sich z.B. für Regelerzieher*innen Verbesserungen bis zu 449,37 Euro (bei Eingruppierung in die Erfahrungsstufe 6).

Die Überleitung in die S-Tabelle hat bisher noch nicht stattgefunden. Sollte sich die Personalstelle damit weiter Zeit lassen, werden wir ggf. dazu raten, die sich aus der S-Tabelle ergebenden Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Dazu werden wir rechtzeitig informieren.

zu 2.) Lehrkräfte an Grundschulen und an den Grundschulteilen von Gemeinschaftsschulen, die kein Erstes Staatsexamen haben, profitieren von der Zuordnung des Grundschullehramts zur Besoldungsgruppe A13. Wurden sie bisher in die Entgeltgruppen 9 bis 10 eingruppiert, gilt ab dem 01.08.2019 die Spannbreite E10 bis E12. Lehrkräfte, die ab dem 01.08.2019 eingestellt wurden, werden von der Personalstelle ohne Antrag höhergruppiert. Bei einer Einstellung vor dem 01.08.2019 ist ein Antrag von Ihnen notwendig, der bis spätestens 31.07.2020 gestellt werden muss.

Nicht betroffen sind davon Lehrkräfte mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR. Diese werden im Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte nach einem anderen Abschnitt eingruppiert.

3.) Bei einigen Lehrkräften mit Magisterabschluss wurde dieser Abschluss bei der Eingruppierung bisher nicht mit einem Masterabschluss gleichgestellt. Das konnte zur Folge haben, dass z.B. eine Eingruppierung an Oberschulen nach E11 statt nach E12 erfolgte. Ab dem 01.01.2020 werden Magisterabschlüsse grundsätzlich mit Masterabschlüssen gleichgestellt. Bei einer Einstellung vor dem 01.01.2020 ist ein Antrag von Ihnen bis spätestens 31.12.2020 für eine Höhergruppierung notwendig.

Einige Lehrkräfte zählen sowohl zur zweiten als auch zur dritten Gruppe.

Da im Einzelfall einige Aspekte bedacht werden müssen, empfehlen wir vor einem Antrag auf Höhergruppierung eine Beratung.

Rechtsverbindliche Beratungen können von Fachanwälten für Arbeitsrecht oder vom Rechtsschutz der Gewerkschaften und Berufsverbände für deren Mitglieder durchgeführt werden.

Wir als Personalrat dürfen nur Auskünfte ohne Gewähr geben. Wenden Sie sich dazu gerne an die für Tarifrecht zuständigen Personalratsmitglieder

Herrn Hennig: wolf-ruediger.hennig@senbjf.berlin.de

oder Herrn Wälz: christoph.waelz@senbjf.berlin.de

Ute Klinkmüller

Vorsitzende

PR-Info 03/2020