Resolutionen der Teilpersonalversammlung der Erzieher*innen und Betreuer*innen
Die sehr gut besuchte Teilpersonalversammlung hat am 23. Januar 2019 eine Resolution an den Schulträger und drei Resolutionen an die Senatsbildungsverwaltung verfasst.
Resolution an den Schulträger
Ab dem 01.08. 2019 fallen in Berlin die Bedarfsprüfung sowie die Kostenbeteiligung für die ergänzende Förderung und Betreuung im Ganztag sowie in den Ferien bis 16.00 Uhr für die Grundschüler*innen der ersten und zweiten Klasse weg.
Bereits unter den gegenwärtigen Bedingungen müssen wir in einer unbefriedigenden Raumsituation die täglichen Arbeiten bewältigen. Die Situation wird sich durch die politisch gewollten Veränderungen weiter erschweren.
Daher fordern wir den Schulträger der Region Pankow auf, die Grundschulen finanziell und sächlich so auszustatten, dass auf die kommenden Anforderungen des Schulalltags zum Beginn des neuen Schuljahres reagiert werden kann.
Resolutionen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
1.) Erzieher*innen und Betreuer*innen gestalten und unterstützen Bildungs- und Erziehungsprozesse.
Aufgrund der seit Jahren unzureichenden Personalausstattung führt jeder Ausfall von weiterem pädagogischem Personal zu Engpässen, Mehrarbeit und Überlastung. Eine verlässliche pädagogische Arbeit wird damit zur Illusion. Wir fordern, die Personalausstattung auf 110 % zu erhöhen und wie bei den Lehrkräften sofortige Vertretungseinstellungen, um die prekäre Personalausstattung bei Langzeiterkrankungen u.a. langfristigen Ausfällen von Beschäftigten zu beheben.
Zugleich fordern wir, die Schulen personell und sächlich so auszustatten, dass auf die kommenden Anforderungen des Schulalltags (Wegfall der Bedarfsprüfung und Essen für alle Grundschüler) zum Beginn des neuen Schuljahres reagiert werden kann.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen
2.) Frau Senatorin Scheeres hat sich in der Vergangenheit öffentlich dahingehend geäußert, den Fachkräftemangel im Erzieher*innenbereich zu erklären. Bis heute gibt es keine entsprechende Regelung dazu.
Wir fordern die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, dem Fachkräftemangel bei Erzieher*innen durch eine verbesserte Stufenzuordnung entgegenzuwirken. Hierzu fordern wir endlich eine Reglung für die Anerkennung der förderlichen Zeiten nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L, damit förderliche Zeiten bei anderen Arbeitgebern auch über die Stufe 3 hinaus anerkannt werden.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
3.) Die Teilpersonalpersonalversammlung fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, unsere anspruchsvolle und gesellschaftlich wichtige Arbeit nicht nur in Reden hervorzuheben, sondern auch finanziell wertzuschätzen.
Wir fordern, die derzeitigen Tarifverhandlungen zu nutzen, um die Tariflücke zum TVöD zu schließen und uns eine den Anforderungen angemessene Bezahlung zu sichern.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.