Tschüss WordPress, Hallo Berlin.de!

Liebe Kolleg*innen,
Die Pankower Beschäftigtenvertretungen sind digital umgezogen. Nach siebeneinhalb Jahren unserer Online-Präsenz auf dieser Seite finden Sie uns künftig auf der Internetpräsenz des Landes Berlin. Sie erreichen unsere neue Online-Präsenz und neue Informationen künftig unter dieser Adresse:
Dort sind auch die Schwerbehindertenvertretung und die Frauenvertreterin mit einer Web-Präsenz vertreten.

Was ist neu?

Wir haben viele Arbeitsstunden investiert, um uns in das System einzuarbeiten und Lösungen zu entwickeln, wie wir Ihnen die Inhalte unserer Arbeit im Berlin.de-Layout präsentieren können. In diesem Rahmen haben wir auch einige Inhalte komplett überarbeitet.

a) Das Formularregister für die allgemeinbildenden Schulen

www.berlin.de/gpr/oertliche-personalraete/pankow/formulare

Da die verschiedenen Stellen der Senatsverwaltung für Bildung heute selbst diverse Formulare zur Verfügung stellen, haben wir uns dazu entschlossen, die Formularsammlung in ihrer bisherigen Form nicht fortzuführen. Stattdessen haben wir Ihnen nun ein Formularregister zusammengestellt. In diesem vermerken wir, wo die Senatsverwaltung die gesuchten Formulare zum Download anbietet. Für manche angebotenen Formulare müssen Sie sich im Berliner Schulportal einloggen.

b) Die Präsentation von PR-Infos

www.berlin.de/gpr/oertliche-personalraete/pankow/pr-infos

Sie können die jeweils aktuellen PR-Infos auf der Startseite herunterladen. Auf der Übersichtsseite der PR-Infos präsentieren wir Ihnen die PR-Infos der aktuellen Wahlperiode. Darüber hinaus können Sie sich auch PR-Infos anzeigen lassen, die speziell für Ihre Berufsgruppe interessant sind.

c) unsere Flyer

www.berlin.de/gpr/oertliche-personalraete/pankow/flyer

Wir haben unsere Flyer im neuen Layout komplett digitalisiert. So können wir Ihnen die Informationen für mobile Bildschirme optimiert darstellen

d) Die Rubrik „Wissenswertes“

www.berlin.de/gpr/oertliche-personalraete/pankow/wissenswertes

Zu verschiedenen Themen stellen wir Ihnen Übersichtsseiten zur Verfügung, auf denen wir Ihnen alle Informationen unserer Seiten zu einem Thema zusammengetragen haben. Diese Themen sind z.B. „Beamte und Verbeamtung“, „Arbeitszeit“ oder „Arbeits- und Gesundheitsschutz“.

e) Was wird aus dem Newsletter?

Leider können wir Ihnen mit der Veröffentlichung der neuen Seiten noch keinen neuen Newsletter zur Verfügung stellen. Vorübergehend bieten wir Ihnen die Aufnahme in einen händisch gepflegten E-Mailverteiler an.

Schreiben Sie zur Aufnahme in diesen E-Mailverteiler bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Newsletter“ an:

paul.jorek[at]senbjf.berlin.de
Ihre Daten werden selbstverständlich ausschließlich für den Zweck genutzt, Ihnen die Informationen zustellen zu können.
Wenn Sie in Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis zu einer durch den Personalrat vorgenommenen Eintragung in einen neuen Newsletter auf den Seiten von Berlin.de erklären, müssen Sie nach erfolgter Umstellung nur noch einen Link in einer Bestätigungs-E-Mail öffnen. Sie werden kurz vor der Umstellung per E-Mail auf die bevorstehenden Änderungen hingewiesen.

f) Einfach informiert bleiben mit RSS („Really Simple Syndication“)

