Planung und Organisation des Schuljahres 2023/24

Anträge auf Teilzeitbeschäftigung (auch Sabbatical), Beurlaubung, Umsetzungen und Ausgleich aus dem Lebensarbeitszeitkonto sollen wie gewohnt bis zum 15. Januar 2023 für das kommende Schuljahr 2023/24 bei der Schulleitung gestellt werden. Die Schulleitungen sollen laut Schreiben der SenBJF diese Anträge anschließend unverzüglich auf dem Dienstweg an Schulaufsicht und Personalstelle weiterleiten.

Bei Anträgen auf Wechsel des Bundeslandes gilt abweichend die Frist 30.01.2023.

Auf unserer Website finden Sie auch eine Formularsammlung.

Lange ersehnt – überhastet eingeführt: Microsoft Surface Go 2 kommt an die Schulen

Seit Jahren warten Pädagog*innen auf dienstliche digitale Endgeräte. Beim Distanzunterricht in der Pandemie wurde ganz selbstverständlich erwartet, dass private Endgeräte genutzt werden. Dieser Zustand soll nun endlich ein Ende haben. Die Senatsbildungsverwaltung nutzt die Mittel des DigitalPakts Schule für die Anschaffung von Tablets mit Tastatur, Hülle, Eingabestift und USB-Adapter für Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal. Grundsätzlich begrüßen wir als Personalrat dies. Wir haben es lange gefordert.

Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 08/2021 (10.06.2021).

Digitalisierung – vom Hamsterrad zur Entlastung?

Seit dem 16.12.2020 findet Unterricht wieder (auch) als Distanzunterricht statt. In vielen Fällen läuft dies besser als noch im Frühjahr 2020. Das liegt vor allem daran, dass die Kolleg*innen an den einzelnen Schulen Unmengen an Arbeit in Unterrichts- und Schulentwicklung gesteckt haben (siehe hierzu die Ergebnisse der Umfrage zu den ersten Erfahrungen mit dem Distanzunterricht in der PR-Info vom 29.09.2020). Damit haben Sie, liebe Kolleg*innen, oftmals vor Ort das Rad einzeln erfunden, da uns die Senatsverwaltung zentral nicht oder nur völlig unzureichend die nötigen Werkzeuge zur Verfügung gestellt hat.

Lesen Sie in unserer PR-Info 07/2021 vom 06.05.2021 Informationen zu folgenden Aspekten digitaler Arbeit:

  • Dienstvereinbarung vorerst an Behörde gescheitert
  • Freiwilligkeit der Nutzung von Software
  • Dienstliche Endgeräte und E-Mail-Adressen
  • Ständig erreichbar?
  • Fortbildung
  • Nutzung von Videokonferenz-Software für schulgesetzliche Gremien

Ständig erreichbar?

In zahlreichen Studien wurde festgestellt, dass eine Entgrenzung der Erreichbarkeit krank macht. Bereits im Frühjahr 2020 betonten sehr viele Teilnehmende unserer Umfrage zum Fernunterricht, dass die Entgrenzung der dienstlichen Angelegenheiten mit der digitalen Kommunikation als eine starke zusätzliche psychische Belastung empfunden wird. Dies betrifft nicht nur Lehrkräfte, die im Homeoffice vor lauter Nachrichten kaum noch zu Pausen kommen, sondern auch Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die mit der Etablierung von Schulmessengern auch außerhalb ihrer tariflich begrenzten Arbeitszeit dienstlichen Kommunikationserwartungen ausgesetzt sind.

In unserer PR-Info 7/2021 haben wir genauer zum Stand unserer Bemühungen um eine Begrenzung der Erreichbarkeit informiert.

Unabhängig davon raten wir dringend dazu, die Möglichkeit zur Mitbestimmung der Arbeitsbedingungen in den schulgesetzlichen Gremien vor Ort (Gesamt- und / oder Schulkonferenz) zu nutzen und empfehlen dazu folgenden Musterantrag. Natürlich beraten wir gerne auch einzelne Kolleg*innen und Gesamtkonferenzen zu diesem Anliegen.

