Entlastung für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte

Bereits am 16. Juli 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte auch hinsichtlich ihrer außerunterrichtlichen Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden dürfen.

Ende März erhielten nun die Schulleitungen ein Schreiben der Senatsbildungsverwaltung mit „Empfehlungen für den Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte“. Wir begrüßen es, dass sich die Behörde endlich mit einer Empfehlung geäußert hat.

Zu Recht hat die Gesamtfrauenvertreterin (GFV) jedoch in einem Info-Schreiben an alle Schulen daraufhin bemängelt, dass diese „Empfehlungen“ hinter die verbindlich umzusetzenden Maßnahmen des Frauenförderplans zurückfallen. Dieser gilt übrigens für alle Dienstkräfte der allgemeinbildenden Schulen, also auch für Männer. Die Maßnahmen des Frauenförderplans sind weiterhin verbindlich und werden durch das Empfehlungsschreiben des Senats nicht außer Kraft gesetzt.

Die Entlastung für Teilzeitbeschäftigte wird dadurch erschwert, dass seitens des Senats nach wie vor keine finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um die Entlastung abzusichern. Deshalb ist ein solidarischer Umgang mit diesem Thema im Kollegium erforderlich. Beschäftigte in Teilzeit und Vollzeit dürfen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Eine Entlastung ist nur gemeinsam erreichbar.

An vielen Schulen berät die Gesamtkonferenz bereits über den Umgang mit außerunterrichtlichen Tätigkeiten bei Teilzeitbeschäftigten. Das Recht der Gesamtkonferenz nach § 79 Abs. 3 Nr. 9 SchulG, über Grundsätze des Einsatzes der Lehrkräfte zu entscheiden, wird auch in dem Empfehlungsschreiben des Senats unterstrichen: „…die Gesamtkonferenz … ist … zuvor (d.h. vor Einzelfallentscheidungen der Schulleitung) maßgeblich in das Abstimmungsverfahren einzubeziehen.“ Von diesem Recht sollte die Gesamtkonferenz im Interesse aller Kolleg/-innen Gebrauch machen.

Wenden Sie sich an den Personalrat, wenn Sie bei der Lösungsfindung beraten oder unterstützt werden möchten. Bitte lassen Sie uns Beschlüsse von Gesamtkonferenzen zukommen, damit wir diese ggf. als Muster weiterempfehlen können.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer Themensammlung auf dieser Website.

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