Eine andere Möglichkeit, stets informiert zu bleiben, steht Ihnen mit den RSS-Feed-Funktionen der Berlin.de-Seiten zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein sehr einfaches Verbreitungsformat im Internet, mit dem Sie neue Inhalte auf ihren Endgeräten empfangen können, ohne die Internetseiten zu besuchen. Auch unsere PR-Infos und Beschäftigtenvertretungs-Infos können Sie als RSS-Feed abonnieren. Sie können RSS-Feeds z.B. über das E-Mailprogramm Outlook abonnieren.
Im Rahmen unserer Arbeit setzen wir uns dafür ein, dass auch das pädagogische Personal die Möglichkeit erhält, Outlook oder ein anderes E-Mailprogramm zu nutzen. Bis dahin steht Ihnen leider noch keine Möglichkeit zur Verfügung, RSS-Feeds auf den mobilen Endgeräten für das pädagogische Personal zu abonnieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Beschäftigtenvertretungen
Ute Klinkmüller
Vorsitzende des Personalrats
Wiebke Senff
Frauenvertreterin
Daniela Wegner
Schwerbehindertenvertretung

 

Diese Informationen finden Sie auch in der gemeinsamen Information der Beschäftigtenvertretungen vom 1. März 2024.

Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

Liebe Kolleg*innen,

seit dem 1. Februar 2023 ist die neue Dienstvereinbarung mittelbare pädagogische Arbeit (DV mpA) veröffentlicht. Der Personalrat hat bei verschiedenen Gelegenheiten, so z.B. in der

PR-Info Nr. 3/2023 bereits darüber informiert. Seit kurzem steht nun auch die zur Dienstvereinbarung zugehörige Handreichung den Schulen zur Verfügung. Auf Grund mehrerer Nachfragen von Pankower Beschäftigten möchten wir auf verschiedene Details noch einmal näher eingehen. Die Handreichung zur DV mpA geht an einigen Stellen näher ins Detail und gibt Hinweise zur Umsetzung.

Die wöchentliche mpA der Erzieher*innen beträgt mindestens 4 Stunden, darin sind die Zeiten für Dienstversammlung/Teamsitzung sowie die Mitarbeit an schulischen Gremien NICHT enthalten. Mehr als vier wöchentliche Zeitstunden können zur Verfügung gestellt werden, bereits existierende bessere Lösungen sollten beibehalten werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten ihre mpA anteilig, aber im Interesse der pädagogischen Arbeit soll es auch Teilzeitkräften ermöglicht werden, ihren pädagogischen Aufgaben gerecht zu werden. Die mpA Zeiten sind in der Schulzeit, als auch in den Ferien zu gewähren.

Die spezifischen Aufgaben und die zu ihrer Erledigung notwendigen Zeitanteile der Facherzieher*innen für Integration bleiben von der Dienstvereinbarung unberührt.

Schwerbehinderte Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte können nach der Verwaltungsvorschrift Inklusion, Punkt 5.2.1, mehr Zeit beanspruchen.

Eine Vertretungsreserve ist verbindlich im Dienstplan der Erzieher*innen auszuweisen. Sollte keine Vertretung eintreten, ist diese Zeit für zusätzliche mittelbare pädagogische Arbeit nutzbar. Es wird hier darauf hingewiesen, dass Erzieher*innen sich gegenseitig, jedoch keine Lehrkräfte vertreten. Dieser Grundsatz ist einzuhalten!

Wenn es fachlich erforderlich ist, kann die mpA nach Absprache mit der Schulleitung auch außerhalb der Schule erbracht werden. Dies gilt z.B. für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Veranstaltungsorten, Kindertagesstätten, dem Jugendamt oder anderen Einrichtungen, aber auch z.B. für den direkten Fotodruck, den Kauf von Verbrauchsmaterialien, etc.

Für die mpA in der Schule soll ein ruhiger Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, ebenso der Zugriff auf in der Schule befindliche Computerarbeitsplätze oder mobile Endgeräte.

Übertragungen der mpA auf andere Zeiträume sind nur in Ausnahmefällen im Einvernehmen mit den betroffenen Erzieher*innen als vorübergehende Abweichung erlaubt. Ein Ausgleich muss hierfür zeitnah erfolgen.

Erzieher*innen muss die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen über die Gestaltung ihrer Arbeitszeit mit in die Planung einzubringen. Der Dienstplan sollte vor Schuljahresbeginn im Auftrag der Schulleitung von der koordinierenden Fachkraft so rechtzeitig erstellt und veröffentlicht werden, dass sich die Erzieher*innen darauf einstellen können. Dabei müssen die Vorgaben des Datenschutzes beachtet werden.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der DV mpA und der Handreichung sowie der zuständige Personalrat freuen sich über Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung der Dienstvereinbarung, um diese bei ihrer Neugestaltung mit einbringen zu können. Dabei sehen wir noch Handlungsbedarf bei der individuellen Gestaltung der Zeiten mittelbarer pädagogischer Arbeit, so z.B.

