Überleitung in die S-Tabelle und Hauptstadtzulage

Achtung! Eilt! Korrigierte Fassung!

Liebe Kolleg*innen!

In zwei Angelegenheiten müssen wir darauf hinweisen, dass die Zeit drängt, damit berechtigte Ansprüche der Beschäftigten gewahrt bleiben.

 

  1. Überleitung in die S-Tabelle der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

 

Im Mai hatten wir bereits darüber informiert, dass die Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nur schleppend verläuft und die Senatsverwaltung ihrerseits in Kenntnis dessen auf die Berufung auf die Ausschlussfrist bis 30.09.2020 verzichtet hat.

Daher ist es jetzt erforderlich, dass diejenigen Erzieher*innen, Betreuer*innen und Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen, die bisher keine Information über die Überleitung in die S-Tabelle erhalten haben, umgehend ihre Ansprüche bei der Personalstelle geltend machen.

 

  1. Hauptstadtzulage

 

Die nunmehr in den Schulen eingegangenen Informationen zur Hauptstadtzulage und dem Zuschuss zum Firmenticket des VBB stellen die Einzelheiten der Anspruchsberechtigung und der Antragstellung dar.

Wir verweisen für weitere Informationen auf den im Merkblatt angegebenen Link:

https://www.berlin.de/sen/finanzen/personal/zulage

Kennwort: Personal

Passwort: QR1Zulage9

Teil des Merkblattes ist auch das Antragsformular.

 

Alle Kolleg*innen müssen in der Frage „Hauptstadtzulage“ tätig werden.

Zwei Fristen sind dabei zu beachten:

Bis zum 10.10.2020 muss das Abonnement für das Firmenticket beim VBB abgeschlossen werden, wenn das Abonnement am 01.11.2020 beginnen soll. (Information der BVG zum Bestellen des Firmentickets)

Die Zahlung des Zuschusses zum Firmenticket muss vor dem Verfahrensstart am 01.11.2020 beantragt worden sein, damit bereits mit Beginn des Verfahrens ein Anspruch auf den steuerfreien Zuschuss besteht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ute Klinkmüller

Vorsitzende

PR-Info 10/2020