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Selbsttests von Schüler*innen unter Aufsicht des pädagogischen Personals – datenschutzrechtlich bedenklich?

Als Personalrat haben wir uns am 13.04.2021 an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde gewandt und um Überprüfung der Anordnung der SenBJF zu Selbsttests von Schüler*innen in der Schule in datenschutzrechtlicher Hinsicht gebeten. Hintergrund waren Anfragen besorgter Beschäftigter, die bei einer Durchführung von Selbsttests in der Lerngruppe die Persönlichkeitsrechte der Schüler*innen gefährdet sehen. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat uns nun am 27.04. geantwortet.

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Freistellungs- und Entschädigungsansprüche für berufstätige Eltern (Aktualisierung)

In unserer PR-Info 02a/2021 aktualisieren wir einige der Angaben, die wir am 16.02.2021 gemacht haben. Die Regelungen zu Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz wurden unbefristet verlängert und in Teilen für berufstätige Eltern verbessert.

In unserem Februar-Beitrag finden Sie nach wie vor Links zu weiteren Informationen der verantwortlichen Behörden zu Kinderkrankentagen und Entschädigungszahlungen.

Rechtsgrundlage für Selbsttests

In unserer PR-Info 6/2021 vom 15.04.2021 wiesen wir darauf hin, dass es aus unserer Sicht keine Rechtsgrundlage für verpflichtende Selbsttests von Schüler*innen in den Schulen gibt. Ein Rundschreiben der SenBJF – wie am 14.04.2021 veröffentlicht – reicht dafür nicht aus.

Die SenBJF hat dann am 17.04. mit Wirkung vom 18.04. eine Ergänzung der Schul-Hygiene-Covid-19-VO erlassen, die eine Rechtsgrundlage für die veranlasste Testpraxis ab dem 19.04.2021 bieten soll. Sie können den ergänzten §5 der VO hier nachlesen.

Während die Behörde am 14.04. schrieb „Die Schülerinnen und Schüler testen sich unter Anleitung durch das pädagogische Personal in der Schule selbst (…)“, heißt es nun in der Verordnung, dass „der Test unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des sonstigen pädagogischen Personals durchzuführen ist (…)“. (unsere Hervorhebungen)

Erst im Folgenden wird im Zusammenhang mit Schülerinnen und Schülern, „die aufgrund einer Behinderung, einer vergleichbaren Beeinträchtigung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auch unter Anleitung keine Selbstanwendung“ vornehmen können, von Anleitung gesprochen.

Die Senatsbildungsverwaltung hat eine umfangreiche FAQ-Liste zum Thema zusammengestellt. Aus unserer Sicht werden damit die vielen Fragen und praktischen Probleme, die aus den Kollegien an uns herangetragen werden, nur teilweise ausgeräumt.

Zahlreiche Kolleg*innen haben in den letzten Tagen ihren Protest und ihre Überlastung zum Ausdruck gebracht. Der Personalrat setzt sich gegenüber der Behörde für eine Entlastung und weitere rechtliche Klärung ein.

Freistellungs- und Entschädigungsansprüche für berufstätige Eltern

*** Aktualisierung: PR-Info 02a/2021 (29.04.2021) ***

Aufgrund der zur Zeit eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten in Kitas und Schulen wurden auf gesetzlichem Wege verschiedene Möglichkeiten für berufstätige Eltern geschaffen, die ihre Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder ihre Kinder mit Behinderung selber betreuen müssen, weil sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Lesen Sie Details dazu in unserer PR-Info 02/2021 (16.02.2021).

 

Links zum Thema Kinderkrankentage nach § 45 SGB V:

Fragen und Antworten des BMFSFJ zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld

Musterbescheinigung über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 11/2021

 

Links zum Thema Entschädigungsansprüche nach § 56 Abs. 1a IfSG:

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Ansprüchen auf Ersatz des Verdienstausfalls

