Beantragung des Nachteilsausgleichs

Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Nachteilsausgleich für Lehrkräfte, die sich nicht verbeamten lassen können oder wollen, weisen wir erneut auf die Website der SenBJF „Wir verbeamten“ hin. Die Hotline der SenBJF ist Mo-Fr 12-16 Uhr unter 030 / 90277-6333 zu erreichen.

Bei der SenBJF heißt es unter anderem: 

Wie und wo muss die Erklärung für den Nachteilsausgleich von den Lehrkräften, die noch nicht die Altersgrenze erreicht haben, abgegeben werden?

Die Erklärung für den Nachteilsausgleich muss zwischen dem 18. und 30. September 2023 im Serviceportal des Landes Berlin abgegeben werden.

Kann die Erklärung von diesen Lehrkräften auch noch nach dem 30. September 2023 abgegeben werden? 

Ja, allerdings würde dann der Anspruch auf den Nachteilsausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

Außerdem wird darauf hingewiesen:

Die Abgabe der Erklärung ist für die Zahlung des Nachteilsausgleichs und für die Einbringung der erforderlichen Stellen in den Doppelhaushalt 2024/2025 notwendig.

Bei einer Abgabe der Erklärung nach dem 30.09.2023 würde also nicht mehr die erforderliche Stelle im Doppelhaushalt 2024/25 geschaffen werden. Was genau dies zur Folge hätte, erläutert die SenBJF auf ihrer Website nicht.

Viele Kolleg*innen fragen sich, ob sie mit der Abgabe der Erklärung endgültig auf die Verbeamtung verzichten. Dazu schreibt die SenBJF:

Der Nachteilsausgleich wird gewährt, um den statusrechtlichen und finanziellen Nachteil der durch die Nichtverbeamtung entsteht, in der genannten Höhe finanziell auszugleichen. Wenn später doch eine Verbeamtung erfolgt, dann würde dieser Zweck (rückwirkend) wegfallen. Das Land Berlin behält sich deshalb vor, Zahlungen nach dem Nachteilsausgleichsgesetz zurückzufordern, sollte eine spätere Einstellung in ein Beamtenverhältnis im Land Berlin erfolgen. Der Hinweis auf den Vorbehalt der Rückforderung ist zur Kenntnis zu nehmen.

Einladung zur Teilpersonalversammlung für angestellte Lehrkräfte

Liebe Kolleg*innen,

der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen sowie der Personalrat der zentral verwalteten und beruflichen Schulen laden die angestellten Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen oder können, zur Teilpersonalversammlung ein.

Thema der Teilpersonalversammlung werden Verbeamtung und Nachteilsausgleich sein.

Die Teilpersonalversammlung findet statt:

am 26. September 2023 von 12 – 14 Uhr in der Max-Schmeling-Halle (am Falkplatz 1, 10437 Berlin)

Die Einladung und das geplante Programm finden Sie in der GPR-Info 04/2023

Verbeamtung und Nachteilsausgleich

Der Gesamtpersonalrat wendet sich in seiner GPR-Info 03/2023 vom 11.07.2023 an alle angestellten Lehrkräfte:

Liebe Kolleg*innen, der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen hat in seiner letzten Sitzung [des Schuljahres] beschlossen, eine Personalversammlung für alle angestellten Lehrkräfte des Landes Berlin einzuberufen. Der Themenschwerpunkt soll die anstehende Verbeamtung und der Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte auf Grundlage des sogenannten Nachteilsausgleichsgesetzes sein. Wir werden auch eine*n Vertreter*in der Bildungsverwaltung einladen. Diese Teilpersonalversammlung ist für einen Zeitraum von zwei Stunden an einem Arbeitstag im Zeitraum Ende September geplant. Das genaue Datum können wir erst nach endgültiger Rücksprache mit der Behörde mitteilen.

Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien! Freundliche Grüße

Marion Leibnitz, GPR-Vorsitzende

Verbeamtung und Sommerferien

Liebe Kolleg*innen, die Verbeamtung hat in diesem Schuljahr besonders viele Beschäftigte bewegt. Seit Inkrafttreten des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes haben bereits einige Pankower Lehrkräfte ihren Status gewechselt. Der Personalrat prüft dabei, ob tatsächlich diejenigen, die in diesem Schuljahr 2022/23 das 52. Lebensjahr vollendet haben, bevorzugt bearbeitet werden.

Weitere Infos zur Verbeamtung in unserer PR-Info 06/2023 (06.07.2023)

Wir wünschen allen Beschäftigten der Pankower Schulen erholsame Ferien bzw. Jahresurlaub. Gewinnen Sie Abstand zum Alltag und tanken Sie viel Kraft. Den Erzieher*innen in der Ferienbetreuung wünschen wir problemlose und freudvolle Tage mit den Ihnen anvertrauten Schüler*innen.

Pauschale Beihilfe

Mit der Verbeamtung stellt sich für viele Kolleg:innen die Frage der pauschalen oder individuellen Beihilfe. Das ist eine individuelle Entscheidung, die jede:r für sich selbst treffen muss. Die pauschale Beihilfe ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich.

Mehr Informationen dazu finden Sie in der GPR-Info 01/2023 des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen vom 07.03.2023.

Verbeamtung

Am 9. Februar 2023 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die notwendigen Regelungen für die Verbeamtung der Berliner Bestandslehrkräfte in zweiter Lesung beschlossen, so dass das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz zeitnah in Kraft treten kann.

Auf dieser Grundlage können Bestandslehrkräfte bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfolgt auf Antrag.

Der Antrag kann ab dem 15. Februar 2023 im Rahmen eines Online-Verfahrens gestellt werden.

Weitere Informationen – in unserer PR-Info 02/2023 vom 23.02.2023.

Quo vadis, Schule?!

Der Hauptpersonalrat schreibt in seiner HPR-Info vom 16.02.2023 über die Verbeamtung, die Herausforderungen für die Lehrkräftebildung, die Umwandlung von Lehrkräftestellen in andere Professionen, die Anerkennung von Berufserfahrung insbesondere für das „weitere pädagogische Personal“ und das Verwaltungspersonal, die Versäumnisse bei der Digitalisierung und die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK.

Nach dem Beschluss des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes finden Sie alle Informationen der SenBJF zur Verbeamtung hier.

Resolution der Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte, Pädagogischen Unterrichtshilfen und Sozialpädagog*innen vom 06.10.2022

Der Verlauf der Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte, Pädagogischen Unterrichtshilfen und Sozialpädagog*innen zeigt uns viele drängende Probleme auf. Unsere Forderungen von 2021 wurden zum größten Teil NICHT erfüllt, nicht mal die Forderung nach einer Besetzung der Stelle eines Datenschutzbeauftragten für den Bezirk. Nichtdestotrotz wollen wir auch in diesem Jahr unserer Stimme erheben und unsere Forderungen formulieren.

(Die Teilpersonalversammlung der Erzieher*innen und Betreuer*innen findet am Donnerstag, 20.10., um 8:30 Uhr in der Aula der Grundschule am Senefelderplatz statt.)

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