Mitteilungen am Schuljahresende

Liebe Kolleg*innen,

wieder liegt ein Schuljahr mit vielen Herausforderungen hinter uns. Lehrkräfte, Erzieher*innen, Betreuer*innen, Pädagogische Unterrichtshilfen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulpsycholog*innen, Sekretär*innen, Verwaltungsleiter*innen, Werkstattmeister*innen und Schulleitungen haben dafür gesorgt, dass allen Kindern und Jugendlichen täglich die Schulen in unserem Bezirk offenstanden und haben ihnen eine angenehme Lern- und Lebensumgebung geschaffen. Jede*r in Schule Beschäftigte erfährt aber auch täglich, dass die Arbeitsbedingungen häufig zusätzliche Erschwernisse bereiten.

Wir wünschen allen Beschäftigten in den nächsten Wochen Zeit und Muße, sich zu erholen und für die Herausforderungen des nächsten Schuljahres Kraft zu tanken. Den Erzieher*innen wünschen wir Energie und Ausdauer, um den Kindern erlebnisreiche Ferien zu gestalten und einen erholsamen Urlaub.

Wir werfen an dieser Stelle schon einen Blick voraus und weisen auf die Termine der Personalversammlungen hin, die wir als Teilpersonalversammlungen durchführen werden:

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Fortbildungsnachweise A 13 / E 13

Diese Information betrifft nur diejenigen Lehrkräfte, die seit 01.08.2019 nach Antrag aus der Laufbahn des/der Lehrer/in (A 12 bzw. E 11) in den Laufbahnzweig der Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen (A 13 bzw. E 13) gewechselt sind.

Wir erinnern in unserer PR-Info 03/2022 vom 17.02.2022 an die Fortbildungsverpflichtung, für die am 31.07.2022 die Frist für viele Betroffene abläuft. Ggf. müssen Sie jetzt handeln, wenn Sie daran gehindert waren oder sind, im entsprechenden Umfang Fortbildungen zu besuchen.

Arbeitsbedingungen im Kontext der Digitalisierung: Mühsam nährt sich das Eichhörnchen

Seit März 2020 sind im Kontext der Digitalisierung von der Senatsverwaltung einige Dinge auf den Weg gebracht worden. Aktuell beschäftigen uns Mitbestimmungsverfahren zum Lernraum Berlin und zu den mobilen Endgeräten. Diese kommen – wie so oft – spät und unzureichend. Als Beschäftigtenvertretung sind wir bestrebt, Ihre Interessen hierzu zur Geltung zu bringen.

Lesen Sie weiter dazu unsere PR-Info 01/2022 vom 06.01.2022.

Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

Eine Herausforderung, aber auch eine Chance: Noch in diesem Schuljahr sollen von den Gesamtkonferenzen Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte beschlossen werden.

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten unter den Lehrkräften nimmt zu. Doch geht mit der Teilzeit auch die ersehnte Entlastung einher? Da zunächst nur die Zahl der Pflichtstunden reduziert wird, haben viele Kolleg*innen hier eine berechtigte Skepsis.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 16. Juli 2015 geurteilt, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte auch zu außerunterrichtlichen Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Teilzeitquote herangezogen werden dürfen (BVerwG 2 C 16.14). Daraufhin hat die Berliner Senatsbildungsverwaltung die Schulen aufgefordert, individuelle Teilzeitkonzepte durch die Gesamtkonferenz zu beschließen. So soll der Rechtsanspruch teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte vor Ort realisiert werden.

Lesen Sie weiter unsere PR-Info 14/2021 vom 14.12.2021.

Darin verweisen wir auch auf die Möglichkeit, im Rahmen eines schulischen Teilzeitkonzepts die SenBJF aufzufordern, Entlastungsstunden bereitzustellen. Einen Musterantrag dazu, der von den einzelnen Schulen angepasst werden sollte, finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Lehrkräftearbeit in Teilzeit“.

