Umgang mit Teilzeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
beim Thema „Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte“ tut sich etwas. Mehr und mehr Kollegien beschließen auf ihrer Gesamtkonferenz eine Entlastung von Teilzeitbeschäftigten in Form einer anteiligen Reduzierung außerunterrichtlicher Tätigkeiten. Dies begrüßen wir als Personalrat sehr!
Auf unserer Website haben wir Informationen zur neuen Rechtslage und mehrere Beispiele für schulinterne Regelungen aufgeführt, die Sie als Anregung nutzen können.