Infektionsschutz bei Schulöffnungen

Viele Kolleginnen und Kollegen blicken mit Sorge auf die anstehende schrittweise Schulöffnung (siehe Pressemitteilung der SenBJF, 16.04.) und haben Fragen zur Einhaltung eines angemessenen Infektionsschutzes. Sie können sich damit an die Hotline des arbeitsmedizinischen Dienstes wenden. Als Personalrat beraten und unterstützen wir Sie ebenfalls gerne. Wir stehen in engem Kontakt zur Dienststellenleitung und setzen uns dafür ein, notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen.

Die SenBJF hat auf ihrer Website Informationen zur Durchführung der Abiturprüfungen ab dem 20.04. zusammengestellt (Rundschreiben vom 03. April, 09. April und FAQ vom 15. April).

Weisungen zum Personaleinsatz ab dem 20.04. wurden am 17.04. erlassen.

Bildungssenatorin Scheeres hat sich im Interview mit dem Tagespiegel zu weiteren Fragen geäußert.

In dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April heißt es zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs:

„Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.“

Das Bundesarbeitsministerium hat zusammen mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften einen Arbeitsschutzstandard entwickelt und am 16.04. vorgestellt. „Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten“, so Arbeitsminister Hubertus Heil.

Der Arbeitsschutzstandard enthält unter anderem Aussagen zu folgenden für den Schulbereich relevanten Themen:

  • Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Zweifelsfällen
  • Krankmeldungen bei Atemwegssymptomen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Einhaltung des Mindestabstands
  • Hygienemaßnahmen
  • Lüftung
  • Homeoffice
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitszeit- und Pausengestaltung

Das Robert-Koch-Institut hat seine Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen am 14.04. aktualisiert.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Verbesserung der Präsenzregelungen

Zunächst gab die Senatsbildungsverwaltung am 15. März Regelungen zur Präsenz an Schulen bekannt, nach denen trotz Abwesenheit der Schüler*innen alle Beschäftigten „ihren Dienst in der Schule antreten“ sollen. Diese Regelung wurde inzwischen den Erfordernissen der Realität angepasst. Nun soll eine Präsenzpflicht „nur in unabdingbaren Fällen“ angewiesen werden. Schwerbehinderte, Beschäftigte über 60 und Schwangere sollen während der Zeit der Schulschließungen gar nicht in der Schule anwesend sein. Für das nicht-pädagogische Personal wird um flexible Regelungen gebeten.

Details dazu finden Sie in den „Weiteren Hinweisen“ der SenBJF.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Herr Dr. Hartmut Engel, Vertrauensperson der Schwerbehinderten, gibt außerdem bekannt, dass die traditionelle Dampferfahrt der Schwerbehinderten abgesagt wurde. Alle, die bereits bezahlt haben, werden das Geld zurückerhalten.

Verbesserung der Regelungen zur Kinderbetreuung

Zunächst gab der Senat am 12. März Regelungen bekannt, nach denen Beschäftigte, die ihre Kinder aufgrund geschlossener Kitas oder Schulen betreuen müssen, nur drei Tage unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. Diese Regelung wurde inzwischen den Erfordernissen der Realität angepasst. Statt drei Tage erhalten Beschäftigte nun – bei gewissen Voraussetzungen – für zehn Tage das Entgelt weiterhin gezahlt.

Details dazu finden Sie im Rundschreiben Nr. 28 der Senatsverwaltung für Finanzen.

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Umgang mit dem Corona-Virus

Liebe Kolleg*innen,

der Senat hat ein umfangreiches Rundschreiben mit arbeits- und dienstrechtlichen Hinweisen zum Umgang mit dem Corona-Virus (12.03.2020) erstellt, das alle Beschäftigten zur Kenntnis nehmen sollten. Aktualisiert wurde das Rundschreiben am 17.03.2020 mit verbesserten Regelungen für Beschäftigte, die ihre Kinder betreuen müssen.

Die Senatsbildungsverwaltung hat Informationen zur organisatorischen Umsetzung der Schulschließungen (15.03.2020) bekannt gegeben (aktualisiert am 19.03.2020) und stellt auf ihrer Website weitere aktuelle Informationen bereit.

Wenn es Probleme im Zusammenhang mit den Schul- und Kitaschließungen gibt, dann wenden Sie sich gerne an den Personalrat. Unsere Sprechstunde findet allerdings bis auf Weiteres nur telefonisch statt: 030 / 90249-1037 oder -1038.

Außerdem erreichen Sie uns per Mail: ute.klinkmueller[at]senbjf.berlin.de

Bleiben Sie gesund und helfen Sie mit, das Infektionsrisiko gering zu halten!

Beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema.

Irgendwann „trifft“ er jede/n Beamtin/-en – der Ruhestand

Viele Kolleg*innen gehen in den nächsten Monaten und Jahren in den wohlverdienten Ruhestand. Gut darauf vorbereitet zu sein, gehört für die meisten dazu. Auch was das für sie/ ihn finanziell bedeutet.

Leider macht das Landesverwaltungsamt letztmalig 15 Monate vor dem Erreichen der Antragsaltersgrenze qualifizierte Aussagen zum Ruhegehalt. Diese Antragsaltersgrenze ist auf die Vollendung des 63. Lebensjahres (bei schwerbehinderten Kolleg*innen GdB > 50% des 60. Lebensjahres) festgelegt.

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Entlastungsstunden in den Zumessungsrichtlinien 2019/20

Am 18.11.2019 hat die Senatsverwaltung die nun fertig gestellten Zumessungsrichtlinien für das Schuljahr 2019/20 veröffentlicht. Hier finden Sie das Dokument: https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/

Die Schulen erhalten einige wenige Stunden, um Entlastung für bestimmte Tätigkeiten zu schaffen.Wir dokumentieren im Folgenden die wichtigsten Regelungen.

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Advent, Advent – April, April?

Für Verärgerung sorgte die Senatsverwaltung im November 2019 mit ihren abschlägigen Schreiben zur Anerkennung förderlicher Zeiten an eine bestimmte Gruppe von angestellten Lehrkräften. Ein Pankower Kollege schrieb der Personalstelle dazu:

„Der Umgang der Senatsverwaltung für Bildung mit angestellten Lehrkräften, die tagtäglich unter – im Vergleich zu anderen Bundesländern – deutlich erschwerten Bedingungen ihren Dienst erledigen, empfinde ich als absolut unangemessen. Dies ist für mich ausdrücklich keine Frage der Bezahlung, sondern des Respekts und der Wertschätzung gegenüber meiner persönlichen Arbeit und der meiner Kollegen.“

Wir dokumentieren dazu unsere PR-Info 12/2019 mit Ratschlägen an die Betroffenen.

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Ute Klinkmüller neue Personalratsvorsitzende

Personelle Veränderungen in Ihrem PR

Liebe Schulleiter*innen, liebe Kolleg*innen,

es ist geschafft und ich kann in den Ruhestand treten. Ich möchte mich von Ihnen auf diesem Wege verabschieden und mich bei Ihnen für die sachliche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute – Gesundheit, Kraft, und trotz aller widriger Umstände die nötige Portion Optimismus.

Mit freundlichen Grüßen

Streichardt

Frau Ute Klinkmüller ist ab dem 09.12.2019 die neue Vorsitzende des Personalrats der allgemeinbildenden Schulen und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.

Sie erreichen sie unter der 90249 1038 oder unter ute.klinkmueller[at]senbjf.berlin.de

 

Einladung zur Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte

am Mittwoch, den 30.10.2019, 12 Uhr (Einlass 11:30 Uhr)

in der Aula der Max-Taut-Schule (Fischerstr. 36, 10317 Berlin, S-Nöldnerplatz)

Als Tagesordnung schlagen wir folgende Schwerpunkte vor:

1. Tätigkeitsbericht

2. Lehrkräfte und Datenschutz

3. Aktuell, akut, ärgerlich

4. Tarif und Besoldung

Im Anschluss an die Teilpersonalversammlung und in den Sprechstunden des Personalrats besteht die Gelegenheit, schulspezifische Fragen zu stellen.

PR-Info 08/2019 (17.09.2019)

An alle Erzieher*innen: Evaluation der DV mpA

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

endlich ist es soweit, die versprochene und lang erwartete Evaluation der Dienst­vereinbarung mittelbare pädagogische Arbeit (DV mpA) startet.

Ab dem 04.09.2019 können Sie für etwa 4 Wochen anonym den entsprechenden Fragebogen während der Dienstzeit und in der Schule ausfüllen. Die dazu notwendigen Unterlagen (Pin, Erklärung) sollen Ihnen in den nächsten Tagen in der Schule ausgehändigt werden.

Nehmen Sie bitte alle an dieser Befragung teil und nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Erfahrungen, Kritik und Vorschläge bezüglich der DV mpA und deren Umsetzung der Behörde mitzuteilen.

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Sommerferien 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Personalrat wünscht allen Beschäftigten erholsame Ferien bzw. Jahresurlaub!

Während der Sommerferien finden unsere Sprechstunden nicht statt. Ab Donnerstag, den 08.08.2019, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Personalrat

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