PR vor Ort am 16. November 2023

Der Personalrat der allgemeinbildenden Schulen Pankows tagt künftig alle zwei Monate in einer anderen Schule.


Wann: Donnerstag, 16.11.2023

Sprechstunde: 916.00 Uhr

Wo: HeinrichSchliemannGymnasium,
Dunckerstr. 64, 10439 Berlin

(Räume siehe Aushang)


Gern können die Kolleg*innen der folgenden Schulen ebenfalls hier unsere Sprechstunde wahrnehmen:

  • KätheKollwitzGymnasium, 03Y03
  • WilhelmvonHumboldtGemeinschaftsschule, 03K11
  • CarlHumannGrundschule, 03G25
  • ThomasMannGrundschule, 03G09
  • Grundschule im Eliashof, 03G46

Vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab telefonisch im Büro des PR (s.o.) einen Termin, um die Wartezeit gering zu halten.

Die dazugehörige PR-Info finden Sie hier.

Tag der offenen Tür im Personalrat

Wir möchten Sie kennenlernen Sie uns auch?

Finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Personalratsarbeit: was gehört eigentlich dazu?
  • Wäre das auch etwas für mich?
  • Wie werde ich Personalratsmitglied, was bedeutet das dann?

Wann und wo:
Donnerstag, 09.11.2023

8.00 bis 11.00 oder 15.00 18.00 Uhr

TinoSchwierzinaStraße 32, Ecke Treskowallee (Bus 255, M2 Prenzlauer Promenade/ Am Steinberg)

Unsere Räume finden Sie in der 3. Etage links.

Beantragung des Nachteilsausgleichs

Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Nachteilsausgleich für Lehrkräfte, die sich nicht verbeamten lassen können oder wollen, weisen wir erneut auf die Website der SenBJF „Wir verbeamten“ hin. Die Hotline der SenBJF ist Mo-Fr 12-16 Uhr unter 030 / 90277-6333 zu erreichen.

Bei der SenBJF heißt es unter anderem: 

Wie und wo muss die Erklärung für den Nachteilsausgleich von den Lehrkräften, die noch nicht die Altersgrenze erreicht haben, abgegeben werden?

Die Erklärung für den Nachteilsausgleich muss zwischen dem 18. und 30. September 2023 im Serviceportal des Landes Berlin abgegeben werden.

Kann die Erklärung von diesen Lehrkräften auch noch nach dem 30. September 2023 abgegeben werden? 

Ja, allerdings würde dann der Anspruch auf den Nachteilsausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen.

Außerdem wird darauf hingewiesen:

Die Abgabe der Erklärung ist für die Zahlung des Nachteilsausgleichs und für die Einbringung der erforderlichen Stellen in den Doppelhaushalt 2024/2025 notwendig.

Bei einer Abgabe der Erklärung nach dem 30.09.2023 würde also nicht mehr die erforderliche Stelle im Doppelhaushalt 2024/25 geschaffen werden. Was genau dies zur Folge hätte, erläutert die SenBJF auf ihrer Website nicht.

Viele Kolleg*innen fragen sich, ob sie mit der Abgabe der Erklärung endgültig auf die Verbeamtung verzichten. Dazu schreibt die SenBJF:

Der Nachteilsausgleich wird gewährt, um den statusrechtlichen und finanziellen Nachteil der durch die Nichtverbeamtung entsteht, in der genannten Höhe finanziell auszugleichen. Wenn später doch eine Verbeamtung erfolgt, dann würde dieser Zweck (rückwirkend) wegfallen. Das Land Berlin behält sich deshalb vor, Zahlungen nach dem Nachteilsausgleichsgesetz zurückzufordern, sollte eine spätere Einstellung in ein Beamtenverhältnis im Land Berlin erfolgen. Der Hinweis auf den Vorbehalt der Rückforderung ist zur Kenntnis zu nehmen.

Endlich ein Upgrade? Digitalisierung im neuen Schuljahr

Liebe Kolleg*innen, mit Beginn des neuen Schuljahres trat die neue Schuldatenverordnung in Kraft, die den Beschäftigten Vorschriften für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die dienstliche Kommunikation auferlegt.

