Leistungsprämien und Leistungszulagen

Ab 2023 können die Dienstkräfte der Senatsbildungsverwaltung einmalige Prämien oder über mehrere Monate verteilte Zulagen erhalten, wenn sie „herausragende besondere Leistungen“ erbracht haben. Die Verwaltungsvorschrift ist gültig bis zum 01.01.2028.

Mehr Infos dazu finden Sie in unserer PR-Info 04/2023 vom 02.03.2023.