Weihnachtswunsch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das anstrengende Jahr 2022 wird demnächst gegen das Jahr 2023 ausgewechselt.

Was wird uns das bringen? Wohl kaum weniger Herausforderungen und Überraschungen als das alte in Zeiten von Lehrkräftemangel und Sanierungsnotstand, nicht nur im Stadtbezirk Pankow.

Nutzen Sie deshalb die knappe Pause zwischen den Jahren zum Luftschöpfen und Relaxen. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und fürs neue Jahr eine eiserne Gesundheit, Gelassenheit, Optimismus und Lebensfreude.

Rutschen Sie gut und gesund ins neue Jahr hinein!

Ihr Personalrat der allgemeinbildenden Schulen Pankow

PR-Info 12/2022 vom 08.12.2022

Planung und Organisation des Schuljahres 2023/24

Anträge auf Teilzeitbeschäftigung (auch Sabbatical), Beurlaubung, Umsetzungen und Ausgleich aus dem Lebensarbeitszeitkonto sollen wie gewohnt bis zum 15. Januar 2023 für das kommende Schuljahr 2023/24 bei der Schulleitung gestellt werden. Die Schulleitungen sollen laut Schreiben der SenBJF diese Anträge anschließend unverzüglich auf dem Dienstweg an Schulaufsicht und Personalstelle weiterleiten.

Bei Anträgen auf Wechsel des Bundeslandes gilt abweichend die Frist 30.01.2023.

Auf unserer Website finden Sie auch eine Formularsammlung.

Mehrbelastung durch Lehrkräftemangel

Zum Umgang mit Mehrarbeit, „Bereitschaftsdienst“, „Springstunden“ und Teilzeit

Liebe Kolleg*innen,

der Mangel an Lehrkräften wirkt sich in allen Bereichen auf den Schulbetrieb aus und führt zu einer Mehrbelastung. Ein Teufelskreis: Die Überlastung gefährdet das Bestandspersonal; Langzeiterkrankungen und Kündigungen reißen neue Lücken. Die Schulleitungen stehen vor der oft kaum lösbaren Aufgabe, Unterricht, ergänzende Förderung und Betreuung abzusichern. Dabei kommt es immer wieder zu Interessenkonflikten und Reibereien.

Mit unserer PR-Info Nr. 12/2021 „Arbeiten in Zeiten des Personalmangels“ haben wir bereits eine ausführliche Handreichung erstellt, welche Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Abwesenheiten von Dienstkräften gelten. Diese empfehlen wir weiterhin, um unnötigen Konflikten vorzubeugen. In dieser PR-Info wollen wir auf einige Fragen eingehen, die in letzter Zeit regelmäßig gestellt werden.

(Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 09/2022 (24.11.2022): Mehrbelastung durch Lehrkräftemangel)

Resolution der Teilpersonalversammlung der Erzieher*innen und Betreuer*innen vom 20.10.2022

Der Verlauf der Personalversammlung zeigt uns viele drängende Probleme auf. Unsere Forderungen von 2021 wurden zum größten Teil NICHT erfüllt. Nicht mal die nach einer Besetzung der Stelle eines Datenschutzbeauftragten für den Bezirk. Nichtdestotrotz wollen wir auch in diesem Jahr unserer Stimme erheben und unsere Forderungen formulieren.

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Resolution der Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte, Pädagogischen Unterrichtshilfen und Sozialpädagog*innen vom 06.10.2022

Der Verlauf der Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte, Pädagogischen Unterrichtshilfen und Sozialpädagog*innen zeigt uns viele drängende Probleme auf. Unsere Forderungen von 2021 wurden zum größten Teil NICHT erfüllt, nicht mal die Forderung nach einer Besetzung der Stelle eines Datenschutzbeauftragten für den Bezirk. Nichtdestotrotz wollen wir auch in diesem Jahr unserer Stimme erheben und unsere Forderungen formulieren.

(Die Teilpersonalversammlung der Erzieher*innen und Betreuer*innen findet am Donnerstag, 20.10., um 8:30 Uhr in der Aula der Grundschule am Senefelderplatz statt.)

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Leitfaden für Mitbestimmung an Schulen: neue Mustergeschäftsordnung

Die Senatsbildungsverwaltung hat eine neue Mustergeschäftsordnung für die schulgesetzlichen Gremien erlassen.

Viele Probleme, mit denen wir an Schulen konfrontiert sind, lassen sich in den schulgesetzlichen Gremien bearbeiten. Für uns Beschäftigte sind Gesamt- und Schulkonferenz die wichtigsten Gremien, um die Schulen im Sinne besserer Arbeits- und Lernbedingungen zu verändern.

Leider nutzen bisher nur wenige Kollegien die Mitbestimmungsrechte, die das Schulgesetz vorsieht. Neben der hohen Arbeitsbelastung ist der Hauptgrund dafür, dass die Verfahrensabläufe an vielen Schulen bisher nicht klar geregelt waren. Teilweise ist die Gesamtkonferenz nur ein Ort der Verlautbarung von Beschlüssen und nicht das eigentlich vorgesehene „Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen“, das „über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule“ berät und beschließt (§ 79 Abs. 1 SchulG).

Seit dem 01.08.2022 gilt nun eine Geschäftsordnung für schulische Gremien.

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Mitteilungen am Schuljahresende

Liebe Kolleg*innen,

wieder liegt ein Schuljahr mit vielen Herausforderungen hinter uns. Lehrkräfte, Erzieher*innen, Betreuer*innen, Pädagogische Unterrichtshilfen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulpsycholog*innen, Sekretär*innen, Verwaltungsleiter*innen, Werkstattmeister*innen und Schulleitungen haben dafür gesorgt, dass allen Kindern und Jugendlichen täglich die Schulen in unserem Bezirk offenstanden und haben ihnen eine angenehme Lern- und Lebensumgebung geschaffen. Jede*r in Schule Beschäftigte erfährt aber auch täglich, dass die Arbeitsbedingungen häufig zusätzliche Erschwernisse bereiten.

