Arbeitsbedingungen im Kontext der Digitalisierung: Mühsam nährt sich das Eichhörnchen

Seit März 2020 sind im Kontext der Digitalisierung von der Senatsverwaltung einige Dinge auf den Weg gebracht worden. Aktuell beschäftigen uns Mitbestimmungsverfahren zum Lernraum Berlin und zu den mobilen Endgeräten. Diese kommen – wie so oft – spät und unzureichend. Als Beschäftigtenvertretung sind wir bestrebt, Ihre Interessen hierzu zur Geltung zu bringen.

Lesen Sie weiter dazu unsere PR-Info 01/2022 vom 06.01.2022.

Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

Eine Herausforderung, aber auch eine Chance: Noch in diesem Schuljahr sollen von den Gesamtkonferenzen Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte beschlossen werden.

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten unter den Lehrkräften nimmt zu. Doch geht mit der Teilzeit auch die ersehnte Entlastung einher? Da zunächst nur die Zahl der Pflichtstunden reduziert wird, haben viele Kolleg*innen hier eine berechtigte Skepsis.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 16. Juli 2015 geurteilt, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte auch zu außerunterrichtlichen Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Teilzeitquote herangezogen werden dürfen (BVerwG 2 C 16.14). Daraufhin hat die Berliner Senatsbildungsverwaltung die Schulen aufgefordert, individuelle Teilzeitkonzepte durch die Gesamtkonferenz zu beschließen. So soll der Rechtsanspruch teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte vor Ort realisiert werden.

Lesen Sie weiter unsere PR-Info 14/2021 vom 14.12.2021.

Darin verweisen wir auch auf die Möglichkeit, im Rahmen eines schulischen Teilzeitkonzepts die SenBJF aufzufordern, Entlastungsstunden bereitzustellen. Einen Musterantrag dazu, der von den einzelnen Schulen angepasst werden sollte, finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Lehrkräftearbeit in Teilzeit“.

Arbeiten in Zeiten des Personalmangels

Umgang mit Abwesenheiten von Dienstkräften: Informationen und Ratschläge der Pankower Beschäftigtenvertretungen für einen kollegialen Umgang miteinander unter Bedingungen des Personalmangels

Liebe Kolleg*innen, in diesen Zeiten des extremen Personalmangels ist Arbeitszeit ein hart umkämpftes Gut. Dies schlägt sich auch in der Kommunikation an den Schulen nieder. Deutlich wurde dies aus einzelnen Rückmeldungen zur Personalversammlung, an der Kolleg*innen aufgrund dienstlicher Verpflichtungen nicht teilnehmen „durften“, obwohl alle Beschäftigten ein gesetzliches Recht auf Teilnahme haben.

Personalmangel bleibt erst einmal Dauerzustand. In diesem Dampfkessel ist der Zugriff auf die Arbeitszeit der Beschäftigten aus Sicht der Schulleitungen sehr wichtig, denn sie sind verantwortlich dafür, dass die Schule unter diesen schwierigen Bedingungen funktioniert. Für Beschäftigte ist es selbstverständlich auch unter den derzeitigen Bedingungen unabdingbar, Leben und Arbeiten unter einen Hut zu bekommen, demokratisches Engagement ausüben zu können (z.B. in Form einer Streikteilnahme), die persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu gestalten (z.B. durch einen Schulwechsel oder eine andere Tätigkeit) und in diesem Sinne die eigenen Rechte wahrzunehmen.

(Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 12/2021 vom 18.11.2021)

Covid-19-Erkrankung – Unfallanzeige abgeben! (aktualisierte Version)

Wenn Beschäftigte an COVID-19 erkranken und eine nachvollziehbare Vermutung besteht, dass sie sich infolge ihrer versicherten Tätigkeit infiziert haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherrn darauf hinweisen, dass er eine Unfallanzeige fertigen muss.

Die Schulleitungen erhielten dazu eine Information der Unfallkasse Berlin.

Lesen Sie Details dazu in unserer PR-Info 3/2021 (aktualisiert am 18.11.2021).

