Ruhegehalt mit Rentenansprüchen

Bei Versetzung in den Ruhestand mit 65 Jahren (oder wegen Dienstunfähigkeit) müssen  Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamte mit Rentenansprüchen die Erhöhung ihres Ruhegehaltes rechtzeitig beantragen! Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer PR-Info vom 01.12.2022. Grundlegende Informationen zu Pensionierung und Ruhegehalt stehen in unserem Info-Flyer (2020).