Wir wünschen allen Beschäftigten in den nächsten Wochen Zeit und Muße, sich zu erholen und für die Herausforderungen des nächsten Schuljahres Kraft zu tanken. Den Erzieher*innen wünschen wir Energie und Ausdauer, um den Kindern erlebnisreiche Ferien zu gestalten und einen erholsamen Urlaub.

Wir werfen an dieser Stelle schon einen Blick voraus und weisen auf die Termine der Personalversammlungen hin, die wir als Teilpersonalversammlungen durchführen werden:

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Fortbildungsnachweise A 13 / E 13

Diese Information betrifft nur diejenigen Lehrkräfte, die seit 01.08.2019 nach Antrag aus der Laufbahn des/der Lehrer/in (A 12 bzw. E 11) in den Laufbahnzweig der Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen (A 13 bzw. E 13) gewechselt sind.

Wir erinnern in unserer PR-Info 03/2022 vom 17.02.2022 an die Fortbildungsverpflichtung, für die am 31.07.2022 die Frist für viele Betroffene abläuft. Ggf. müssen Sie jetzt handeln, wenn Sie daran gehindert waren oder sind, im entsprechenden Umfang Fortbildungen zu besuchen.

Arbeitsbedingungen im Kontext der Digitalisierung: Mühsam nährt sich das Eichhörnchen

Seit März 2020 sind im Kontext der Digitalisierung von der Senatsverwaltung einige Dinge auf den Weg gebracht worden. Aktuell beschäftigen uns Mitbestimmungsverfahren zum Lernraum Berlin und zu den mobilen Endgeräten. Diese kommen – wie so oft – spät und unzureichend. Als Beschäftigtenvertretung sind wir bestrebt, Ihre Interessen hierzu zur Geltung zu bringen.

Lesen Sie weiter dazu unsere PR-Info 01/2022 vom 06.01.2022.

Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte

Eine Herausforderung, aber auch eine Chance: Noch in diesem Schuljahr sollen von den Gesamtkonferenzen Teilzeitkonzepte für Lehrkräfte beschlossen werden.

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten unter den Lehrkräften nimmt zu. Doch geht mit der Teilzeit auch die ersehnte Entlastung einher? Da zunächst nur die Zahl der Pflichtstunden reduziert wird, haben viele Kolleg*innen hier eine berechtigte Skepsis.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 16. Juli 2015 geurteilt, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte auch zu außerunterrichtlichen Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Teilzeitquote herangezogen werden dürfen (BVerwG 2 C 16.14). Daraufhin hat die Berliner Senatsbildungsverwaltung die Schulen aufgefordert, individuelle Teilzeitkonzepte durch die Gesamtkonferenz zu beschließen. So soll der Rechtsanspruch teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte vor Ort realisiert werden.

Lesen Sie weiter unsere PR-Info 14/2021 vom 14.12.2021.

Darin verweisen wir auch auf die Möglichkeit, im Rahmen eines schulischen Teilzeitkonzepts die SenBJF aufzufordern, Entlastungsstunden bereitzustellen. Einen Musterantrag dazu, der von den einzelnen Schulen angepasst werden sollte, finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Lehrkräftearbeit in Teilzeit“.

Arbeiten in Zeiten des Personalmangels

Umgang mit Abwesenheiten von Dienstkräften: Informationen und Ratschläge der Pankower Beschäftigtenvertretungen für einen kollegialen Umgang miteinander unter Bedingungen des Personalmangels

Liebe Kolleg*innen, in diesen Zeiten des extremen Personalmangels ist Arbeitszeit ein hart umkämpftes Gut. Dies schlägt sich auch in der Kommunikation an den Schulen nieder. Deutlich wurde dies aus einzelnen Rückmeldungen zur Personalversammlung, an der Kolleg*innen aufgrund dienstlicher Verpflichtungen nicht teilnehmen „durften“, obwohl alle Beschäftigten ein gesetzliches Recht auf Teilnahme haben.

Personalmangel bleibt erst einmal Dauerzustand. In diesem Dampfkessel ist der Zugriff auf die Arbeitszeit der Beschäftigten aus Sicht der Schulleitungen sehr wichtig, denn sie sind verantwortlich dafür, dass die Schule unter diesen schwierigen Bedingungen funktioniert. Für Beschäftigte ist es selbstverständlich auch unter den derzeitigen Bedingungen unabdingbar, Leben und Arbeiten unter einen Hut zu bekommen, demokratisches Engagement ausüben zu können (z.B. in Form einer Streikteilnahme), die persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu gestalten (z.B. durch einen Schulwechsel oder eine andere Tätigkeit) und in diesem Sinne die eigenen Rechte wahrzunehmen.

(Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 12/2021 vom 18.11.2021)

Covid-19-Erkrankung – Unfallanzeige abgeben! (aktualisierte Version)

Wenn Beschäftigte an COVID-19 erkranken und eine nachvollziehbare Vermutung besteht, dass sie sich infolge ihrer versicherten Tätigkeit infiziert haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherrn darauf hinweisen, dass er eine Unfallanzeige fertigen muss.

Die Schulleitungen erhielten dazu eine Information der Unfallkasse Berlin.

Lesen Sie Details dazu in unserer PR-Info 3/2021 (aktualisiert am 18.11.2021).

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