Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

In der gemeinsamen Info der Beschäftigtenvertretungen vom 14.12.2021 informierten wir bereits über die Rechtsansprüche teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte. Seitdem sind von fast allen Schulen Teilzeitkonzepte bei der Dienststellenleiterin eingegangen. Die Frauenvertreterin hat diese im Oktober 2022 zu einer ersten Durchsicht erhalten und im Dezember 2022 in einer Stellungnahme Hinweise an die Dienststellenleiterin zurückgemeldet. Die Dienststellenleiterin bat die Schulleitungen kürzlich um Überarbeitung bis zur ersten Gesamtkonferenz im Schuljahr 2023/24. Wir möchten Ihnen ergänzend dazu Informationen an die Hand geben, um den Prozess in Ihrem Sinne mitzugestalten.

Weiterlesen: Gemeinsame Info der Beschäftigtenvertretungen 01/2023 (23.05.2023): Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

Resolution der Teilpersonalversammlung der Erzieher*innen und Betreuer*innen vom 20.10.2022

Der Verlauf der Personalversammlung zeigt uns viele drängende Probleme auf. Unsere Forderungen von 2021 wurden zum größten Teil NICHT erfüllt. Nicht mal die nach einer Besetzung der Stelle eines Datenschutzbeauftragten für den Bezirk. Nichtdestotrotz wollen wir auch in diesem Jahr unserer Stimme erheben und unsere Forderungen formulieren.

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Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

Eine Herausforderung, aber auch eine Chance: Noch in diesem Schuljahr sollen von den Gesamtkonferenzen Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte beschlossen werden.

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten unter den Lehrkräften nimmt zu. Doch geht mit der Teilzeit auch die ersehnte Entlastung einher? Da zunächst nur die Zahl der Pflichtstunden reduziert wird, haben viele Kolleg*innen hier eine berechtigte Skepsis.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 16. Juli 2015 geurteilt, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte auch zu außerunterrichtlichen Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Teilzeitquote herangezogen werden dürfen (BVerwG 2 C 16.14). Daraufhin hat die Berliner Senatsbildungsverwaltung die Schulen aufgefordert, individuelle Teilzeitkonzepte durch die Gesamtkonferenz zu beschließen. So soll der Rechtsanspruch teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte vor Ort realisiert werden.

Lesen Sie weiter unsere PR-Info 14/2021 vom 14.12.2021.

Darin verweisen wir auch auf die Möglichkeit, im Rahmen eines schulischen Teilzeitkonzepts die SenBJF aufzufordern, Entlastungsstunden bereitzustellen. Einen Musterantrag dazu, der von den einzelnen Schulen angepasst werden sollte, finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Lehrkräftearbeit in Teilzeit“.

Arbeiten in Zeiten des Personalmangels

Umgang mit Abwesenheiten von Dienstkräften: Informationen und Ratschläge der Pankower Beschäftigtenvertretungen für einen kollegialen Umgang miteinander unter Bedingungen des Personalmangels

Liebe Kolleg*innen, in diesen Zeiten des extremen Personalmangels ist Arbeitszeit ein hart umkämpftes Gut. Dies schlägt sich auch in der Kommunikation an den Schulen nieder. Deutlich wurde dies aus einzelnen Rückmeldungen zur Personalversammlung, an der Kolleg*innen aufgrund dienstlicher Verpflichtungen nicht teilnehmen „durften“, obwohl alle Beschäftigten ein gesetzliches Recht auf Teilnahme haben.

Personalmangel bleibt erst einmal Dauerzustand. In diesem Dampfkessel ist der Zugriff auf die Arbeitszeit der Beschäftigten aus Sicht der Schulleitungen sehr wichtig, denn sie sind verantwortlich dafür, dass die Schule unter diesen schwierigen Bedingungen funktioniert. Für Beschäftigte ist es selbstverständlich auch unter den derzeitigen Bedingungen unabdingbar, Leben und Arbeiten unter einen Hut zu bekommen, demokratisches Engagement ausüben zu können (z.B. in Form einer Streikteilnahme), die persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu gestalten (z.B. durch einen Schulwechsel oder eine andere Tätigkeit) und in diesem Sinne die eigenen Rechte wahrzunehmen.

(Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 12/2021 vom 18.11.2021)

Digitalisierung – vom Hamsterrad zur Entlastung?

Seit dem 16.12.2020 findet Unterricht wieder (auch) als Distanzunterricht statt. In vielen Fällen läuft dies besser als noch im Frühjahr 2020. Das liegt vor allem daran, dass die Kolleg*innen an den einzelnen Schulen Unmengen an Arbeit in Unterrichts- und Schulentwicklung gesteckt haben (siehe hierzu die Ergebnisse der Umfrage zu den ersten Erfahrungen mit dem Distanzunterricht in der PR-Info vom 29.09.2020). Damit haben Sie, liebe Kolleg*innen, oftmals vor Ort das Rad einzeln erfunden, da uns die Senatsverwaltung zentral nicht oder nur völlig unzureichend die nötigen Werkzeuge zur Verfügung gestellt hat.

Lesen Sie in unserer PR-Info 07/2021 vom 06.05.2021 Informationen zu folgenden Aspekten digitaler Arbeit:

  • Dienstvereinbarung vorerst an Behörde gescheitert
  • Freiwilligkeit der Nutzung von Software
  • Dienstliche Endgeräte und E-Mail-Adressen
  • Ständig erreichbar?
  • Fortbildung
  • Nutzung von Videokonferenz-Software für schulgesetzliche Gremien

Ergebnisse unserer Umfrage zum Fernunterricht

Am 17. März 2020 wurden in Berlin die Schulen pandemiebedingt geschlossen. Im Handumdrehen mussten die pädagogisch Beschäftigten den Kontakt zu den Schüler*innen und die Gestaltung der Lernprozesse aus dem Homeoffice heraus digitalisieren. Das war eine Mammutaufgabe, die mit großer pädagogischer Verantwortung angegangen wurde: „Es war ein kopfsprungartiger, unvorbereiteter Sturz in das Homeschooling, was zunächst zur Versuch-Irrtum-Methode zwang.“ (ein*e Kolleg*in der Primarstufe)

An der Umfrage zum Fernunterricht, die der Personalrat im Juni 2020 durchführte, beteiligten sich 300 Beschäftigte: 288 Lehrkräfte, darunter eine Pädagogische Unterrichtshilfe und sechs Schulleiter*innen, sowie neun Erzieher*innen und zwei Sozialpädagog*innen.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage mit den Forderungen der Beschäftigten und unseren Schlussforderungen finden Sie hier:

PR-Info 11/2020