COVID-19-Erkrankung – Unfallanzeige abgeben!

Wenn Beschäftigte an COVID-19 erkranken und eine nachvollziehbare Vermutung besteht, dass sie sich infolge ihrer versicherten Tätigkeit infiziert haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherrn darauf hinweisen, dass er eine Unfallanzeige fertigen muss.

Die Schulleitungen erhielten dazu eine Information der Unfallkasse Berlin.

Lesen Sie Details dazu in unserer PR-Info 3/2021 (aktualisiert am 18.11.2021).