Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit

Am 15.02.2023 wurde die Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit, die am 01.02.2017 in Kraft trat, unterzeichnet.

Diese gilt für alle an öffentlichen Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sowie in der Primarstufe von Gemeinschaftsschulen und Integrierten Sekundarschulen tätigen und beim Land Berlin beschäftigten Erzieher*innen, einschließlich der Facherzieher*innen für Integration ab dem 01.02.2023.

Weitere Informationen – in unserer PR-Info 03/2023 vom 23.02.2023 und in der GPR-Info 02/2023 vom 07.03.2023