Umgang mit Teilzeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

beim Thema „Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte“ tut sich etwas. Mehr und mehr Kollegien beschließen auf ihrer Gesamtkonferenz eine Entlastung von Teilzeitbeschäftigten in Form einer anteiligen Reduzierung außerunterrichtlicher Tätigkeiten. Dies begrüßen wir als Personalrat sehr!

Auf unserer Website haben wir Informationen zur neuen Rechtslage und mehrere Beispiele für schulinterne Regelungen aufgeführt, die Sie als Anregung nutzen können.

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Entlastung für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte

Bereits am 16. Juli 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte auch hinsichtlich ihrer außerunterrichtlichen Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden dürfen.

Ende März erhielten nun die Schulleitungen ein Schreiben der Senatsbildungsverwaltung mit „Empfehlungen für den Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte“. Wir begrüßen es, dass sich die Behörde endlich mit einer Empfehlung geäußert hat.

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Neuer Personalrat im Amt

Am 28.11.2016 hat sich der neu gewählte Personalrat für die Wahlperiode 2016 bis 2020 konstituiert. Erstmals besteht der Pankower PR aus 17 Mitgliedern, da die Zahl der Beschäftigten über 3000 gestiegen ist. Wir haben über die Zusammensetzung des Gremiums in einer PR-Info informiert. Auf unserer Website haben wir auch Fotos der PR-Mitglieder veröffentlicht.

Wir danken allen Beschäftigten, die ihr Wahlrecht genutzt und dazu beigetragen haben, die Wahlbeteiligung deutlich auf immerhin 24,2% zu steigern.

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