Auch begrüßen wir den neuen regionalen Datenschutzbeauftragten für die Regionen Pankow und Lichtenberg: Bert Müller.

Mit unserer PR-Info 08/2023 informieren wir Sie über diese Entwicklungen und geben Ihnen und Ihren Kollegien einige Empfehlungen zur weiteren Gestaltung der Digitalisierung an Ihrer Schule mit.

Einladung zur Teilpersonalversammlung für angestellte Lehrkräfte

Liebe Kolleg*innen,

der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen sowie der Personalrat der zentral verwalteten und beruflichen Schulen laden die angestellten Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen oder können, zur Teilpersonalversammlung ein.

Thema der Teilpersonalversammlung werden Verbeamtung und Nachteilsausgleich sein.

Die Teilpersonalversammlung findet statt:

am 26. September 2023 von 12 – 14 Uhr in der Max-Schmeling-Halle (am Falkplatz 1, 10437 Berlin)

Die Einladung und das geplante Programm finden Sie in der GPR-Info 04/2023

Verbeamtung und Nachteilsausgleich

Der Gesamtpersonalrat wendet sich in seiner GPR-Info 03/2023 vom 11.07.2023 an alle angestellten Lehrkräfte:

Liebe Kolleg*innen, der Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen hat in seiner letzten Sitzung [des Schuljahres] beschlossen, eine Personalversammlung für alle angestellten Lehrkräfte des Landes Berlin einzuberufen. Der Themenschwerpunkt soll die anstehende Verbeamtung und der Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte auf Grundlage des sogenannten Nachteilsausgleichsgesetzes sein. Wir werden auch eine*n Vertreter*in der Bildungsverwaltung einladen. Diese Teilpersonalversammlung ist für einen Zeitraum von zwei Stunden an einem Arbeitstag im Zeitraum Ende September geplant. Das genaue Datum können wir erst nach endgültiger Rücksprache mit der Behörde mitteilen.

Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien! Freundliche Grüße

Marion Leibnitz, GPR-Vorsitzende

Verbeamtung und Sommerferien

Liebe Kolleg*innen, die Verbeamtung hat in diesem Schuljahr besonders viele Beschäftigte bewegt. Seit Inkrafttreten des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes haben bereits einige Pankower Lehrkräfte ihren Status gewechselt. Der Personalrat prüft dabei, ob tatsächlich diejenigen, die in diesem Schuljahr 2022/23 das 52. Lebensjahr vollendet haben, bevorzugt bearbeitet werden.

Weitere Infos zur Verbeamtung in unserer PR-Info 06/2023 (06.07.2023)

Wir wünschen allen Beschäftigten der Pankower Schulen erholsame Ferien bzw. Jahresurlaub. Gewinnen Sie Abstand zum Alltag und tanken Sie viel Kraft. Den Erzieher*innen in der Ferienbetreuung wünschen wir problemlose und freudvolle Tage mit den Ihnen anvertrauten Schüler*innen.

Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

In der gemeinsamen Info der Beschäftigtenvertretungen vom 14.12.2021 informierten wir bereits über die Rechtsansprüche teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte. Seitdem sind von fast allen Schulen Teilzeitkonzepte bei der Dienststellenleiterin eingegangen. Die Frauenvertreterin hat diese im Oktober 2022 zu einer ersten Durchsicht erhalten und im Dezember 2022 in einer Stellungnahme Hinweise an die Dienststellenleiterin zurückgemeldet. Die Dienststellenleiterin bat die Schulleitungen kürzlich um Überarbeitung bis zur ersten Gesamtkonferenz im Schuljahr 2023/24. Wir möchten Ihnen ergänzend dazu Informationen an die Hand geben, um den Prozess in Ihrem Sinne mitzugestalten.