„Stark trotz Corona“ beginnt mit Zusatzbelastung

Kurz vor den Präsenztagen, am 27.07.2021, kündigte die Senatsbildungsverwaltung die verpflichtenden Lernstandserhebungen mit anschließenden Feedbackgesprächen an. Für viele Kolleg*innen begann das neue Schuljahr dadurch bereits mit einer erheblichen Zusatzbelastung. Dabei musste das pädagogische Personal zu Beginn dieses Schuljahres bereits sehr kurzfristig viele neue Informationen verarbeiten (Rahmenkonzept „Stark trotz Corona“, Musterhygieneplan, Handlungsrahmen etc.) und sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung auf neue Arbeitsformen einstellen.

Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 11/2021 vom 17.09.2021.

Informationen zum Schuljahresstart 2021/22

Liebe Kolleg*innen, der Personalrat wünscht Ihnen einen guten Neustart nach den Sommerferien. Wir hoffen, dass Sie sich nach einem überaus fordernden Schuljahr gut erholen konnten und gesund aus dem Urlaub zurückgekommen sind. Alle neuen Kolleg*innen begrüßen wir als Ihre Interessenvertretung herzlich!

In unserer PR-Info 09/2021 vom 05.08.2021 finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Corona-Regelungen zum Schulstart
  • Wechsel des betriebsärztlichen Dienstes
  • Dienstliche Endgeräte: Stand der Dinge (Wir bitten hier um Ihre Mithilfe!)
  • Personalversammlung am 05.10.2021
  • In eigener Sache: Sprechstunde des Personalrats und personelle Veränderung

Lange ersehnt – überhastet eingeführt: Microsoft Surface Go 2 kommt an die Schulen

Seit Jahren warten Pädagog*innen auf dienstliche digitale Endgeräte. Beim Distanzunterricht in der Pandemie wurde ganz selbstverständlich erwartet, dass private Endgeräte genutzt werden. Dieser Zustand soll nun endlich ein Ende haben. Die Senatsbildungsverwaltung nutzt die Mittel des DigitalPakts Schule für die Anschaffung von Tablets mit Tastatur, Hülle, Eingabestift und USB-Adapter für Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal. Grundsätzlich begrüßen wir als Personalrat dies. Wir haben es lange gefordert.

Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 08/2021 (10.06.2021).

Freistellungs- und Entschädigungsansprüche für berufstätige Eltern (2. Aktualisierung)

In unserer PR-Info 2b/2021 aktualisieren wir einige der Angaben, die wir am 16.02. und am 29.04.2021 gemacht haben. Der Anspruch auf Kinderkrankentage für berufstätige Eltern nach dem SGB V wurde ausgeweitet und in Teilen verbessert.

In unserem Februar-Beitrag finden Sie nach wie vor Links zu weiteren Informationen der verantwortlichen Behörden zu Kinderkrankentagen und Entschädigungszahlungen.

 

Digitalisierung – vom Hamsterrad zur Entlastung?

Seit dem 16.12.2020 findet Unterricht wieder (auch) als Distanzunterricht statt. In vielen Fällen läuft dies besser als noch im Frühjahr 2020. Das liegt vor allem daran, dass die Kolleg*innen an den einzelnen Schulen Unmengen an Arbeit in Unterrichts- und Schulentwicklung gesteckt haben (siehe hierzu die Ergebnisse der Umfrage zu den ersten Erfahrungen mit dem Distanzunterricht in der PR-Info vom 29.09.2020). Damit haben Sie, liebe Kolleg*innen, oftmals vor Ort das Rad einzeln erfunden, da uns die Senatsverwaltung zentral nicht oder nur völlig unzureichend die nötigen Werkzeuge zur Verfügung gestellt hat.

Lesen Sie in unserer PR-Info 07/2021 vom 06.05.2021 Informationen zu folgenden Aspekten digitaler Arbeit:

  • Dienstvereinbarung vorerst an Behörde gescheitert
  • Freiwilligkeit der Nutzung von Software
  • Dienstliche Endgeräte und E-Mail-Adressen
  • Ständig erreichbar?
  • Fortbildung
  • Nutzung von Videokonferenz-Software für schulgesetzliche Gremien

Ständig erreichbar?

