Infektionsschutz: Gesundheit geht vor!

Stück für Stück sollen die Schulen wieder geöffnet werden und viele von uns machen sich berechtigte Sorgen um ihre Gesundheit. Die Situation ist eine Kraftanstrengung für alle Beteiligten. Als Personalrat sind wir auch in dieser schwierigen Situation Ihre Interessenvertretung. Wir sind weiterhin für Sie erreichbar und besprechen weiterhin (unter Beachtung des Infektionsschutzes) wöchentlich die Anliegen und Probleme, die an uns herangetragen werden. Wir stehen in engem Austausch mit der Dienststellenleitung und setzen uns dafür ein, dass die nötigen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns gerne vertraulich bei Fragen, Problemen und Beschwerden.

Unterstützung bekommen Sie außerdem beim arbeitsmedizinischen Dienst (Betriebsärzte, Betriebspsychologen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit), der eine medizinische Corona-Hotline geschaltet hat.

Welchen Standard können Sie beim Infektionsschutz an Ihrer Schule erwarten?
Die Schulleitungen werden derzeit von der Senatsverwaltung angewiesen, den schulischen Hygieneplan entsprechend der neuen Erfordernisse zu überarbeiten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schulleitung nach der aktualisierten Version. Die Senatsverwaltung hat einen  Musterhygieneplan erstellt.
Das Bundesarbeitsministerium hat am 16.04. bundeseinheitliche Arbeitsschutzstandards herausgegeben, „an die sich alle halten müssen“, so Arbeitsminister Heil.

Was können Sie tun, wenn Sie Ihre Gesundheit beim Arbeiten gefährdet sehen?
Wenden Sie sich an die Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertretung, Schwerbehindertenvertretung), um sich beraten zu lassen!
Die momentane Situation ist für die Schulleitungen eine große Herausforderung. Sie können sich auch als Schulleitungsmitglied vom Personalrat beraten lassen. Schulleitungen sind beim Gesundheitsschutz auch auf die Unterstützung der Beschäftigten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Arbeitgeber angewiesen. Nicht alle Probleme sind bereits im Voraus zu erkennen. Scheuen Sie sich also nicht, auf Gefährdungen Ihrer Gesundheit aufmerksam zu machen und um den nötigen Schutz zu bitten. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten der beiden Seiten aufgeführt (insbesondere §§ 3, 5, 15, 16).

Mehr Informationen: https://pr-schulen-pankow.de/tag/infektionsschutz/
Bleiben Sie gesund!

Ute Klinkmüller
Vorsitzende

PR-Info 04/2020