Fortbildungsnachweise A 13 / E 13

Diese Information betrifft nur diejenigen Lehrkräfte, die seit 01.08.2019 nach Antrag aus der Laufbahn des/der Lehrer/in (A 12 bzw. E 11) in den Laufbahnzweig der Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen (A 13 bzw. E 13) gewechselt sind.

Wir erinnern in unserer PR-Info 03/2022 vom 17.02.2022 an die Fortbildungsverpflichtung, für die am 31.07.2022 die Frist für viele Betroffene abläuft. Ggf. müssen Sie jetzt handeln, wenn Sie daran gehindert waren oder sind, im entsprechenden Umfang Fortbildungen zu besuchen.