„Wie ein Schlag ins Gesicht“

Wertschätzende und unkomplizierte Regelungen für die Höhergruppierung in die E13 / A13 sind nötig.

Offener Brief des Pankower Personalrats vom 13.07.2017 an Senatorin Scheeres: 

Sehr geehrte Frau Senatorin Scheeres,

im Nachgang zu der am 11. Juli 2017 stattgefundenen Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte wenden wir uns an Sie als politisch Verantwortliche, um Ihnen die Stimmungs- und Problemsituation der Teilnehmenden zu verdeutlichen.

Natürlich begrüßen wir alle die Entscheidung, dass das Land Berlin die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz vom 20. Februar 2014 ausgebildet wurden, umsetzen wird.

Zu völligem Unverständnis führt jedoch das Vorhaben, dass nicht alle Grundschullehrkräfte, die nach älteren rechtlichen Regelungen ausgebildet wurden (also die sogenannten Lehrkräfte unterer Klassen und Sonderschullehrkräfte Ost), sofort berücksichtigt werden.

Diese Beschäftigten haben seit 1990 in unseren Schulen eine hervorragende, unverzichtbare Arbeit geleistet. Sie haben alle Reformschritte unter meist ungünstigen Bedingungen mitgestaltet, sich selbst weitergebildet, zudem Referendare und Quereinsteiger/-innen ausgebildet und auch sonst die gleiche Arbeit (Elterngespräche, Wandertage, Klassenfahrten u.v.a.m.) bei gleicher Stundenzahl geleistet, ohne dass Ihnen eine mangelnde Qualifikation bescheinigt wurde. Sie haben also im Wesentlichen die Grundlagen für eine weitere schulische und berufliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unserer Stadt gelegt. Sie waren mit ihrer ganzen Hingabe an Ort und Stelle, als Sie gebraucht wurden und sind es immer noch.

Nun werden formale Hürden aufgebaut, die den betroffenen Lehrkräften nur eins verdeutlichen: Ihr seid nicht so viel wert, ihr seid eigentlich Lehrkräfte zweiter Klasse. Das macht diese Kolleginnen und Kollegen wütend und lässt sie verzweifeln.

Sie, Frau Senatorin, haben sich bei der Präsentation der Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung sehr darüber erstaunt gezeigt, dass Ihre Beschäftigten eine Wertschätzung vermissen. Ein derartiges Vorgehen wie dargestellt muss für die Betroffenen wie ein Schlag ins Gesicht wirken und ist nicht wertschätzend!

Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, setzen Sie sich mit aller Kraft dafür ein, dass Ihre Verwaltung eine Bildungslaufbahnverordnung vorlegt, in der wertschätzende und unkomplizierte Regelungen getroffen werden, die sowohl zur Höhergruppierung in die E13 / A13 der Lehrkräfte unterer Klassen und der Sonderschullehrkräfte mit Ostausbildung als auch der Lehrkräfte, die noch nicht nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz vom 20. Februar 2014 ausgebildet wurden, führen.

Mit freundlichen Grüßen

Streichardt

Vorsitzender