  • zusätzliche Zeiten für Berufsanfänger*innen und lebenserfahrene Kolleg*innen
  • die Berücksichtigung der vielfältigen Einsätze und außerplanmäßigen Betreuungszeiten der Erzieher*innen bei Unterrichtsausfall in den Zumessungsrichtlinien
  • die feste Verankerung von Kommunikationszeiten von Lehrkräften und Erzieher*innen in den Dienstplan

Downloads:

Dienstvereinbarung zur mittelbaren pädagogischen Arbeit

Handreichung zur Dienstvereinbarung mpA

Artikel 5.2 VV Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Berliner Verwaltung

 

mit freundlichen Grüßen

Ute Klinkmüller

Vorsitzende PR Pankow

 

Diese Informationen finden Sie auch in der PR-Info 03/2024 vom 28.02.2024.

Wunschvorsorge

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehört neben der Pflicht- und Angebotsvorsorge auch die sogenannte Wunschvorsorge. Im Gegensatz zur Pflicht- und Angebotsvorsorge geht bei der Wunschvorsorge die Initiative nicht vom Arbeitgeber aus, sondern von den Beschäftigten selbst.

Generell haben Sie laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) das Recht, Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz überwachen zu lassen. Sie können somit auch den Wunsch äußern, sich untersuchen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie sich an den Betriebsarzt wenden.

Die Wunschvorsorge trägt dazu bei, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern und dient damit dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.
Im Rahmen der Wunschvorsorge können Beschäftigte z. B. abklären lassen, ob eine bestimmte Erkrankung bei ihnen dazu führt, dass bei Ausübung einer Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 ArbMedVV).
Somit können Beschäftigte individuelle Gesundheitsdispositionen abklären lassen.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte haben zudem die Möglichkeit, sich vom Integrationsfachdienst (IFD) bei Fragen der Prävention und der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen beraten zu lassen.

§ 5a ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge): Über die Vorschriften des Anhangs hinaus hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

§ 11 Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

Integrationsfachdienst Nord, Tel. 030 53637635, ifdnord-berlin@faw.de Bundesallee 39-40a, 10717 Berlin

Wer führt die Wunschvorsorge durch?

Die Betriebsärzte im Arbeitsmedizinischen Zentrum (AMZ) der Charité führen die Wunschvorsorge durch. Sie nehmen eine neutrale Position zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten ein und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Betriebsärzte sind durch eine entsprechende Facharztausbildung auf die Arbeitsmedizin spezialisiert. Sie unterstützen den Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung
(§ 1 Arbeitssicherheitsgesetz ASiG). Das heißt: sie ermitteln Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter*innen und beraten das Unternehmen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Arbeitsgestaltung zur Gesundheitsförderung.
Das Beratungsgespräch findet nur nach Terminvereinbarung statt.

Anmeldung

Sie bitten im Arbeitsmedizinischen Zentrum der Charité per E-Mail unter
Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer um einen
Termin zu einer Wunschvorsorge beim zuständigen Betriebsarzt (nicht Amtsarzt).
Die Vorsorge wird während der Arbeitszeit durchgeführt. In Ausnahmefällen wird der betriebsärztliche Dienst Sie telefonisch kontaktieren, um zunächst nähere Details mit Ihnen zu erörtern.
Nehmen Sie zum Termin möglichst umfassende ärztliche Befunde wie z.B. Atteste, Krankschreibungen, Impfausweis und Arztbriefe mit. Insbesondere wenn arbeitsplatzbedingte Beschwerden vorliegen, sollten Sie alle schon vorliegenden Befunde dabeihaben.

Ziel der Beratung

Eine Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer bzw. psychischer Gesundheit soll erstellt werden.

Es soll festgestellt werden, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte ge-sundheitliche Gefährdung besteht. Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen sollen früh er-kannt werden.