Arbeiten in Zeiten des Personalmangels

Umgang mit Abwesenheiten von Dienstkräften: Informationen und Ratschläge der Pankower Beschäftigtenvertretungen für einen kollegialen Umgang miteinander unter Bedingungen des Personalmangels

Liebe Kolleg*innen, in diesen Zeiten des extremen Personalmangels ist Arbeitszeit ein hart umkämpftes Gut. Dies schlägt sich auch in der Kommunikation an den Schulen nieder. Deutlich wurde dies aus einzelnen Rückmeldungen zur Personalversammlung, an der Kolleg*innen aufgrund dienstlicher Verpflichtungen nicht teilnehmen „durften“, obwohl alle Beschäftigten ein gesetzliches Recht auf Teilnahme haben.

Personalmangel bleibt erst einmal Dauerzustand. In diesem Dampfkessel ist der Zugriff auf die Arbeitszeit der Beschäftigten aus Sicht der Schulleitungen sehr wichtig, denn sie sind verantwortlich dafür, dass die Schule unter diesen schwierigen Bedingungen funktioniert. Für Beschäftigte ist es selbstverständlich auch unter den derzeitigen Bedingungen unabdingbar, Leben und Arbeiten unter einen Hut zu bekommen, demokratisches Engagement ausüben zu können (z.B. in Form einer Streikteilnahme), die persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu gestalten (z.B. durch einen Schulwechsel oder eine andere Tätigkeit) und in diesem Sinne die eigenen Rechte wahrzunehmen.

(Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 12/2021 vom 18.11.2021)

Covid-19-Erkrankung – Unfallanzeige abgeben! (aktualisierte Version)

Wenn Beschäftigte an COVID-19 erkranken und eine nachvollziehbare Vermutung besteht, dass sie sich infolge ihrer versicherten Tätigkeit infiziert haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherrn darauf hinweisen, dass er eine Unfallanzeige fertigen muss.

Die Schulleitungen erhielten dazu eine Information der Unfallkasse Berlin.

Lesen Sie Details dazu in unserer PR-Info 3/2021 (aktualisiert am 18.11.2021).

„Stark trotz Corona“ beginnt mit Zusatzbelastung

Kurz vor den Präsenztagen, am 27.07.2021, kündigte die Senatsbildungsverwaltung die verpflichtenden Lernstandserhebungen mit anschließenden Feedbackgesprächen an. Für viele Kolleg*innen begann das neue Schuljahr dadurch bereits mit einer erheblichen Zusatzbelastung. Dabei musste das pädagogische Personal zu Beginn dieses Schuljahres bereits sehr kurzfristig viele neue Informationen verarbeiten (Rahmenkonzept „Stark trotz Corona“, Musterhygieneplan, Handlungsrahmen etc.) und sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung auf neue Arbeitsformen einstellen.

Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 11/2021 vom 17.09.2021.

Informationen zum Schuljahresstart 2021/22

Liebe Kolleg*innen, der Personalrat wünscht Ihnen einen guten Neustart nach den Sommerferien. Wir hoffen, dass Sie sich nach einem überaus fordernden Schuljahr gut erholen konnten und gesund aus dem Urlaub zurückgekommen sind. Alle neuen Kolleg*innen begrüßen wir als Ihre Interessenvertretung herzlich!

In unserer PR-Info 09/2021 vom 05.08.2021 finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Corona-Regelungen zum Schulstart
  • Wechsel des betriebsärztlichen Dienstes
  • Dienstliche Endgeräte: Stand der Dinge (Wir bitten hier um Ihre Mithilfe!)
  • Personalversammlung am 05.10.2021
  • In eigener Sache: Sprechstunde des Personalrats und personelle Veränderung

Freistellungs- und Entschädigungsansprüche für berufstätige Eltern (2. Aktualisierung)

In unserer PR-Info 2b/2021 aktualisieren wir einige der Angaben, die wir am 16.02. und am 29.04.2021 gemacht haben. Der Anspruch auf Kinderkrankentage für berufstätige Eltern nach dem SGB V wurde ausgeweitet und in Teilen verbessert.

In unserem Februar-Beitrag finden Sie nach wie vor Links zu weiteren Informationen der verantwortlichen Behörden zu Kinderkrankentagen und Entschädigungszahlungen.

