Leitfaden für Mitbestimmung an Schulen: neue Mustergeschäftsordnung

Die Senatsbildungsverwaltung hat eine neue Mustergeschäftsordnung für die schulgesetzlichen Gremien erlassen.

Viele Probleme, mit denen wir an Schulen konfrontiert sind, lassen sich in den schulgesetzlichen Gremien bearbeiten. Für uns Beschäftigte sind Gesamt- und Schulkonferenz die wichtigsten Gremien, um die Schulen im Sinne besserer Arbeits- und Lernbedingungen zu verändern.

Leider nutzen bisher nur wenige Kollegien die Mitbestimmungsrechte, die das Schulgesetz vorsieht. Neben der hohen Arbeitsbelastung ist der Hauptgrund dafür, dass die Verfahrensabläufe an vielen Schulen bisher nicht klar geregelt waren. Teilweise ist die Gesamtkonferenz nur ein Ort der Verlautbarung von Beschlüssen und nicht das eigentlich vorgesehene „Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen“, das „über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule“ berät und beschließt (§ 79 Abs. 1 SchulG).

Seit dem 01.08.2022 gilt nun eine Geschäftsordnung für schulische Gremien.

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