Beispiele für Anlässe zur Wunschvorsorge

 

  • physikalische (z.B. Lärm, Hitze), chemische (z.B. Ausdünstungen von Möbeln, Anstrichen), biologische Einwirkungen (z.B. Coronaviren)
  • die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  • unzureichende Qualifikation der Beschäftigten
  • psychische Belastungen bei der Arbeit
  • Überlastung am Arbeitsplatz (in diesem Fall sollten Sie außerdem eine Überlastungsanzeige stellen)

Ergebnis

Es sollen Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung (z.B. Lärmmessung) und Verhütung (z.B. Hörschutz) von arbeitsbedingten Erkrankungen festgelegt werden.
Der Arbeitgeber erhält im Regelfall automatisch eine Bescheinigung, dass die Wunschvorsorge stattgefunden hat (Pflicht zur Führung einer Vorsorgekartei – s.u.)

Dokumentation

Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Vorsorgekartei zu führen. Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • Personenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Privatanschrift des Beschäftigten, Anschrift des Arbeitgebers)
  • Wann hat die arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden?
  • Was war der Anlass für die arbeitsmedizinische Vorsorge?
  • Bestätigung der durchgeführten Vorsorge

Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine Kopie der Vorsorgekartei auszuhändigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Klinkmüller
Vorsitzende PR Pankow

Anlage:
Anmeldung zur Wunschvorsorge bzw. Bildschirmvorsorge für Dienstkräfte der Berliner Schule

 

Diese Informationen können Sie auch in der PR-Info 01/2024 nachlesen.

Weihnachtsgrüße aus dem Personalrat


wieder geht ein Jahr zu Ende und das neue heißt dann 2024. Was wird es uns bringen?

Wohl kaum weniger Herausforderungen und Überraschungen als das alte in Zeiten von
Personalmangel und Sanierungsnotstand, nicht nur im Stadtbezirk Pankow.

Den Kolleg*innen in der Ferienbetreuung wünschen wir einen stressfreien und unfallfreien Dienst. Nutzen Sie die Pause zwischen den Jahren zum Luftschöpfen und Relaxen. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und fürs neue Jahr Gesundheit, Gelassenheit, Optimismus und Lebensfreude. Rutschen Sie gut und gesund ins neue Jahr hinein!

Vielleicht sehen wir uns ja demnächst bei PR on tour. Alle zwei Monate tagt der Personalrat in einer anderen Schule, im Januar 2024 sind wir in der Grundschule am Wasserturm zu Gast. Die Sprechstunde findet dann jeweils vor Ort statt.

Außerdem findet am 11. April 2024 unser zweiter Tag der offenen Tür statt, bei dem wir Ihnen unsere Arbeit nahebringen möchten. Vielleicht liebäugeln Sie ja auch mit einer Kandidatur für die PR- Wahl im November 2024, dann können Sie mit uns sprechen, um eine Vorstellung von dieser Arbeit zu bekommen.

Ihr Personalrat der allgemeinbildenden Schulen Pankow

Diese Informationen finden Sie auch in dieser PR-Info vom 12.12.2023

Beantragung des Nachteilsausgleichs

Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Nachteilsausgleich für Lehrkräfte, die sich nicht verbeamten lassen können oder wollen, weisen wir erneut auf die Website der SenBJF „Wir verbeamten“ hin. Die Hotline der SenBJF ist Mo-Fr 12-16 Uhr unter 030 / 90277-6333 zu erreichen.

Bei der SenBJF heißt es unter anderem: 

Wie und wo muss die Erklärung für den Nachteilsausgleich von den Lehrkräften, die noch nicht die Altersgrenze erreicht haben, abgegeben werden?

Die Erklärung für den Nachteilsausgleich muss zwischen dem 18. und 30. September 2023 im Serviceportal des Landes Berlin abgegeben werden.

Kann die Erklärung von diesen Lehrkräften auch noch nach dem 30. September 2023 abgegeben werden? 

Ja, allerdings würde dann der Anspruch auf den Nachteilsausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

Außerdem wird darauf hingewiesen:

Die Abgabe der Erklärung ist für die Zahlung des Nachteilsausgleichs und für die Einbringung der erforderlichen Stellen in den Doppelhaushalt 2024/2025 notwendig.