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 106/2020

Ergebnisse unserer Umfrage zum Fernunterricht

Am 17. März 2020 wurden in Berlin die Schulen pandemiebedingt geschlossen. Im Handumdrehen mussten die pädagogisch Beschäftigten den Kontakt zu den Schüler*innen und die Gestaltung der Lernprozesse aus dem Homeoffice heraus digitalisieren. Das war eine Mammutaufgabe, die mit großer pädagogischer Verantwortung angegangen wurde: „Es war ein kopfsprungartiger, unvorbereiteter Sturz in das Homeschooling, was zunächst zur Versuch-Irrtum-Methode zwang.“ (ein*e Kolleg*in der Primarstufe)

An der Umfrage zum Fernunterricht, die der Personalrat im Juni 2020 durchführte, beteiligten sich 300 Beschäftigte: 288 Lehrkräfte, darunter eine Pädagogische Unterrichtshilfe und sechs Schulleiter*innen, sowie neun Erzieher*innen und zwei Sozialpädagog*innen.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage mit den Forderungen der Beschäftigten und unseren Schlussforderungen finden Sie hier:

PR-Info 11/2020

„Es herrscht große Verärgerung“

Das Schuljahr 2020/21 beginnt wie kein anderes. Bereits jetzt ist die Belastung des pädagogischen Personals in dieser Ausnahmesituation sehr hoch.

Senatorin Scheeres hat sich am 13.08. in der Abendschau des rbb über eine corona-bedingte Schulschließung in Treptow-Köpenick geäußert und dabei Kritik an den dortigen Lehrkräften geäußert.

Diese Kritik wurde nun vom Personalrat der Dienstkräfte in zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen und vom Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen scharf zurückgewiesen. Der offene Brief an Senatorin Scheeres, den auch wir als Pankower Personalrat inhaltlich teilen, ist hier zu finden.

Lehrervertretungen greifen Berlins Bildungssenatorin in Briefen scharf an (Tagesspiegel, 19.08.2020)

Infektionsschutz: Gesundheit geht vor!

Stück für Stück sollen die Schulen wieder geöffnet werden und viele von uns machen sich berechtigte Sorgen um ihre Gesundheit. Die Situation ist eine Kraftanstrengung für alle Beteiligten. Als Personalrat sind wir auch in dieser schwierigen Situation Ihre Interessenvertretung. Wir sind weiterhin für Sie erreichbar und besprechen weiterhin (unter Beachtung des Infektionsschutzes) wöchentlich die Anliegen und Probleme, die an uns herangetragen werden. Wir stehen in engem Austausch mit der Dienststellenleitung und setzen uns dafür ein, dass die nötigen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns gerne vertraulich bei Fragen, Problemen und Beschwerden.

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Infektionsschutz bei Schulöffnungen

Viele Kolleginnen und Kollegen blicken mit Sorge auf die anstehende schrittweise Schulöffnung (siehe Pressemitteilung der SenBJF, 16.04.) und haben Fragen zur Einhaltung eines angemessenen Infektionsschutzes. Sie können sich damit an die Hotline des arbeitsmedizinischen Dienstes wenden. Als Personalrat beraten und unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Wir stehen in engem Kontakt zur Dienststellenleitung und setzen uns dafür ein, notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen.

Die SenBJF hat auf ihrer Website Informationen zur Durchführung der Abiturprüfungen ab dem 20.04. zusammengestellt (Rundschreiben vom 03. April, 09. April und FAQ vom 15. April).

Weisungen zum Personaleinsatz ab dem 20.04. wurden am 17.04. erlassen.

Bildungssenatorin Scheeres hat sich im Interview mit dem Tagespiegel zu weiteren Fragen geäußert.

In dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April heißt es zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs:

„Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.“

Das Bundesarbeitsministerium hat zusammen mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften einen Arbeitsschutzstandard entwickelt und am 16.04. vorgestellt. „Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten“, so Arbeitsminister Hubertus Heil.

Der Arbeitsschutzstandard enthält unter anderem Aussagen zu folgenden für den Schulbereich relevanten Themen:

  • Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Zweifelsfällen
  • Krankmeldungen bei Atemwegssymptomen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Einhaltung des Mindestabstands
  • Hygienemaßnahmen
  • Lüftung
  • Homeoffice
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitszeit- und Pausengestaltung

Das Robert-Koch-Institut hat seine Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen am 14.04. aktualisiert.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

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