Pauschale Beihilfe

Mit der Verbeamtung stellt sich für viele Kolleg:innen die Frage der pauschalen oder individuellen Beihilfe. Das ist eine individuelle Entscheidung, die jede:r für sich selbst treffen muss. Die pauschale Beihilfe ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich.

Mehr Informationen dazu finden Sie in der GPR-Info 01/2023 des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen vom 07.03.2023.

Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit

Am 15.02.2023 wurde die Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung über die mittelbare pädagogische Arbeit, die am 01.02.2017 in Kraft trat, unterzeichnet.

Diese gilt für alle an öffentlichen Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sowie in der Primarstufe von Gemeinschaftsschulen und Integrierten Sekundarschulen tätigen und beim Land Berlin beschäftigten Erzieher*innen, einschließlich der Facherzieher*innen für Integration ab dem 01.02.2023.

Weitere Informationen – in unserer PR-Info 03/2023 vom 23.02.2023 und in der GPR-Info 02/2023 vom 07.03.2023

Verbeamtung

Am 9. Februar 2023 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die notwendigen Regelungen für die Verbeamtung der Berliner Bestandslehrkräfte in zweiter Lesung beschlossen, so dass das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz zeitnah in Kraft treten kann.

Auf dieser Grundlage können Bestandslehrkräfte bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Die Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfolgt auf Antrag.

Der Antrag kann ab dem 15. Februar 2023 im Rahmen eines Online-Verfahrens gestellt werden.

Weitere Informationen – in unserer PR-Info 02/2023 vom 23.02.2023.

Resolution der Teilpersonalversammlung der Schulsekretär*innen und Verwaltungsleiter*innen

Die Teilpersonalversammlung der Schulsekretär*innen und Verwaltungsleiter*innen der allgemeinbildenden Schulen Pankow hat am 17.01.2023 eine Resolution zu den Themen Überwindung von Raumnot und Sanierungsstau, Reduzierung der Arbeitsbelastung sowie Personalentwicklung und Eingruppierung beschlossen.

Die Resolution finden sie in unserer PR-Info 01/2023 vom 21.02.2023.

 

Quo vadis, Schule?!

Der Hauptpersonalrat schreibt in seiner HPR-Info vom 16.02.2023 über die Verbeamtung, die Herausforderungen für die Lehrkräftebildung, die Umwandlung von Lehrkräftestellen in andere Professionen, die Anerkennung von Berufserfahrung insbesondere für das „weitere pädagogische Personal“ und das Verwaltungspersonal, die Versäumnisse bei der Digitalisierung und die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK.

Nach dem Beschluss des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes finden Sie alle Informationen der SenBJF zur Verbeamtung hier.

Weihnachtswunsch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das anstrengende Jahr 2022 wird demnächst gegen das Jahr 2023 ausgewechselt.

Was wird uns das bringen? Wohl kaum weniger Herausforderungen und Überraschungen als das alte in Zeiten von Lehrkräftemangel und Sanierungsnotstand, nicht nur im Stadtbezirk Pankow.

Nutzen Sie deshalb die knappe Pause zwischen den Jahren zum Luftschöpfen und Relaxen. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und fürs neue Jahr eine eiserne Gesundheit, Gelassenheit, Optimismus und Lebensfreude.

Rutschen Sie gut und gesund ins neue Jahr hinein!

Ihr Personalrat der allgemeinbildenden Schulen Pankow

PR-Info 12/2022 vom 08.12.2022

Planung und Organisation des Schuljahres 2023/24

Anträge auf Teilzeitbeschäftigung (auch Sabbatical), Beurlaubung, Umsetzungen und Ausgleich aus dem Lebensarbeitszeitkonto sollen wie gewohnt bis zum 15. Januar 2023 für das kommende Schuljahr 2023/24 bei der Schulleitung gestellt werden. Die Schulleitungen sollen laut Schreiben der SenBJF diese Anträge anschließend unverzüglich auf dem Dienstweg an Schulaufsicht und Personalstelle weiterleiten.

Bei Anträgen auf Wechsel des Bundeslandes gilt abweichend die Frist 30.01.2023.

Auf unserer Website finden Sie auch eine Formularsammlung.

Mehrbelastung durch Lehrkräftemangel

Zum Umgang mit Mehrarbeit, „Bereitschaftsdienst“, „Springstunden“ und Teilzeit

Liebe Kolleg*innen,

der Mangel an Lehrkräften wirkt sich in allen Bereichen auf den Schulbetrieb aus und führt zu einer Mehrbelastung. Ein Teufelskreis: Die Überlastung gefährdet das Bestandspersonal; Langzeiterkrankungen und Kündigungen reißen neue Lücken. Die Schulleitungen stehen vor der oft kaum lösbaren Aufgabe, Unterricht, ergänzende Förderung und Betreuung abzusichern. Dabei kommt es immer wieder zu Interessenkonflikten und Reibereien.

