Infektionsschutz bei Schulöffnungen

Viele Kolleginnen und Kollegen blicken mit Sorge auf die anstehende schrittweise Schulöffnung (siehe Pressemitteilung der SenBJF, 16.04.) und haben Fragen zur Einhaltung eines angemessenen Infektionsschutzes. Sie können sich damit an die Hotline des arbeitsmedizinischen Dienstes wenden. Als Personalrat beraten und unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Wir stehen in engem Kontakt zur Dienststellenleitung und setzen uns dafür ein, notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen.

Die SenBJF hat auf ihrer Website Informationen zur Durchführung der Abiturprüfungen ab dem 20.04. zusammengestellt (Rundschreiben vom 03. April, 09. April und FAQ vom 15. April).

Weisungen zum Personaleinsatz ab dem 20.04. wurden am 17.04. erlassen.

Bildungssenatorin Scheeres hat sich im Interview mit dem Tagespiegel zu weiteren Fragen geäußert.

In dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April heißt es zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs:

„Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.“

Das Bundesarbeitsministerium hat zusammen mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften einen Arbeitsschutzstandard entwickelt und am 16.04. vorgestellt. „Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten“, so Arbeitsminister Hubertus Heil.

Der Arbeitsschutzstandard enthält unter anderem Aussagen zu folgenden für den Schulbereich relevanten Themen:

  • Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Zweifelsfällen
  • Krankmeldungen bei Atemwegssymptomen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Einhaltung des Mindestabstands
  • Hygienemaßnahmen
  • Lüftung
  • Homeoffice
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitszeit- und Pausengestaltung

Das Robert-Koch-Institut hat seine Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen am 14.04. aktualisiert.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.