Resolution der Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte, Pädagogischen Unterrichtshilfen und Sozialpädagog*innen vom 06.10.2022

Der Verlauf der Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte, Pädagogischen Unterrichtshilfen und Sozialpädagog*innen zeigt uns viele drängende Probleme auf. Unsere Forderungen von 2021 wurden zum größten Teil NICHT erfüllt, nicht mal die Forderung nach einer Besetzung der Stelle eines Datenschutzbeauftragten für den Bezirk. Nichtdestotrotz wollen wir auch in diesem Jahr unserer Stimme erheben und unsere Forderungen formulieren.

(Die Teilpersonalversammlung der Erzieher*innen und Betreuer*innen findet am Donnerstag, 20.10., um 8:30 Uhr in der Aula der Grundschule am Senefelderplatz statt.)

  1. Durch Bau- und Sanierungsstau hat sich die akute Raumnot bei jetzt schon dramatischem Schulplatzmangel auf Grund wachsender Schülerzahlen weiter verschärft. Bereits als Investitionsmaßnahme bestätigte Projekte wurden verschoben in die Zukunft. Wir fordern unverzüglich Sanierungen und Neubau voranzutreiben, um dem Bevölkerungswachstum gerecht zu werden. Alle 27 verschobenen Anträge müssen bewilligt und umgesetzt werden. Die Sanierung des Gymnasiums am Europasportpark (03Y17) muss vorrangig behandelt werden. Der Schulbetrieb im jetzigen Gebäude muss zum Schutz der Schüler*innen und Beschäftigten sofort eingestellt und in anderen geeigneten Räumen fortgeführt werden.

 

  1. Wir fordern eine Reduzierung der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und Erhöhung der Attraktivität des Berufes z.B. durch einen Stufenplan zur verbindlichen Reduzierung der Klassengröße und Schaffung multiprofessioneller Teams durch zusätzliche Stellen.

 

  1. Wir fordern eine äquivalente Kompensation für die Lehrkräfte, die aus verschiedenen Gründen nicht verbeamtet werden können und wollen. Die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag müssen eingehalten werden. Für Pädagogische Unterrichtshilfen (PU) muss im Laufbahnrecht für Beamte eine Lösung gefunden werden. Der Wegfall der Vorweggewährung der Stufe 5 führt bei Quereinsteigenden, die sich auf die Zusage der Senatsverwaltung verlassen haben, zu neuen Ungerechtigkeiten. Die Zusage gegenüber den Quereinsteigenden (bbStud und bbVD) muss eingehalten werden.

PR-Info 08/2022 (08.11.2022)