Mit unserer PR-Info Nr. 12/2021 „Arbeiten in Zeiten des Personalmangels“ haben wir bereits eine ausführliche Handreichung erstellt, welche Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Abwesenheiten von Dienstkräften gelten. Diese empfehlen wir weiterhin, um unnötigen Konflikten vorzubeugen. In dieser PR-Info wollen wir auf einige Fragen eingehen, die in letzter Zeit regelmäßig gestellt werden.

(Lesen Sie weiter in unserer PR-Info 09/2022 (24.11.2022): Mehrbelastung durch Lehrkräftemangel)

Resolution der Teilpersonalversammlung der Erzieher*innen und Betreuer*innen vom 20.10.2022

Der Verlauf der Personalversammlung zeigt uns viele drängende Probleme auf. Unsere Forderungen von 2021 wurden zum größten Teil NICHT erfüllt. Nicht mal die nach einer Besetzung der Stelle eines Datenschutzbeauftragten für den Bezirk. Nichtdestotrotz wollen wir auch in diesem Jahr unserer Stimme erheben und unsere Forderungen formulieren.

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Resolution der Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte, Pädagogischen Unterrichtshilfen und Sozialpädagog*innen vom 06.10.2022

Der Verlauf der Teilpersonalversammlung der Lehrkräfte, Pädagogischen Unterrichtshilfen und Sozialpädagog*innen zeigt uns viele drängende Probleme auf. Unsere Forderungen von 2021 wurden zum größten Teil NICHT erfüllt, nicht mal die Forderung nach einer Besetzung der Stelle eines Datenschutzbeauftragten für den Bezirk. Nichtdestotrotz wollen wir auch in diesem Jahr unserer Stimme erheben und unsere Forderungen formulieren.

(Die Teilpersonalversammlung der Erzieher*innen und Betreuer*innen findet am Donnerstag, 20.10., um 8:30 Uhr in der Aula der Grundschule am Senefelderplatz statt.)

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Leitfaden für Mitbestimmung an Schulen: neue Mustergeschäftsordnung

Die Senatsbildungsverwaltung hat eine neue Mustergeschäftsordnung für die schulgesetzlichen Gremien erlassen.

Viele Probleme, mit denen wir an Schulen konfrontiert sind, lassen sich in den schulgesetzlichen Gremien bearbeiten. Für uns Beschäftigte sind Gesamt- und Schulkonferenz die wichtigsten Gremien, um die Schulen im Sinne besserer Arbeits- und Lernbedingungen zu verändern.

Leider nutzen bisher nur wenige Kollegien die Mitbestimmungsrechte, die das Schulgesetz vorsieht. Neben der hohen Arbeitsbelastung ist der Hauptgrund dafür, dass die Verfahrensabläufe an vielen Schulen bisher nicht klar geregelt waren. Teilweise ist die Gesamtkonferenz nur ein Ort der Verlautbarung von Beschlüssen und nicht das eigentlich vorgesehene „Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen“, das „über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule“ berät und beschließt (§ 79 Abs. 1 SchulG).

Seit dem 01.08.2022 gilt nun eine Geschäftsordnung für schulische Gremien.

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Mitteilungen am Schuljahresende

Liebe Kolleg*innen,

wieder liegt ein Schuljahr mit vielen Herausforderungen hinter uns. Lehrkräfte, Erzieher*innen, Betreuer*innen, Pädagogische Unterrichtshilfen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulpsycholog*innen, Sekretär*innen, Verwaltungsleiter*innen, Werkstattmeister*innen und Schulleitungen haben dafür gesorgt, dass allen Kindern und Jugendlichen täglich die Schulen in unserem Bezirk offenstanden und haben ihnen eine angenehme Lern- und Lebensumgebung geschaffen. Jede*r in Schule Beschäftigte erfährt aber auch täglich, dass die Arbeitsbedingungen häufig zusätzliche Erschwernisse bereiten.

Wir wünschen allen Beschäftigten in den nächsten Wochen Zeit und Muße, sich zu erholen und für die Herausforderungen des nächsten Schuljahres Kraft zu tanken. Den Erzieher*innen wünschen wir Energie und Ausdauer, um den Kindern erlebnisreiche Ferien zu gestalten und einen erholsamen Urlaub.

Wir werfen an dieser Stelle schon einen Blick voraus und weisen auf die Termine der Personalversammlungen hin, die wir als Teilpersonalversammlungen durchführen werden:

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Fortbildungsnachweise A 13 / E 13

Diese Information betrifft nur diejenigen Lehrkräfte, die seit 01.08.2019 nach Antrag aus der Laufbahn des/der Lehrer/in (A 12 bzw. E 11) in den Laufbahnzweig der Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen (A 13 bzw. E 13) gewechselt sind.

Wir erinnern in unserer PR-Info 03/2022 vom 17.02.2022 an die Fortbildungsverpflichtung, für die am 31.07.2022 die Frist für viele Betroffene abläuft. Ggf. müssen Sie jetzt handeln, wenn Sie daran gehindert waren oder sind, im entsprechenden Umfang Fortbildungen zu besuchen.

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