Bei einer Abgabe der Erklärung nach dem 30.09.2023 würde also nicht mehr die erforderliche Stelle im Doppelhaushalt 2024/25 geschaffen werden. Was genau dies zur Folge hätte, erläutert die SenBJF auf ihrer Website nicht.

Viele Kolleg*innen fragen sich, ob sie mit der Abgabe der Erklärung endgültig auf die Verbeamtung verzichten. Dazu schreibt die SenBJF:

Der Nachteilsausgleich wird gewährt, um den statusrechtlichen und finanziellen Nachteil der durch die Nichtverbeamtung entsteht, in der genannten Höhe finanziell auszugleichen. Wenn später doch eine Verbeamtung erfolgt, dann würde dieser Zweck (rückwirkend) wegfallen. Das Land Berlin behält sich deshalb vor, Zahlungen nach dem Nachteilsausgleichsgesetz zurückzufordern, sollte eine spätere Einstellung in ein Beamtenverhältnis im Land Berlin erfolgen. Der Hinweis auf den Vorbehalt der Rückforderung ist zur Kenntnis zu nehmen.

Endlich ein Upgrade? Digitalisierung im neuen Schuljahr

Liebe Kolleg*innen, mit Beginn des neuen Schuljahres trat die neue Schuldatenverordnung in Kraft, die den Beschäftigten Vorschriften für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die dienstliche Kommunikation auferlegt.

Auch begrüßen wir den neuen regionalen Datenschutzbeauftragten für die Regionen Pankow und Lichtenberg: Bert Müller.

Mit unserer PR-Info 08/2023 informieren wir Sie über diese Entwicklungen und geben Ihnen und Ihren Kollegien einige Empfehlungen zur weiteren Gestaltung der Digitalisierung an Ihrer Schule mit.

Einladung zur Teilpersonalversammlung für angestellte Lehrkräfte

Liebe Kolleg*innen,

der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen sowie der Personalrat der zentral verwalteten und beruflichen Schulen laden die angestellten Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen oder können, zur Teilpersonalversammlung ein.

Thema der Teilpersonalversammlung werden Verbeamtung und Nachteilsausgleich sein.

Die Teilpersonalversammlung findet statt:

am 26. September 2023 von 12 – 14 Uhr in der Max-Schmeling-Halle (am Falkplatz 1, 10437 Berlin)

Die Einladung und das geplante Programm finden Sie in der GPR-Info 04/2023

Überlastungsanzeigen

Diese Seite wurde zuletzt am 01.03.2024 aktualisiert.

Das zu einem späteren Zeitpunkt aktuelle Formular zur Überlastungsanzeige finden Sie in unserem Pankower Formularregister für allgemeinbildende Schulen auf Berlin.de!

Die neue Website der Pankower Beschäftigtenvertretungen finden Sie unter der Adresse www.berlin.de/gpr/pankow.

 

Personalmangel und eine ständig wachsende Aufgabenlast führen oft dazu, dass wir uns überlastet fühlen. Eine dauerhafte Überlastung schadet nicht nur unserer Gesundheit, sondern kann auch zu Fehlern führen, für die wir unter Umständen zur Rechenschaft gezogen werden können. Es gibt das Instrument der Überlastungsanzeige, die eine sogenannte Haftungsfreistellung gegenüber dem Arbeitgeber oder Dritten unterstützt und den Arbeitgeber auffordert, die Überlastung abzustellen.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer PR-Info 5/2023 vom 09.03.2023.

Ein Formular (Stand: 10/2023, ausfüllbares pdf-Dokument) zum Erstellen einer Überlastungsanzeige wurde zwischen den Pankower Beschäftigtenvertretungen und der Pankower Schulaufsicht abgestimmt. Dieses findet nur an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Pankow Verwendung.

Planung und Organisation des Schuljahres 2023/24

Anträge auf Teilzeitbeschäftigung (auch Sabbatical), Beurlaubung, Umsetzungen und Ausgleich aus dem Lebensarbeitszeitkonto sollen wie gewohnt bis zum 15. Januar 2023 für das kommende Schuljahr 2023/24 bei der Schulleitung gestellt werden. Die Schulleitungen sollen laut Schreiben der SenBJF diese Anträge anschließend unverzüglich auf dem Dienstweg an Schulaufsicht und Personalstelle weiterleiten.