Weiterlesen: Gemeinsame Info der Beschäftigtenvertretungen 01/2023 (23.05.2023): Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

Überlastungsanzeigen

Personalmangel und eine ständig wachsende Aufgabenlast führen oft dazu, dass wir uns überlastet fühlen. Eine dauerhafte Überlastung schadet nicht nur unserer Gesundheit, sondern kann auch zu Fehlern führen, für die wir unter Umständen zur Rechenschaft gezogen werden können. Es gibt das Instrument der Überlastungsanzeige, die eine sogenannte Haftungsfreistellung gegenüber dem Arbeitgeber oder Dritten unterstützt und den Arbeitgeber auffordert, die Überlastung abzustellen.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer PR-Info 5/2023 vom 09.03.2023.

Ein Formular (ausfüllbares pdf-Dokument) zum Erstellen einer Überlastungsanzeige wurde zwischen den Pankower Beschäftigtenvertretungen und der Pankower Schulaufsicht abgestimmt. Dieses findet nur an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Pankow Verwendung.

Einladung zur berlinweiten Frauenversammlung

Erste berlinweite Frauenversammlung der allgemeinbildenden Schulen am Montag, den 27. März von 12 bis 15.00 Uhr im Friedrichstadt-Palast

Thema Gender Budgeting –  Wie kann Geschlechtergerechtigkeit bei der Verteilung öffentlicher Gelder in Schule gelingen?

Weitere Infos dazu in der GFV-Info 01/2023, in der es u.a. heißt: „Eingeladen sind die weiblichen Beschäftigten aller Berufsgruppen der allgemeinbildenden Schulen Berlins. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, ihr erhaltet Dienstbefreiung inkl. Wegezeiten.“

Pauschale Beihilfe

Mit der Verbeamtung stellt sich für viele Kolleg:innen die Frage der pauschalen oder individuellen Beihilfe. Das ist eine individuelle Entscheidung, die jede:r für sich selbst treffen muss. Die pauschale Beihilfe ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich.

Mehr Informationen dazu finden Sie in der GPR-Info 01/2023 des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen vom 07.03.2023.

Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit

Am 15.02.2023 wurde die Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit, die am 01.02.2017 in Kraft trat, unterzeichnet.

Diese gilt für alle an öffentlichen Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sowie in der Primarstufe von Gemeinschaftsschulen und Integrierten Sekundarschulen tätigen und beim Land Berlin beschäftigten Erzieher*innen, einschließlich der Facherzieher*innen für Integration ab dem 01.02.2023.

Weitere Informationen – in unserer PR-Info 03/2023 vom 23.02.2023 und in der GPR-Info 02/2023 vom 07.03.2023

Verbeamtung

Am 9. Februar 2023 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die notwendigen Regelungen für die Verbeamtung der Berliner Bestandslehrkräfte in zweiter Lesung beschlossen, so dass das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz zeitnah in Kraft treten kann.

Auf dieser Grundlage können Bestandslehrkräfte bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfolgt auf Antrag.

Der Antrag kann ab dem 15. Februar 2023 im Rahmen eines Online-Verfahrens gestellt werden.

Weitere Informationen – in unserer PR-Info 02/2023 vom 23.02.2023.

Resolution der Teilpersonalversammlung der Schulsekretär*innen und Verwaltungsleiter*innen

Die Teilpersonalversammlung der Schulsekretär*innen und Verwaltungsleiter*innen der allgemeinbildenden Schulen Pankow hat am 17.01.2023 eine Resolution zu den Themen Überwindung von Raumnot und Sanierungsstau, Reduzierung der Arbeitsbelastung sowie Personalentwicklung und Eingruppierung beschlossen.

Die Resolution finden sie in unserer PR-Info 01/2023 vom 21.02.2023.

 

Quo vadis, Schule?!

Der Hauptpersonalrat schreibt in seiner HPR-Info vom 16.02.2023 über die Verbeamtung, die Herausforderungen für die Lehrkräftebildung, die Umwandlung von Lehrkräftestellen in andere Professionen, die Anerkennung von Berufserfahrung insbesondere für das „weitere pädagogische Personal“ und das Verwaltungspersonal, die Versäumnisse bei der Digitalisierung und die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK.

Nach dem Beschluss des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes finden Sie alle Informationen der SenBJF zur Verbeamtung hier.

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