 

Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit

Uns erreichen immer wieder Anfragen zu den Aufgabenbereichen von Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzobleuten und Brandschutzhelfer*innen in den Schulen. Diese Beschäftigten unterstützen die Schulleitung bei der Organisation und Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsmanagements und des Brandschutzes indem sie ein besonderes Augenmerk auf Sicherheit und Brandschutz bei der täglichen Arbeit an Schulen richten. Die Aufgaben ergeben sich aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und den entsprechenden Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Lesen Sie Details dazu in unserer PR-Info 5/2021 (23.03.2021).

COVID-19-Erkrankung – Unfallanzeige abgeben!

Wenn Beschäftigte an COVID-19 erkranken und eine nachvollziehbare Vermutung besteht, dass sie sich infolge ihrer versicherten Tätigkeit infiziert haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherrn darauf hinweisen, dass er eine Unfallanzeige fertigen muss.

Die Schulleitungen erhielten dazu eine Information der Unfallkasse Berlin.

Lesen Sie Details dazu in unserer PR-Info 3/2021 (aktualisiert am 18.11.2021).

 

Freistellungs- und Entschädigungsansprüche für berufstätige Eltern

*** Aktualisierung: PR-Info 02a/2021 (29.04.2021) ***

Aufgrund der zur Zeit eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten in Kitas und Schulen wurden auf gesetzlichem Wege verschiedene Möglichkeiten für berufstätige Eltern geschaffen, die ihre Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder ihre Kinder mit Behinderung selber betreuen müssen, weil sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Lesen Sie Details dazu in unserer PR-Info 02/2021 (16.02.2021).

 

Links zum Thema Kinderkrankentage nach § 45 SGB V:

Fragen und Antworten des BMFSFJ zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld

Musterbescheinigung über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 11/2021

 

Links zum Thema Entschädigungsansprüche nach § 56 Abs. 1a IfSG:

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Ansprüchen auf Ersatz des Verdienstausfalls

Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 106/2020

Der neue Personalrat hat sich konstituiert

Die Personalratswahl wurde am 26.11.2020 abgeschlossen. Wir danken allen Kolleg*innen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben! Das Wahlergebnis wurde vom Wahlvorstand zum Aushang an die Schulen verschickt. Der neu gewählte Personalrat hat sich am 03.12.2020 konstituiert.

Hier finden Sie alle Infos, auch zu den neuen Mitgliedern in Gesamtpersonalrat und Frauenvertretung.

Die Mitglieder des Personalrats finden Sie von nun an auch hier.

Lüften & Maskenpflicht

An den Personalrat werden vermehrt Fragen zum Schutz unserer Gesundheit unter den bestehenden Bedingungen herangetragen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat auf ihrer Website differenzierte Empfehlungen und Informationen zu Rechtsgrundlagen zusammengetragen. Darin geht es u.a. um die mindestens einzuhaltende Raumlufttemperatur in Arbeitsräumen und Empfehlungen zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen. Hier finden Sie die Informationen: https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp

Der Personalrat hat am 05.11.2020 einen Initiativantrag zur Bereitstellung von FFP2-Masken an alle Beschäftigten gestellt. Die Behörde hat nun endlich auf die sich zuspitzende Situation reagiert und stellt diese Masken – wenn auch in geringem Umfang – zur Verfügung. Über weitere Schutzmaßnahmen sind wir mit der Behörde im Gespräch.

Erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf

Informationen zu individuellen Gefährdungsbeurteilungen für Beschäftigte, die zum Personenkreis mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf gehören

 

Warum wird eine Gefährdungsbeurteilung angefertigt?

Die individuelle Gefährdungsbeurteilung ist immer dann notwendig, wenn sich aufgrund einer individuellen persönlichen Situation bei Beschäftigten ein Sachverhalt ergibt, der es erfordert, die besonderen Gefährdungen als Ergänzung zur bestehenden allgemeinen Gefährdungsbeurteilung feststellen lassen zu müssen.

Grundlage einer individuellen Gefährdungsbeurteilung ist immer die allgemeine Gefährdungsbeurteilung, welche in jeder Schule vorliegen muss(§5 Arbeitsschutzgesetz).

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