Freistellungs- und Entschädigungsansprüche für berufstätige Eltern (Aktualisierung)

In unserer PR-Info 02a/2021 aktualisieren wir einige der Angaben, die wir am 16.02.2021 gemacht haben. Die Regelungen zu Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz wurden unbefristet verlängert und in Teilen für berufstätige Eltern verbessert.

In unserem Februar-Beitrag finden Sie nach wie vor Links zu weiteren Informationen der verantwortlichen Behörden zu Kinderkrankentagen und Entschädigungszahlungen.

Rechtsgrundlage für Selbsttests

In unserer PR-Info 6/2021 vom 15.04.2021 wiesen wir darauf hin, dass es aus unserer Sicht keine Rechtsgrundlage für verpflichtende Selbsttests von Schüler*innen in den Schulen gibt. Ein Rundschreiben der SenBJF – wie am 14.04.2021 veröffentlicht – reicht dafür nicht aus.

Die SenBJF hat dann am 17.04. mit Wirkung vom 18.04. eine Ergänzung der Schul-Hygiene-Covid-19-VO erlassen, die eine Rechtsgrundlage für die veranlasste Testpraxis ab dem 19.04.2021 bieten soll. Sie können den ergänzten §5 der VO hier nachlesen.

Während die Behörde am 14.04. schrieb „Die Schülerinnen und Schüler testen sich unter Anleitung durch das pädagogische Personal in der Schule selbst (…)“, heißt es nun in der Verordnung, dass „der Test unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des sonstigen pädagogischen Personals durchzuführen ist (…)“. (unsere Hervorhebungen)

Erst im Folgenden wird im Zusammenhang mit Schülerinnen und Schülern, „die aufgrund einer Behinderung, einer vergleichbaren Beeinträchtigung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auch unter Anleitung keine Selbstanwendung“ vornehmen können, von Anleitung gesprochen.

Die Senatsbildungsverwaltung hat eine umfangreiche FAQ-Liste zum Thema zusammengestellt. Aus unserer Sicht werden damit die vielen Fragen und praktischen Probleme, die aus den Kollegien an uns herangetragen werden, nur teilweise ausgeräumt.

Zahlreiche Kolleg*innen haben in den letzten Tagen ihren Protest und ihre Überlastung zum Ausdruck gebracht. Der Personalrat setzt sich gegenüber der Behörde für eine Entlastung und weitere rechtliche Klärung ein.

Freistellungs- und Entschädigungsansprüche für berufstätige Eltern

*** Aktualisierung: PR-Info 02a/2021 (29.04.2021) ***

Aufgrund der zur Zeit eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten in Kitas und Schulen wurden auf gesetzlichem Wege verschiedene Möglichkeiten für berufstätige Eltern geschaffen, die ihre Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder ihre Kinder mit Behinderung selber betreuen müssen, weil sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Lesen Sie Details dazu in unserer PR-Info 02/2021 (16.02.2021).

 

Links zum Thema Kinderkrankentage nach § 45 SGB V:

Fragen und Antworten des BMFSFJ zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld

Musterbescheinigung über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 11/2021

 

Links zum Thema Entschädigungsansprüche nach § 56 Abs. 1a IfSG:

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Ansprüchen auf Ersatz des Verdienstausfalls

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 106/2020

Ergebnisse unserer Umfrage zum Fernunterricht

Am 17. März 2020 wurden in Berlin die Schulen pandemiebedingt geschlossen. Im Handumdrehen mussten die pädagogisch Beschäftigten den Kontakt zu den Schüler*innen und die Gestaltung der Lernprozesse aus dem Homeoffice heraus digitalisieren. Das war eine Mammutaufgabe, die mit großer pädagogischer Verantwortung angegangen wurde: „Es war ein kopfsprungartiger, unvorbereiteter Sturz in das Homeschooling, was zunächst zur Versuch-Irrtum-Methode zwang.“ (ein*e Kolleg*in der Primarstufe)

An der Umfrage zum Fernunterricht, die der Personalrat im Juni 2020 durchführte, beteiligten sich 300 Beschäftigte: 288 Lehrkräfte, darunter eine Pädagogische Unterrichtshilfe und sechs Schulleiter*innen, sowie neun Erzieher*innen und zwei Sozialpädagog*innen.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage mit den Forderungen der Beschäftigten und unseren Schlussforderungen finden Sie hier:

PR-Info 11/2020

„Es herrscht große Verärgerung“

Das Schuljahr 2020/21 beginnt wie kein anderes. Bereits jetzt ist die Belastung des pädagogischen Personals in dieser Ausnahmesituation sehr hoch.