Bei Anträgen auf Wechsel des Bundeslandes gilt abweichend die Frist 30.01.2023.

Auf unserer Website finden Sie auch eine Formularsammlung.

Lange ersehnt – überhastet eingeführt: Microsoft Surface Go 2 kommt an die Schulen

Seit Jahren warten Pädagog*innen auf dienstliche digitale Endgeräte. Beim Distanzunterricht in der Pandemie wurde ganz selbstverständlich erwartet, dass private Endgeräte genutzt werden. Dieser Zustand soll nun endlich ein Ende haben. Die Senatsbildungsverwaltung nutzt die Mittel des DigitalPakts Schule für die Anschaffung von Tablets mit Tastatur, Hülle, Eingabestift und USB-Adapter für Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal. Grundsätzlich begrüßen wir als Personalrat dies. Wir haben es lange gefordert.

Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 08/2021 (10.06.2021).

Digitalisierung – vom Hamsterrad zur Entlastung?

Seit dem 16.12.2020 findet Unterricht wieder (auch) als Distanzunterricht statt. In vielen Fällen läuft dies besser als noch im Frühjahr 2020. Das liegt vor allem daran, dass die Kolleg*innen an den einzelnen Schulen Unmengen an Arbeit in Unterrichts- und Schulentwicklung gesteckt haben (siehe hierzu die Ergebnisse der Umfrage zu den ersten Erfahrungen mit dem Distanzunterricht in der PR-Info vom 29.09.2020). Damit haben Sie, liebe Kolleg*innen, oftmals vor Ort das Rad einzeln erfunden, da uns die Senatsverwaltung zentral nicht oder nur völlig unzureichend die nötigen Werkzeuge zur Verfügung gestellt hat.

Lesen Sie in unserer PR-Info 07/2021 vom 06.05.2021 Informationen zu folgenden Aspekten digitaler Arbeit:

  • Dienstvereinbarung vorerst an Behörde gescheitert
  • Freiwilligkeit der Nutzung von Software
  • Dienstliche Endgeräte und E-Mail-Adressen
  • Ständig erreichbar?
  • Fortbildung
  • Nutzung von Videokonferenz-Software für schulgesetzliche Gremien

Ständig erreichbar?

In zahlreichen Studien wurde festgestellt, dass eine Entgrenzung der Erreichbarkeit krank macht. Bereits im Frühjahr 2020 betonten sehr viele Teilnehmende unserer Umfrage zum Fernunterricht, dass die Entgrenzung der dienstlichen Angelegenheiten mit der digitalen Kommunikation als eine starke zusätzliche psychische Belastung empfunden wird. Dies betrifft nicht nur Lehrkräfte, die im Homeoffice vor lauter Nachrichten kaum noch zu Pausen kommen, sondern auch Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die mit der Etablierung von Schulmessengern auch außerhalb ihrer tariflich begrenzten Arbeitszeit dienstlichen Kommunikationserwartungen ausgesetzt sind.

In unserer PR-Info 7/2021 haben wir genauer zum Stand unserer Bemühungen um eine Begrenzung der Erreichbarkeit informiert.

Unabhängig davon raten wir dringend dazu, die Möglichkeit zur Mitbestimmung der Arbeitsbedingungen in den schulgesetzlichen Gremien vor Ort (Gesamt- und / oder Schulkonferenz) zu nutzen und empfehlen dazu folgenden Musterantrag. Natürlich beraten wir gerne auch einzelne Kolleg*innen und Gesamtkonferenzen zu diesem Anliegen.

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Selbsttests von Schüler*innen unter Aufsicht des pädagogischen Personals – datenschutzrechtlich bedenklich?

Als Personalrat haben wir uns am 13.04.2021 an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde gewandt und um Überprüfung der Anordnung der SenBJF zu Selbsttests von Schüler*innen in der Schule in datenschutzrechtlicher Hinsicht gebeten. Hintergrund waren Anfragen besorgter Beschäftigter, die bei einer Durchführung von Selbsttests in der Lerngruppe die Persönlichkeitsrechte der Schüler*innen gefährdet sehen. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat uns nun am 27.04. geantwortet.

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