Erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf

Informationen zu individuellen Gefährdungsbeurteilungen für Beschäftigte, die zum Personenkreis mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf gehören

 

Warum wird eine Gefährdungsbeurteilung angefertigt?

Die individuelle Gefährdungsbeurteilung ist immer dann notwendig, wenn sich aufgrund einer individuellen persönlichen Situation bei Beschäftigten ein Sachverhalt ergibt, der es erfordert, die besonderen Gefährdungen als Ergänzung zur bestehenden allgemeinen Gefährdungsbeurteilung feststellen lassen zu müssen.

Grundlage einer individuellen Gefährdungsbeurteilung ist immer die allgemeine Gefährdungsbeurteilung, welche in jeder Schule vorliegen muss(§5 Arbeitsschutzgesetz).

Wer erstellt eine individuellen Gefährdungsbeurteilung?

Nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. Hinweisen der/des Beschäftigten zu gesundheitlichen Einschränkungen im Präsenzdienst an der Schule an die Schulleitung erstellt der Schulleiter eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.

 

Sollte der betriebsmedizinische Dienst (Betriebsarzt) kontaktiert werden?

Es ist dringend angeraten, den betriebsmedizinischen Dienst zu kontaktieren.

Die Angaben beim Betriebsarzt unterliegen der Schweigepflicht.

Die Beratung beim Betriebsarzt ist freiwillig.

Sie gibt den Beschäftigten sichere Aussagen zum Einsatz in der Schule.

 

Schulleitungen können eine individuelle Gefährdungsbeurteilung mit den Empfehlungen der Betriebsmedizin sachgerecht erstellen.

 

Auch Schulleitungen können sich beim Erstellen der individuellen Gefährdungsbeurteilung vom betriebsmedizinischen Dienst beraten lassen.

 

Welche Formulare benötige ich vor der Terminvereinbarung?

Beschäftigte erhalten von ihren Schulleitungen einen Anamnese-Bogen und eine Datenschutzerklärung und senden diese an den betriebsärztlichen Dienst.

 

Wie erfolgt in der Zeit bis zur Fertigstellung der individuellen Gefährdungsbeurteilung der Einsatz der Beschäftigten?

Bis zur vollständigen Erstellung der individuellen Gefährdungsbeurteilung führt die Schulleitung ein Vorabgespräch mit Vorschlägen zu Alternativeinsatzmöglichkeiten durch. Nach Vorlage der Vorsorgeempfehlung des betriebsmedizinischen Dienstes erstellt die Schulleitung die individuelle Gefährdungsbeurteilung. Die Einschränkungen werden kurz dargestellt und die beabsichtigten Maßnahmen unter Einbeziehung der Vorsorgeempfehlung der Betriebsmedizin aufgelistet. Der Beschäftigte bestätigt sein Einverständnis mit den beabsichtigten Maßnahmen.

 

Wo kann ich mich beraten lassen?

Die Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Frauenvertretung) können während des Prozesses der Erstellung der individuellen Gefährdungsbeurteilung zur Beratung einbezogen werden.

 

Wer bekommt die individuelle Gefährdungsbeurteilung nach der Erstellung durch die Schulleitung?

Die Schulleitung gibt die individuelle Gefährdungsbeurteilung an die Schulaufsicht Pankow weiter.

 

Unter Mitbestimmung durch die Beschäftigtenvertretungen werden die Maßnahmen von der Schulaufsicht bestätigt.

 

Wie lange ist die individuelle Gefährdungsbeurteilung gültig?

Die individuelle Gefährdungsbeurteilung ist gültig, bis die Sachsituation sich ändert,

andere Erkrankungen der/des Beschäftigten vorliegen, Impfungen möglich sind oder die Risikosituation sich verändert.

 

Sollten Sie weitere Fragen an den Personalrat der allgemeinbildenden Schulen Pankow haben, wenden Sie sich gern an uns.

 

Personalrat der allgemeinbildenden Schulen Pankow

Tino-Schwierzina-Straße 32

3. Etage / Zimmer 25

13089 Berlin

 

Tel: 90249-1037 (Büro – Frau Hedel)

Mailadresse: ute.klinkmueller@senbjf.berlin.de

 

Wir sind erreichbar mit:

TRAM 2  oder  Bus 255

 

Ute Klinkmüller

Vorsitzende

 

PR-Info 13/2020