Senatorin Scheeres hat sich am 13.08. in der Abendschau des rbb über eine corona-bedingte Schulschließung in Treptow-Köpenick geäußert und dabei Kritik an den dortigen Lehrkräften geäußert.

Diese Kritik wurde nun vom Personalrat der Dienstkräfte in zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen und vom Gesamtpersonalrat der allgemeinbildenden Schulen scharf zurückgewiesen. Der offene Brief an Senatorin Scheeres, den auch wir als Pankower Personalrat inhaltlich teilen, ist hier zu finden.

Lehrervertretungen greifen Berlins Bildungssenatorin in Briefen scharf an (Tagesspiegel, 19.08.2020)

Infektionsschutz: Gesundheit geht vor!

Stück für Stück sollen die Schulen wieder geöffnet werden und viele von uns machen sich berechtigte Sorgen um ihre Gesundheit. Die Situation ist eine Kraftanstrengung für alle Beteiligten. Als Personalrat sind wir auch in dieser schwierigen Situation Ihre Interessenvertretung. Wir sind weiterhin für Sie erreichbar und besprechen weiterhin (unter Beachtung des Infektionsschutzes) wöchentlich die Anliegen und Probleme, die an uns herangetragen werden. Wir stehen in engem Austausch mit der Dienststellenleitung und setzen uns dafür ein, dass die nötigen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns gerne vertraulich bei Fragen, Problemen und Beschwerden.

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Infektionsschutz bei Schulöffnungen

Viele Kolleginnen und Kollegen blicken mit Sorge auf die anstehende schrittweise Schulöffnung (siehe Pressemitteilung der SenBJF, 16.04.) und haben Fragen zur Einhaltung eines angemessenen Infektionsschutzes. Sie können sich damit an die Hotline des arbeitsmedizinischen Dienstes wenden. Als Personalrat beraten und unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Wir stehen in engem Kontakt zur Dienststellenleitung und setzen uns dafür ein, notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen.

Die SenBJF hat auf ihrer Website Informationen zur Durchführung der Abiturprüfungen ab dem 20.04. zusammengestellt (Rundschreiben vom 03. April, 09. April und FAQ vom 15. April).

Weisungen zum Personaleinsatz ab dem 20.04. wurden am 17.04. erlassen.

Bildungssenatorin Scheeres hat sich im Interview mit dem Tagespiegel zu weiteren Fragen geäußert.

In dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April heißt es zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs:

„Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.“

Das Bundesarbeitsministerium hat zusammen mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften einen Arbeitsschutzstandard entwickelt und am 16.04. vorgestellt. „Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten“, so Arbeitsminister Hubertus Heil.

Der Arbeitsschutzstandard enthält unter anderem Aussagen zu folgenden für den Schulbereich relevanten Themen:

  • Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Zweifelsfällen
  • Krankmeldungen bei Atemwegssymptomen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Einhaltung des Mindestabstands
  • Hygienemaßnahmen
  • Lüftung
  • Homeoffice
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitszeit- und Pausengestaltung

Das Robert-Koch-Institut hat seine Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen am 14.04. aktualisiert.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Verbesserung der Präsenzregelungen

Zunächst gab die Senatsbildungsverwaltung am 15. März Regelungen zur Präsenz an Schulen bekannt, nach denen trotz Abwesenheit der Schüler*innen alle Beschäftigten „ihren Dienst in der Schule antreten“ sollen. Diese Regelung wurde inzwischen den Erfordernissen der Realität angepasst. Nun soll eine Präsenzpflicht „nur in unabdingbaren Fällen“ angewiesen werden. Schwerbehinderte, Beschäftigte über 60 und Schwangere sollen während der Zeit der Schulschließungen gar nicht in der Schule anwesend sein. Für das nicht-pädagogische Personal wird um flexible Regelungen gebeten.