In zahlreichen Studien wurde festgestellt, dass eine Entgrenzung der Erreichbarkeit krank macht. Bereits im Frühjahr 2020 betonten sehr viele Teilnehmende unserer Umfrage zum Fernunterricht, dass die Entgrenzung der dienstlichen Angelegenheiten mit der digitalen Kommunikation als eine starke zusätzliche psychische Belastung empfunden wird. Dies betrifft nicht nur Lehrkräfte, die im Homeoffice vor lauter Nachrichten kaum noch zu Pausen kommen, sondern auch Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die mit der Etablierung von Schulmessengern auch außerhalb ihrer tariflich begrenzten Arbeitszeit dienstlichen Kommunikationserwartungen ausgesetzt sind.

In unserer PR-Info 7/2021 haben wir genauer zum Stand unserer Bemühungen um eine Begrenzung der Erreichbarkeit informiert.

Unabhängig davon raten wir dringend dazu, die Möglichkeit zur Mitbestimmung der Arbeitsbedingungen in den schulgesetzlichen Gremien vor Ort (Gesamt- und / oder Schulkonferenz) zu nutzen und empfehlen dazu folgenden Musterantrag. Natürlich beraten wir gerne auch einzelne Kolleg*innen und Gesamtkonferenzen zu diesem Anliegen.

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Selbsttests von Schüler*innen unter Aufsicht des pädagogischen Personals – datenschutzrechtlich bedenklich?

Als Personalrat haben wir uns am 13.04.2021 an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde gewandt und um Überprüfung der Anordnung der SenBJF zu Selbsttests von Schüler*innen in der Schule in datenschutzrechtlicher Hinsicht gebeten. Hintergrund waren Anfragen besorgter Beschäftigter, die bei einer Durchführung von Selbsttests in der Lerngruppe die Persönlichkeitsrechte der Schüler*innen gefährdet sehen. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat uns nun am 27.04. geantwortet.

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Freistellungs- und Entschädigungsansprüche für berufstätige Eltern (Aktualisierung)

In unserer PR-Info 02a/2021 aktualisieren wir einige der Angaben, die wir am 16.02.2021 gemacht haben. Die Regelungen zu Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz wurden unbefristet verlängert und in Teilen für berufstätige Eltern verbessert.

In unserem Februar-Beitrag finden Sie nach wie vor Links zu weiteren Informationen der verantwortlichen Behörden zu Kinderkrankentagen und Entschädigungszahlungen.

Rechtsgrundlage für Selbsttests

In unserer PR-Info 6/2021 vom 15.04.2021 wiesen wir darauf hin, dass es aus unserer Sicht keine Rechtsgrundlage für verpflichtende Selbsttests von Schüler*innen in den Schulen gibt. Ein Rundschreiben der SenBJF – wie am 14.04.2021 veröffentlicht – reicht dafür nicht aus.

Die SenBJF hat dann am 17.04. mit Wirkung vom 18.04. eine Ergänzung der Schul-Hygiene-Covid-19-VO erlassen, die eine Rechtsgrundlage für die veranlasste Testpraxis ab dem 19.04.2021 bieten soll. Sie können den ergänzten §5 der VO hier nachlesen.

Während die Behörde am 14.04. schrieb „Die Schülerinnen und Schüler testen sich unter Anleitung durch das pädagogische Personal in der Schule selbst (…)“, heißt es nun in der Verordnung, dass „der Test unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des sonstigen pädagogischen Personals durchzuführen ist (…)“. (unsere Hervorhebungen)

Erst im Folgenden wird im Zusammenhang mit Schülerinnen und Schülern, „die aufgrund einer Behinderung, einer vergleichbaren Beeinträchtigung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auch unter Anleitung keine Selbstanwendung“ vornehmen können, von Anleitung gesprochen.

Die Senatsbildungsverwaltung hat eine umfangreiche FAQ-Liste zum Thema zusammengestellt. Aus unserer Sicht werden damit die vielen Fragen und praktischen Probleme, die aus den Kollegien an uns herangetragen werden, nur teilweise ausgeräumt.

Zahlreiche Kolleg*innen haben in den letzten Tagen ihren Protest und ihre Überlastung zum Ausdruck gebracht. Der Personalrat setzt sich gegenüber der Behörde für eine Entlastung und weitere rechtliche Klärung ein.

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