Details dazu finden Sie in den „Weiteren Hinweisen“ der SenBJF.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Herr Dr. Hartmut Engel, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, gibt außerdem bekannt, dass die traditionelle Dampferfahrt der Schwerbehinderten abgesagt wurde. Alle, die bereits bezahlt haben, werden das Geld zurückerhalten.

Verbesserung der Regelungen zur Kinderbetreuung

Zunächst gab der Senat am 12. März Regelungen bekannt, nach denen Beschäftigte, die ihre Kinder aufgrund geschlossener Kitas oder Schulen betreuen müssen, nur drei Tage unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Diese Regelung wurde inzwischen den Erfordernissen der Realität angepasst. Statt drei Tage erhalten Beschäftigte nun – bei gewissen Voraussetzungen – für zehn Tage das Entgelt weiterhin gezahlt.

Details dazu finden Sie im Rundschreiben Nr. 28 der Senatsverwaltung für Finanzen.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Umgang mit dem Corona-Virus

Liebe Kolleg*innen,

der Senat hat ein umfangreiches Rundschreiben mit arbeits- und dienstrechtlichen Hinweisen zum Umgang mit dem Corona-Virus (12.03.2020) erstellt, das alle Beschäftigten zur Kenntnis nehmen sollten. Aktualisiert wurde das Rundschreiben am 17.03.2020 mit verbesserten Regelungen für Beschäftigte, die ihre Kinder betreuen müssen.

Die Senatsbildungsverwaltung hat Informationen zur organisatorischen Umsetzung der Schulschließungen (15.03.2020) bekannt gegeben (aktualisiert am 19.03.2020) und stellt auf ihrer Website weitere aktuelle Informationen bereit.

Wenn es Probleme im Zusammenhang mit den Schul- und Kitaschließungen gibt, dann wenden Sie sich gerne an den Personalrat. Unsere Sprechstunde findet allerdings bis auf Weiteres nur telefonisch statt: 030 / 90249-1037 oder -1038.

Außerdem erreichen Sie uns per Mail: ute.klinkmueller[at]senbjf.berlin.de

Bleiben Sie gesund und helfen Sie mit, das Infektionsrisiko gering zu halten!

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Einladung zur Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte

am Mittwoch, den 30.10.2019, 12 Uhr (Einlass 11:30 Uhr)

in der Aula der Max-Taut-Schule (Fischerstr. 36, 10317 Berlin, S-Nöldnerplatz)

Als Tagesordnung schlagen wir folgende Schwerpunkte vor:

1. Tätigkeitsbericht

2. Lehrkräfte und Datenschutz

3. Aktuell, akut, ärgerlich

4. Tarif und Besoldung

Im Anschluss an die Teilpersonalversammlung und in den Sprechstunden des Personalrats besteht die Gelegenheit, schulspezifische Fragen zu stellen.

PR-Info 08/2019 (17.09.2019)

An alle Erzieher*innen: Evaluation der DV mpA

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

endlich ist es soweit, die versprochene und lang erwartete Evaluation der Dienst­vereinbarung mittelbare pädagogische Arbeit (DV mpA) startet.

Ab dem 04.09.2019 können Sie für etwa 4 Wochen anonym den entsprechenden Fragebogen während der Dienstzeit und in der Schule ausfüllen. Die dazu notwendigen Unterlagen (Pin, Erklärung) sollen Ihnen in den nächsten Tagen in der Schule ausgehändigt werden.

Nehmen Sie bitte alle an dieser Befragung teil und nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Erfahrungen, Kritik und Vorschläge bezüglich der DV mpA und deren Umsetzung der Behörde mitzuteilen.

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